Mal grundsätzlich: ein DNA-Test ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Was Du hier ansprichst, ist eine sog. DNA-Reihenuntersuchung nach § 81 h StPO. Die Polizei benötigt dazu eine schriftliche Einwilligung der Personen, die sich testen lassen.
Die Polizei kann und darf das nicht. Die Teilnahme an einer DNA-Reihenuntersuchung ist freiwillig und sie darf selbstverständlich nicht durch Druck oder polizeiliche Schikanen erzwungen werden. Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat. Der einzige Nachteil, den man durch Nichtteilnahme an einer DNA-Reihenuntersuchung hat ist der, dass man dadurch nicht aus dem Kreis möglicher Verdächtiger ausgeschlossen werden kann - bei der DNA-Reihenuntersuchung handelt es sich nämlich um ein Ausschlussverfahren.
Nein. Die Polizei kann nicht einmal verlangen, dass solch eine Weigerung begründet wird. Nochmals: die Teilnahme an einer DNA-Reihenuntersuchung ist freiwillig. Es wird dazu eingeladen und jedem steht es frei, einer solchen Einladung nicht Folge zu leisten, ohne dass er deswegen Repressalien befürchten muss. Die oben erwähnte Einwilligung kann übrigens jederzeit auch widerrufen werden.
Eine Weigerung, am Reihentest nicht teilzunehmen, darf nicht als Verdachtsmoment gewertet werden. Für die von Dir genannten Maßnahmen und andere Ermittlungsmaßnahmen müssen der Polizei weitere tatsächliche Anhaltspunkte aktenkundig vorliegen.
Klare Antwort: Nein. Erzwingen kann man einen DNA-Test grundsätzlich (Ausnahme: Gefahr im Verzug) nur durch eine richterliche Anordnung (§ 81a StPO, weitere Bestimmungen §§ 81 e - 81g StPO). Diese Anordnung wiederum ist nur zulässig bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente. Das heisst, wenn gegen die Person ein Ermittlungsverfahren nach §§ 160 - 177 StPO eingeleitet wurde, sie also als Beschuldigte/r gilt.
Das wäre selbst eine Straftat, ein Eingiff in die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte.
Freundliche Grüße,
Ralf