Doktortitel kaufen ?

Hab auf den Seiten http://www.ulcdeutschland.de und http://www.titelberatung.de gelesen das man sich für relativ wenig geld einen kirchlichen doktortitel kaufen kann. Meine frage: Darf man sich diesen kirchlichen ehrendoktortitel in den personalausweis eintragen lassen ?

Danke im voraus

gib das geld lieber mir!
hallo peter,

auch hier gilt mal wieder der grundsatz: wer lesen kann, ist stets im vorteil.

Bei allen genannten Titeln handelt es sich um kirchliche Ehrentitel und nicht um akademische Grade. Ein Eintrag in die Personalpapiere und ein offizielles Führen der Titel ist rechtlich in Deutschland nicht möglich. In der weltweiten Gemeinschaft der ULC aber auch z.B. in den USA können alle Titel ohne Probleme offiziell geführt werden.
Die Verantwortung für das gesetzeskonforme Tragen der Titel im jeweiligen Land des Mitgliedes trägt ausschließlich der Erwerber!

gruß
ann

widerspricht sich ein bischen mit

http://www.titelberatung.de/informationen.shtml

Laut Urteil AZ 5Ss 475,5 15/78 des OLG Düsseldorf und dem Urteil AZ 3 ST 303/76 des OLG Bayern ist ein Tragen nach dem Namen, d.h.: Ernst Mustermann, Doctor of Philosophy oder aber Dr. Phil. zulässig.

seltsam oder ?

LOL
ich zeichne nicht für den inhalt der u.g. seiten verantwortlich.

och, es gibt noch viel mehr im internett, was seltsam ist.
aber diese seiten hast du doch angeschleppt, oder? :smile:

gruß
ann

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Hatte eigentlich gehofft es antwortet jemand der sich mit dem thema auskennt, also ein paar paragraphen im kopf hat oder beruflich mit dem thema zu tun hat. Soll keine kritik an deiner antwort sein, aber ich hab nur infos aus dem internet und du hast auch nur infos aus dem internet, wie wir alle wissen kann jeder ins internet reinschreiben was er will.

Alles Humbug
Deine Frage war klar, die Antwort von Ann auch, und das widerspricht Deinem Zitat keineswegs. Du darfst Dir diese Titel-Lügen auf die Visitenkarte schreiben, HINTER den Namen, aber nicht VOR den Namen (wie man das mit echten Titeln dürfte) und selbstverständlich NICHT in den Personalausweis.

Gruß,

Malte.

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1 Like

Hallo!

Also ich weiß auch nicht genau, wie das jetzt rechtlich ist, habe aber grobe Zweifel an der Richtigkeit des Inhalts dieser Seite.

Soweit es sich um Ehrentitel handelt, kann das ja noch irgendwie sein, dann ist das aber normalerweise gekennzeichnet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Ehrentitel so führen darf, dass er mit einem akademischen Grad verwechselt werden kann. Und was auf dieser Seite zur Nostrifikation von akademischen Graden steht, verstehe ich überhaupt nicht - denn wenn ich mir theoretisch einen „echten“ akademischen Grad bei einer ausländischen Universität „kaufe“, dann ist es unmöglich diesen nostrifizieren zu lassen. Außerdem ist die Information unvollständig, denn innerhalb der EU darf man einen akademischen Grad auch führen, wenn er nicht nostrifiziert ist und man daher keinen Abschluss hat.

Außerdem - der dauernde penetrante Hinweis auf die nationalen Behörden und Rechtslage schaut mir ein bisschen nach der Methode aus: Kauf dir den Titel und wenn’s dir nachher nichts nützt bist du eh selber schuld, weil wir haben ja gesagt: zuerst nachfragen.

Gruß
Tom

Hallo Peter,

ich „bewundere“ Deinen Mut, eine solche Frage zu stellen. Man könnte Dich für einen Möchtegern-Akademiker halten, der seine mangelnde Intelligenz und sein fehlendes Durchhaltevermögen, selber zu promovieren, mit (Papas?) Geldbeutel kompensieren möchte…

Auf diese Frage eine Antwort zu geben, ist eine Anleitung zum BETRUG. Ein Betrug nicht nur im rechtlichen, sondern auch im moralischen Sinn.

Clementina

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