Disziplinarstrafen

ein freund ist soldat bei der bundeswehr. eine person hat ihn bei der polizei wegen diebstahl,belästigung,beleidigung,übler nachrede und erpressung angezeigt. erfährt sein vorgesetzter davon? wenn ja, mit welchen konsequenzen muss er jetzt rechnen?

währe wirklich super wenn mir jemand helfen könnte.

Hi,
ja der Vorgesetzte erfährt davon.

Normalerweise wird erst ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft eröffnet und gleichzeitig ein Disziplinarverfahren beim Bund.
Zweiteres ruht bis das zivile Verfahren durch ist.

Dann kommt es drauf an was dabei herausgekommen ist.
Bei Freispruch passiert auch beim Bund normalerweise nix.
(Ausser man hat dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit geschadet. Das interessiert den Staatsanwalt nicht die Bohne, er stellt ein aber der Bund geht dem dann trotzdem nach.)
Bei einer Einstellung gegen Auflagen wird der Bund danach trotzdem aktiv und man wird bestraft.
Bei Verurteilung wird der Bund sowieso aktiv.

Welche Strafen man erwarten muss weiss ich nicht, da aus dem Posting nicht hervorgeht was da eigentlich passiert sein soll.

diebstahl,belästigung,beleidigung,übler nachrede und erpressung

Was für ein „Cocktail“!

Nur dass die Bundeswehrdienstzeit NICHT der richtige Zeitpunkt ist um Mist zu bauen das weiss ich genau. Gerade jetzt wo die Bundeswehr wieder negativ im Gespräch ist wegen der Sauferei nach Dienstschluß würde ich da nicht mit „Gnade“ rechnen.

Gruß
Nick

Als was

ein freund ist soldat bei der bundeswehr.

Unfreiwillig oder Zetti?

Gruß

Stefan

zeitsoldat, ach jahre. hat noch ein jahr und macht gerade über den bund die meister-ausbildung in seinem erlernten beruf.

wow… danke für die antwort. lg zurück.

erfährt sein vorgesetzter davon?

Wenn die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnet bekommt die Bundeswehr bzw. der Disziplinarvorgesetzte eine „Mitteilung in Strafsachen“ (MiStra).

wenn ja, mit welchen konsequenzen muss er jetzt rechnen?

Mit einem disziplinaren Ermittlungsverfahren. Dabei kann der Disziplinarvorgesetzte (wenn der überhaupt zum Zug kommt, die Wahrscheinlichkeit, dass der zuständige Wehrdisziplinaranwalt auf Kommandoebene das Verfahren an sich zieht dürfte bei diesen Tatvorwürfen sicher sein) abwarten bis das Strafverfahren abgeschlossen ist, aber er hat regelmäßig nur eine 6 monatige Frist nach der Tat, um disziplinar zu ahnden.

Im konkreten Fall verliert der Soldat automatisch seinen Status als Soldat, wenn er eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr (auch zur Bewährung) bekommt, damit verlustig gehen auch Versorgungs- und BFD-Ansprüche und vor allem auch jede Form von Übergangsbeihilfen und -Gebührnissen.
Welche Disziplinarmaßnahme in Betracht kommt (oder ob überhaupt keine in Betrcaht kommt) ergibt das Disziplinarverfahren. Dienstgradherabsetzung oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis halte ich aber für durchaus möglich, wenn die Vorwürfe berechtigt sind.

Gruß Andreas