Hallo, wenn der Auftraggeber den Werkvertrag nur per DocuSign digital online unterschreibt und vom Auftragnehmer auf der DocuSign-Webseite per Mauskritzelei unterschreiben lässt - ist das so verbindlich wie ein Papiervertrag?
Schließlich arbeitet der Auftragnehmer evtl. ein paar Wochen, liefert seine Arbeit ab, dann erst zahlt der Auftraggeber gemäß Vertrag (üblicher Ablauf in m. Branchen). Ist der Auftraggeber (nach Akzeptieren der Arbeit) zum Zahlen bei DocuSign-Vertrag genauso verpflichtet wie bei einem Old-Economy-Papiervertrag? Oder kann er sich irgendwie rausreden (Böswilligkeit unterstellt).
Danke!