Hi.
Durch das neue Personenstandsrecht (Dezember 2018) kann ein Mensch, der sich weder als Frau noch als Mann fühlt, im Geburtenregister anstelle von „männlich“ oder „weiblich“ nun auch „divers“ eintragen lassen. Er gilt also weder als „Mann“ noch als „Frau“.
Wie sieht das aber nun bei Umkleiden bzw. Toilettenräumen aus?
Von den Zehntausenden von Gaststätten, Warenhäusern, öffentlichen Gebäuden etc. dürften wohl die allerwenigsten die Möglichkeit haben, neben Räumen für „Männer“ („H“) und Räumen für „Frauen“ („D“) auch eine dritte Raumvariante anzubieten.
Was macht also ein „diverser“ Mensch? Was darf hier ein „diverser“ Mensch?
Kann/darf der sich quasi aussuchen, welche der Räume er betritt? Irgendwo muss er ja hin dürfen.
Andererseits dürfte ihm weder die Bezeichnung/Einordnung „Mann“ bzw. „Frau“ aufgezwungen werden, weil er sich ja als „divers“ fühlt.
Und den Nachweis über den Eintrag in seinem Perso zu erbringen dürfte auch nicht machbar sein.
(Umgekehrt aber dann auch nicht für einen „Mann“ bzw. eine „Frau“.)
Probleme sind also vorprogrammiert…
Wie ist das Dilemma zu lösen…?
Vielen Dank
M.