Hi,
ja der Vorgesetzte erfährt davon.
Normalerweise wird erst ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft eröffnet und gleichzeitig ein Disziplinarverfahren beim Bund.
Zweiteres ruht bis das zivile Verfahren durch ist.
Dann kommt es drauf an was dabei herausgekommen ist.
Bei Freispruch passiert auch beim Bund normalerweise nix.
(Ausser man hat dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit geschadet. Das interessiert den Staatsanwalt nicht die Bohne, er stellt ein aber der Bund geht dem dann trotzdem nach.)
Bei einer Einstellung gegen Auflagen wird der Bund danach trotzdem aktiv und man wird bestraft.
Bei Verurteilung wird der Bund sowieso aktiv.
Welche Strafen man erwarten muss weiss ich nicht, da aus dem Posting nicht hervorgeht was da eigentlich passiert sein soll.
diebstahl,belästigung,beleidigung,übler nachrede und erpressung
Was für ein „Cocktail“!
Nur dass die Bundeswehrdienstzeit NICHT der richtige Zeitpunkt ist um Mist zu bauen das weiss ich genau. Gerade jetzt wo die Bundeswehr wieder negativ im Gespräch ist wegen der Sauferei nach Dienstschluß würde ich da nicht mit „Gnade“ rechnen.
Gruß
Nick