Hallo!
Also ich weiß auch nicht genau, wie das jetzt rechtlich ist, habe aber grobe Zweifel an der Richtigkeit des Inhalts dieser Seite.
Soweit es sich um Ehrentitel handelt, kann das ja noch irgendwie sein, dann ist das aber normalerweise gekennzeichnet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Ehrentitel so führen darf, dass er mit einem akademischen Grad verwechselt werden kann. Und was auf dieser Seite zur Nostrifikation von akademischen Graden steht, verstehe ich überhaupt nicht - denn wenn ich mir theoretisch einen „echten“ akademischen Grad bei einer ausländischen Universität „kaufe“, dann ist es unmöglich diesen nostrifizieren zu lassen. Außerdem ist die Information unvollständig, denn innerhalb der EU darf man einen akademischen Grad auch führen, wenn er nicht nostrifiziert ist und man daher keinen Abschluss hat.
Außerdem - der dauernde penetrante Hinweis auf die nationalen Behörden und Rechtslage schaut mir ein bisschen nach der Methode aus: Kauf dir den Titel und wenn’s dir nachher nichts nützt bist du eh selber schuld, weil wir haben ja gesagt: zuerst nachfragen.
Gruß
Tom