Hallo liebe Gemeinde. Ich wußte nicht wo ich genau die Frage stellen soll also probiere ich es hier.
Zur der Situation
Jemand ( volljährig )hat durch eine Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Nun ist er im Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft( Deutsch-Armenisch durch Ausnahmeregelung ). Bis jetzt konnte er mit dem armensichen Pass ohne Visum nach Russland ( St.Petersburg ) ein- und ausreisen ( ausreisen da im arm. Pass die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Dtl. war). Nun mit Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft wurde diese Aufenthaltsgenehmigung im arm. Pass für ungültig erklärt ( ist ja auch logisch ).
Der deutschen Reisepass ist beantragt und er erhält es vor seiner Reise nach St. Petersburg
Jetzt die Fragen
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Kann er weiterhin ohne Probleme nun nach Russland mit dem arm Pass EINREISEN ? Soweit ich weiß, dürfte das kein Problem sein
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Wenn er wieder AUSREIST, dann dürfte er das NUR mit dem arm. Pass nicht können, oder ( da der Aufenthaltstitel im arm Pass nun ungültig und auch kein Visa für Deutschland vorhanden ist)?
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Kann er dann mit dem deutschen Pass ( ohne Visum drinne für Russland da er mit dem arm. Pass eingereist ist und kein Visum benötigte ) aus Russland wieder ohne Probleme nach Deutschland fliegen ?
Wäre für weiterkommende Antworten sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.