Liebe Mitglieder,
wir befinden uns vor der Gründung unseres Vereins, der ausschließlich gemeinnützige Zwecke dient und daher auch im Vereinsregister eingetragen wird.
Nun sind uns vorab einige Dinge unklar und wir möchten Euch um Unterstützung bitten.
-
Wir werden als Vorstand gleichzeitig die Rolle der Geschäftsführung übernehmen und hauptamtlich unsere Tätigkeiten ausüben. Wir haben hierzu jedoch nur Musterverträge für angestellte Geschäftsführer gefunden. Kennt ihr Musterverträge, die besser auf unsere Situation zugeschnitten sind? Oder kann man normale Arbeitsverträge schließen?
-
Wie tritt der Verein bis zur Eintragung des Vereins in das Vereinsregister auf? Eine juristische Person ist dieser erst mit Eintragung, richtig? Wer haftet bis dahin für den Verein und wie bezeichnen wir uns? Gibt es eine Art „e.V. in Gründung“?
-
Wir halten in der kommenden Woche die erste Mitgliederversammlung mit den 7 Gründungsmitgliedern ab (mit uns 7?) und verabschieden die Vereinssatzung und erstellen ein Gründungsprotokoll, wo u.a. die Wahl des Vorstands erfolgt. Anschließend gehen wir als Vorstand geschlossen zu einem Notar und lassen die Unterschriften beglaubigen. Mit den beglaubigten Unterlagen reichen wir durch den Notar den Antrag beim Amtsgericht ein. Gleichzeitig stellen wir beim Finanzamt den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Ist dieses Vorgehen richtig und gibt es noch Dinge, die wir beachten müssen?
- Eine letzte Frage: Können wir als Verein bereits vor Eintragung tätig werden? Wir wollen zur Finanzierung auch ein Kulturmagazin herausbringen und benötigen den entsprechenden Vorlauf an Zeit.
Ganz herzlichen Dank im Voraus für die Unterstützung.