Disziplinarverfahren

Hallo zusammen,

was drohen mir für disziplinarische Konsequenzen als BaP wenn meinem Dienstherr ein Schreiben zur Gehaltspfändung eingeht weil eine Rechnung nicht bezahlt wurde?

Wenn du nicht gerade in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeitest, erstmal keine - weil du aber in der Probezeit bist, solltest du deutlich signalisieren, dass das ein Einzelfall war und bleiben wird.

Beamte dürfen nicht bestechlich sein- wenn sie sich regelmäßig in finanzielle Schwierigkeiten bringen, könnte das die Gefahr zur Bestechlichkeit erhöhen, deswegen sollten Beamte möglichst in geordneten Verhältnissen leben

Es ist ein weiter Weg bis hin zu einer Pfändung - du hast also schon ein paar der zur Abwendung erforderlichen Kurven nicht gekriegt - das spricht nicht für ausgeprägte Zuverlässigkeit

1 Like

Wer ist der Dienstherr? Um welche Summe geht es? Wie stellt sich diese im Verhältnis zu den monatlichen Bezügen dar? Findet eine Tätigkeit in einem besonders sicherheitsrelevanten oder korruptionsanfälligen Bereich statt?

Normalerweise wird eine einzelne kleine Pfändung, die nicht die monatlichen Bezüge übersteigt je nach Dienstherr nicht einmal von der Besoldungsstelle an die Dienststelle/die die Hauptpersonalakte führende Stelle mitgeteilt, wenn keine besonderen Umstände hinzutreten. Hier könnte ein solcher Umstand in der anstehenden Verbeamtung liegen.

Sollte es zu einer solchen Mitteilung kommen, steht dem Dienstherren natürlich je nach Einschätzung der konkreten Situation ein ganzer Blumenstrauß an möglichen Reaktionen zur Verfügung. Bei einmaligen Kleinigkeiten sollte es mit einem Personalgespräch und ggf. der Aufstellung eines Finanzstatus/Konzepts zur Tilgung erledigt sein. Bei größeren Dingen könnte bei einem Beamten auf Probe auch die Verbeamtung bis zur Erledigung der Angelegenheit zurückgestellt werden. Wenn wir nicht gerade von einer ganz kapitalen Situation mit dem Hinzutreten besonderer Umstände sprechen, dürfte mehr allerdings nicht drohen.

Es ist so, dass ich mir vor einiger Zeit 3500€ bei einer Bank geliehen hatte. Dann hatte ich zunächst einen Kontowechsel und anschließend einen Umzug. Bis dahin betrug die Summe der Forderung 2800€, die bis heute wegen etwaiger Anwaltskosten auf rund 3600€ gestiegen sind.
Seit dem Kontowechsel wurden natürlich keine Gelder mehr abgebucht und es wurde versäumt, entsprechendes an den Gläubiger mitzuteilen. Sämtliche Briefe wurden mir nicht mehr zugestellt obwohl man mich jederzeit per Mail hätte kontaktieren können. Wie dem auch sei. Ich befinde mich nun aktuell in der Klärung mit der Anwaltskanzlei, die die Lohnpfändung beantragt hat, von solch einer abzusehen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Dann wollen wir mal hoffen, dass Du die Sache noch abbiegen kannst. Ansonsten werde ich jetzt mal sehr deutlich: Tische die hier gerade aufgetischte Geschichte niemals nicht deinem Vorgesetzten in einem Personalgespräch so auf!!! Damit machst Du alles nur noch schlimmer. Was Du hier so von Dir gibst, lässt massiv an deiner Glaubwürdigkeit, deiner Zuverlässigkeit und deinen „geordneten Verhältnissen“ zweifeln.

Ein Beamter muss wissen, was er für finanzielle Verpflichtungen eingegangen ist, und wie und wann die in welcher Höhe zu bedienen sind. Er muss wissen, was er im Falle eines Bankenwechsels alles umzustellen hat. Ihm muss auffallen, wenn an sich fällige Abbuchungen nicht mehr erfolgen. Er muss wissen, dass er sich selbst darum zu kümmern hat, dass ihn auch im Falle eines Umzugs wichtige Post auf klassischem Wege erreicht und eine E-Mail zwar „ganz nett gewesen wäre“, mehr aber auch nicht, wenn nicht ausnahmsweise vertraglich unsignierte Mails als für vertragsrelevante Mitteilungen ausreichend vereinbart worden wären.

Man kann mal Pech haben, dass ein paar unerwartet hohe Rechnungen gleichzeitig eintrudeln (angesichts aktueller Energie- und sonstiger Lebenshaltungskosten durchaus nicht unrealistisch), man kann sich mal etwas übernehmen, man kann mal aufgrund besonderer persönlicher Umstände zeitweise gehindert gewesen sein, sich hinreichend um gewisse Angelegenheiten zu kümmern (Todesfall in der Familie o.ä.). Damit offen und ehrlich umzugehen, und zu zeigen, dass man daraus gelernt hat und in der Zukunft so etwas nicht mehr passieren wird, ist in so einer Situation entscheidend dafür, wie die Sache ausgeht. Die Schuld bei anderen zu suchen (Bank hätte mich per E-Mail erreichen können) ist eine ganz schlechte Ausrede. Und nichts versaut Dir jetzt die Karten nachhaltiger, als wenn dein Vorgesetzter Dir nicht glaubt, oder feststellt, dass Du deine Angelegenheiten nicht im Griff hast und die Schuld bei anderen suchst.

Das aktuell viel diskutierte Urteil zur Entlassung nach nicht gebuchter Kaffeepause solltest Du Dir vielleicht mal durchlesen. Da wog der minimale Arbeitszeitbetrug deutlich weniger als die offensichtliche Lüge hierüber gegenüber dem AG.

11 Like

Natürlich liegen hier viele eigenverantwortlich verschuldete Versäumnisse vor. Die sind auch nicht schönzureden. In der Schuldsache an sich hoffe ich, dass der Dienstherr nochmal Gnade vor recht ergehen lässt, wenn er mitbekommt, dass ich mich eigenständig um eine Lösung bemüht habe und von einer Lohnpfändung doch noch abgesehen wird. Problem ist dann allerdings, auf was ich mich disziplinarrechtlich einstellen kann muss. Mein Vorgesetzter hatte mir schon mitgeteilt, dass seitens der Behörde geprüft wird, ob und dass Ansehensschädigendes Verhalten vorliegt. Komme ich dahingehend noch mit einem Verweis oder einer Geldbuße davon? Alles was darüber hinaus geprüft werden würde, würde in meinem jetzigen Status als BaP zu einer Entlassung führen.

OK, die Sache ist also schon beim Vorgesetzten. Das war aus der ursprünglichen Frage nicht ganz klar. Dann besteht also keine Hoffnung mehr, dass sie in der Besoldungsstelle hängen bleibt. Und es hat auch schon ein Personalgespräch stattgefunden. D.h. daran ist jetzt auch nichts mehr „zu optimieren“ in Bezug auf was man sagt, und was besser nicht. Dann hoffen wir mal, dass Du da glaubwürdig und schuldbewusst sowie lösungsorientiert rüber gekommen bist (letzteres auf jeden Fall schon mal damit, dass Du in Kontakt mit dem Anwalt der Bank stehst und über eine Rückzahlung verhandelst). Ich würde angesichts der Summe und der Einmaligkeit nicht mit mehr als einem Verweis und ggf. einer Zurückstellung der Verbeamtung bis zur Klärung der Geschichte rechnen, wenn Du Dich im Gespräch anständig verkauft hast.

Du solltest jetzt wirklich alles daran setzen, dass das Geld schnellstmöglich auf den Tisch der Bank kommt und Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt werden. Kann Dich ggf. die Familie dahingehend finanziell unterstützen? Der Betrag ist ja jetzt nicht so riesig. Wenn man zumindest die Hauptforderung schon mal auf einen Schlag begleichen könnte, wäre das gut. Zumal die in der Zwischenzeit „ersparten“ Raten ja eigentlich da sein müssten.

1 Like

Wieso tust du es dann in einem fort? Ich sehe hier wirklich nichts, was für dich spricht.

Das ist keine Leistung von dir, das ist das Minimum, deine Pflicht! Wiz hat es ja schon beschrieben: Dass du überhaupt in die Situation gekommen bist, liegt nicht an der Bank, sondern ganz alleine an dir. Es ist nicht mal klar, ob du wenigstens das inzwischen kapiert hast. Bevor es zu einer Pfändung kommt, muss eine Menge passieren. Hast du verstreichen lassen. Dann stellst du diese Anfrage hier (oder ähnliche Hilfe) auch erst sehr spät und nicht VOR einem Gespräch mit deinem Dienstherrn. Wieder zu spät reagiert. Wie viele Gespräche bzw. Kontakte gab es da eigentlich?
Man hat nur schon aufgrund deiner eigenen Schilderung, die im Zweifel nicht mal alles enthält, das Gefühl, dass du notorisch die Schuld woanders, nicht bei dir siehst, und immer zu spät in die Puschen kommst. Wobei das Eine mit dem Anderen zusammenhängt.

Schon mal mit einem Perspektivwechsel probiert? An dem Status Beamter hängen eine Menge Privilegien. Ich als Bürger würde da auch schon wollen, dass das jemand macht, der ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl hat.

4 Like

das sieht Vater Staat übrigens genauso! Der hat nämlich auch keine Lust darauf ungeeignete Menschen ggf. lebenslang zu alimentieren - deswegen ist da auch die lange Probezeit (je nach Dienstherr und Laufbahn zwischen 1,5 und 5 Jahren) vorgeschaltet. Wie man hier sieht, ist das wichtig …

Die Probezeit ist dazu da sich zu „bewähren“ also zu beweisen, dass man geeignet ist - wenn die Bewährung bis zum Probezeitende aus den nachfolgenden Gründen nicht bestätigt werden kann, gibt es keine Verbeamtung auf Lebenszeit, sondern eine Entlassung

  1. nicht eindeutig bestimmbare Leistung,
  2. nicht einwandfreie Führung,
  3. Krankheit,
  4. Wechsel des Dienstherrn oder
  5. längere Beurlaubung

Die Chance des TO nicht auf Lebenszeit übernommen zu werden, ist groß

Gruß h.