Hallo User „Conrad“,
die Revisionsicherheit ist gesetzlich im Jahr 2006 für alle in Kraft getreten und sagt nichts zur technischen Ausstattung / Lösung aus. Außer das alle Dokumente elektronisch / digital zur Verfügung stehen müssen. Laut Max Plank ist zum jetzigen Zeitpunkt das PDF A Format revisionssicher und wird auch in den nächsten Jahrzehnten lesbar sein.
Bei einer Ablage ist es wichtig das ein einheitliches Dateiformat verwendet wird und das keine Veränderbarkeit möglich ist, das heißt aber nicht das Veränderungen erfolgen können, dies ist erlaubt, wenn eindeutig in Protokollen die Änderungen festgehlten werden. Dieses Protokoll muss die 100% Garantie geben, das alles mit getract wird was im Archiv passiert.
Das Gesetz sagt nur das eine revisionssicher Ablage eindeutig sein muss. Das heißt es müssen Emails und Dokumente die geschäftsrelevant sind in ein Archiv archiviert werden. Bei den Büroanwendungen wird deshalb um das ändern auszuschliessen ein Dokument in PDF A Format gewandelt und mit Zeitstempel im Archiv abgelegt.
Bei den Emails gibt es in Deutschland unterschiedliche Auffassungen. Zu einem alle Mails müssen archiviert bzw. per journaling ( Mailprogramm) festgehalten werden, was nach datenschutzrechtlichen Erkenntnissen zu Problemen führt, da viele Unternehmen keine Eindeutigkeit zu Privatmails in Ihren Statuten verankert haben. Hier sind in großen Unternehmen Änderungen im Bezug auf private Mails und deren Ablage in den Mailpostfächern gemacht, doch ist das ein sehr schwieriges Thema, da diese Änderungen von den Mitarbeiter/innen akzeptiert werden muss.
Rechtlich ist alles das relvant was archiviert ist und somit vor gericht verwendbar, auch wenn es die Privatsphäre missbraucht.
Das Gesetz sagt des Weiteren, dass die Archivierung sicher und gebackupt sein muss, so das während den gesetzlich festgelegten Laufzeiten von Dokumenten per Logs eindeutig nachweisbar ist wer was an welchen Dokumenten gemacht hat. Dies ist durch DMS Systeme gewährleistet.
Ich hoffe das sie eine zufriedenstellende Antwort bekommen haben und verbleibe hochachtungs voll
mfg
N.Kittelberger
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weitere Infos bzw. Auszüge von anderen Firmen:
Merkmale der Revisionssicherheit bei der elektronischen Archivierung
In Ableitung der HGB-Vorschriften gelten folgende Kriterien für die Revisionssicherheit:
* Ordnungsmäßigkeit
* Vollständigkeit
* Sicherheit des Gesamtverfahrens
* Schutz vor Veränderung und Verfälschung
* Sicherung vor Verlust
* Nutzung nur durch Berechtigte
* Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
* Dokumentation des Verfahrens
* Nachvollziehbarkeit
* Prüfbarkeit
Die Anforderungen und deren Umsetzung sind im Detail den GoBS zu entnehmen. Der Begriff Revisionssicherheit oder revisionssichere Archivierung wird inzwischen auch auf die Archivierung von Informationen außerhalb des handels- und steuerrechtlichen Bereichs angewendet und synonym mit der verfälschungssicheren, langzeitigen Archivierung elektronischer Informationen benutzt.
Zertifizierung der Revisionssicherheit von elektronischen Archivsystemen
Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben und die Zertifizierung von elektronischen Archivsystemen, bzw. in kaufmännische Anwendungen oder Dokumentenmanagement integrierte Archivkomponenten, erfolgt in der Regel durch Wirtschaftsprüfer beim Anwender vor Ort. Seitens des IDW, Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer, gibt es hierfür mit den FAIT eigene Vorgaben.
Die Einhaltung der Revisionssicherheit kann auf Grundlage einer Verfahrensdokumentation auch durch den TÜV-IT zertifiziert werden. Basis hierfür sind die Prüfkriterien für Dokumentenmanagementlösungen (PK-DML) des VOI e.V.
Allgemein gültige Zertifizierungen für die Revisionssicherheit einzelner Hardware- oder Softwaresysteme wie z.B. optische Speicher gibt es nicht, da der individuelle Einsatz beim Anwender, die Ordnungsmäßigkeit des gesamten Verfahrens, die Qualität der Informationen und Prozesse sowie der sichere Betrieb Bestandteil der Revisionssicherheit sind.
Zur Übersichtsseite Gesetze der elektronischen Archivierung
Auzug von
http://www.digital-archiv-service.de/gesetz/revision…
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http://www.brz.de/archivierung-gesetzliches.html
Da das deutsche recht dem Schweizerischen angelehnt ist, hier ein Auszug aus der Schweiz
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayF…
Beachten sie das in diesem Thema viele Unternehmen sich informell zeigen, da dieses Thema meist durch Tochterunternehmen mit DMC Lösungen angeboten wird.
Als Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Archivierung
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