DNA-Test erzwingen?

Hallo,

wenn ein Rundum-DNA-Test unternommen wird: Alle Männer im Alter von x bis y Jahren im Umkreis von z Kilometern werden gebeten, sich freiwillig zu melden. Wenn einige nun die Teilnahme verweigern, kann man sie dann nur intensiv überprüfen und oft verhören und so Druck ausüben? Oder kann man den Test von ihnen verlangen? Oder ihnen im Gespräch heimlich irgendwo eine Probe abstreifen?

Grüße
Carsten

Mal grundsätzlich: ein DNA-Test ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Was Du hier ansprichst, ist eine sog. DNA-Reihenuntersuchung nach § 81 h StPO. Die Polizei benötigt dazu eine schriftliche Einwilligung der Personen, die sich testen lassen.

Die Polizei kann und darf das nicht. Die Teilnahme an einer DNA-Reihenuntersuchung ist freiwillig und sie darf selbstverständlich nicht durch Druck oder polizeiliche Schikanen erzwungen werden. Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat. Der einzige Nachteil, den man durch Nichtteilnahme an einer DNA-Reihenuntersuchung hat ist der, dass man dadurch nicht aus dem Kreis möglicher Verdächtiger ausgeschlossen werden kann - bei der DNA-Reihenuntersuchung handelt es sich nämlich um ein Ausschlussverfahren.

Nein. Die Polizei kann nicht einmal verlangen, dass solch eine Weigerung begründet wird. Nochmals: die Teilnahme an einer DNA-Reihenuntersuchung ist freiwillig. Es wird dazu eingeladen und jedem steht es frei, einer solchen Einladung nicht Folge zu leisten, ohne dass er deswegen Repressalien befürchten muss. Die oben erwähnte Einwilligung kann übrigens jederzeit auch widerrufen werden.

Eine Weigerung, am Reihentest nicht teilzunehmen, darf nicht als Verdachtsmoment gewertet werden. Für die von Dir genannten Maßnahmen und andere Ermittlungsmaßnahmen müssen der Polizei weitere tatsächliche Anhaltspunkte aktenkundig vorliegen.

Klare Antwort: Nein. Erzwingen kann man einen DNA-Test grundsätzlich (Ausnahme: Gefahr im Verzug) nur durch eine richterliche Anordnung (§ 81a StPO, weitere Bestimmungen §§ 81 e - 81g StPO). Diese Anordnung wiederum ist nur zulässig bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente. Das heisst, wenn gegen die Person ein Ermittlungsverfahren nach §§ 160 - 177 StPO eingeleitet wurde, sie also als Beschuldigte/r gilt.

Das wäre selbst eine Straftat, ein Eingiff in die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte.

Freundliche Grüße,
Ralf

Ergänzung: das reine Verweigern eines freiwilligen Tests darf nicht dazu führen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen diese Person eingeleitet wird um dann einen Gerichtsbeschluss herbeizuführen. Dazu müsste es schon andere Punkte geben.

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Genau und hätte vor Gericht keinen Tatbestand, bzw. dürfte da als Beweis garnicht zugelassen werden… ramses90

Naja, kennt man ja aus dem Film… Wir nehmen Jetzt mal diese unachtsam weggeworfene Zigarette, und testen sie.
Darf man vor Gericht nicht verwenden, aber wir wissen schonmal, ob der es war, oder nicht. Wenn ja, können wir weitere Beweise sammeln, und ggf. nen neuen, dann legalen DNA-Test machen.

Es mag nicht legal sein, aber interessant wäre mal, wie überwacht werden kann, daß nur legale Tests durchgeführt werden können.

Ich denke, dass die Kriminalisten sich gegenseitig überwachen. Wenn sich die ganze Abteilung allerdings darin einig ist, dass der Gesetzgeber in bestimmten Dingen Unrecht hat, dann wird das Recht in dem Falle an dem betreffenden Ort wohl auch nicht durchgesetzt. -

So etwas nennt man Rechtsbeugung und das wird nach § 339 StGB mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Was dafür sorgt, dass so etwas nicht allzu häufig vorkommt.

Das dürfte zuweilen zutreffen. Was aber bei solch einer „Einigkeit“ auch herauskommen kann, sieht man an der Geschichte des Afrikaners, der sich in einer Polizeizelle selbst in Brand gesetzt hat, obwohl er an Händen und Füßen angekettet war.

:- (

Guter Hinweis. Wenn die Kollegen schon mal ein ganzes Fernsehteam eine Dreiviertelstunde lang festhalten, so dass der nette Kollege vom LKA in seiner Freizeit ungestört auf eine PEGIDA-Demo gehen kann. Und der oberste Dienstherr gleich vorlaut herumzwitschert, die einzigen, die sich korrekt verhalten hätten, seien die Polizisten gewesen. Jetzt wachen ein paar Schlafmützen bei den Journalisten mal hoffentlich auf. Wer will schon Zustände wie beim Erdogan? Insbesondere für die Medienfuzzis wird’s da eng …

Nennt man es auch Rechtsbeugung, wenn bestimmte Ordnungswidrigkeiten systematisch nicht verfolgt werden? - Sowas meine ich nämlich sehr häufig zu erleben.