Hallo,
Person A. wird zum 31.07.gekündigt. Am 20.08. wird Person A. 50 Jahren alt und hat auf 15 Monaten ALG1 Anspruch.
A. wird erst ab 21.08.20 ALG1 beantragen.
Fragen:
- Wer und 2wie zahlt 20 Tagen Krankenversicherung?
- Wer Zahlt Rentenbeiträge und ggf. Welche Nachteile wegen 20 Tagen „Unterbrechung“ entstehen können?
Danke für die Tipps,
Grüße