Dokumentation Fristwahrung bei Einschreibebriefen

Hallo,

auf dem Beleg, den man bei Aufgabe eines Briefs per Einschreiben (egal ob Einwurf oder normal) bekommt, ist der Empfänger anders als früher nicht mehr vermerkt und auch im Internet kann ich im Rahmen der Sendungsverfolgung nur ersehen, dass der Brief zugestellt wurde, nicht jedoch die Daten des Empfängers. Worum es geht, ist jedoch die zweifelsfreie Dokumentation, dass ich eine Frist (darum geht es idR) gewahrt habe, und dafür ist eben der E-Bf klassischerweise da.

Dass ein FAX gewöhnlich die einfachere Lösung ist, weiß ich selber, aber in diesem Fall hatte der Empfänger sein Fax-Gerät ausgestellt. Und bitte jetzt auch nicht als Antwort „ja, dann musst du eben eine Einschreiben mit Rückschein aufgeben“ - denn das wäre blanker Hohn.

Sondern ganz praktisch: Wie gehst du damit um? Dass die Post, die zum Anbieten bestimmter Basisdienste gesetztlich verpflichtet ist nur um wenige Sekunden am Schalter zu sparen, die Adresse des Empfängers nicht mehr dokumentiert, auf der anderen Seite aber genug Zeit hat, den Kunden vollzuquatschen, ob dieser denn auch schon ein Konto bei der Postbank oder einen Vertrag mit dem Stromanbieter xy habe, kann doch nicht sein, oder?

Schönen Gruß
Jörg

Moin,

klar, das mit dem Rückschein ist eine Möglichkeit. Mache ich aber auch nicht mehr. Wirklich wichtige Sachen lasse ich von einem Kurierdienst zustellen mitsamt Unterschrift des Empfängers an mich zu liefern (die Quittung). Und bei besonders renitenten Menschen, die jede Annahme verweigern, habe ich auch schon mal den Gerichtsvollzieher losgeschickt zur Zustellung. Weil der per Amt mit eigener Unterschrift bestätigen kann, dass er ein Schreiben oder anderes in den Zugriffsbereich des Empfängers geliefert hat. Ähnlich wie ein Mahnschreiben des Amtsgerichts. Ist nicht überall und immer möglich, aber machbar.

Mit der (gelben) Post habe ich die dollsten Dinger erlebt, daher mache ich solche Sachen nicht mehr mit denen. Die Erfahrung hast du ja selber auch gemacht - und die Kurierdienste, mit denen ich arbeite, sind nicht viel teurer als die Post und holen auch Sendungen bei mir ab, ein grosser Vorteil. Dann habe ich die Bestätigung, wann die abgeholt haben und dann kommt die, wann sie zugestellt haben.

Gruß
Ex.

nRe: Dokumentation Fristwahrung bei Einschreibebriefen
Hallo!

So ganz sehe ich nicht Dein großes Problem.
Du kannst doch selbst auf die Einlieferungsbescheinigung die Adressdaten eintragen.
So muss man das auch machen, wenn man die Übersicht behalten will, wenn man mehr als 1 Einschreiben einliefert.
Wo ist das Problem ?

Und um die Frist nachweisen zu können hilft doch der Einlieferungsbeleg überhaupt NICHT. Da muss man sich schon die Auslieferung des Briefs ausdrucken und abheften. Es kommt doch meist nicht auf Absendung sondern auf Erhalt an.

Es geht NUR um die so mögliche Zuordnung der Codenummer zu der Anschrift. Und die ist auch so gewährt.

Sonst eben Rückschein. Da hat man die Adresse(muss man übrigens auch selbst ausfüllen!) plus die Unterschrift der annehmenden Person.

MfG
duck313