Dopp. Staatsbürgerschaft neue Visabestimmungen?

Hallo liebe Gemeinde. Ich wußte nicht wo ich genau die Frage stellen soll also probiere ich es hier.
Zur der Situation
Jemand ( volljährig )hat durch eine Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Nun ist er im Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft( Deutsch-Armenisch durch Ausnahmeregelung ). Bis jetzt konnte er mit dem armensichen Pass ohne Visum nach Russland ( St.Petersburg ) ein- und ausreisen ( ausreisen da im arm. Pass die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Dtl. war). Nun mit Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft wurde diese Aufenthaltsgenehmigung im arm. Pass für ungültig erklärt ( ist ja auch logisch ).
Der deutschen Reisepass ist beantragt und er erhält es vor seiner Reise nach St. Petersburg

Jetzt die Fragen

  1. Kann er weiterhin ohne Probleme nun nach Russland mit dem arm Pass EINREISEN ? Soweit ich weiß, dürfte das kein Problem sein

  2. Wenn er wieder AUSREIST, dann dürfte er das NUR mit dem arm. Pass nicht können, oder ( da der Aufenthaltstitel im arm Pass nun ungültig und auch kein Visa für Deutschland vorhanden ist)?

  3. Kann er dann mit dem deutschen Pass ( ohne Visum drinne für Russland da er mit dem arm. Pass eingereist ist und kein Visum benötigte ) aus Russland wieder ohne Probleme nach Deutschland fliegen ?

Wäre für weiterkommende Antworten sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

Zwei Staatsbürgerschaften sind abzulehnen
Halo, Jahara

Ich finde es nicht richtig, dass Leute, die eine neue
Staatsbürgerschaft annehmen, die alte Staatsbürgerschaft behalten
können: Dadurch haben diese z. B. das Wahl- und Stimmrecht in zwei
Staaten, und im Kriegsfall würden sie von zwei Armeen eingezogen …

Ich fände es jedoch zweckmässig und fair, dass man bei Aufgabe der
neuen Staatsbürgerschaft ein Anrecht auf die Aktivierung der alten
Staatsbürgerschaft hätte. Diese Regelung könnte z. B. bei Scheidungen
manches erleichtern.

Gruss
Adam

Hallo Adam.
Vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich respektiere Deine Meinung, jeder soll auch seine haben ABER
meine Fragestellungen bezogen sich auf einen völlig anderen Sachverhalt, nämlich um die Ein- und Ausreisebestimmungen durch die NUN neue Situation ( doppelte Staatsbürgerschaft ).
Wenn Du dazu weiterführende Antworten hast, würde ich mich freuen !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

  1. Kann er weiterhin ohne Probleme nun nach Russland mit dem
    arm Pass EINREISEN ? Soweit ich weiß, dürfte das kein Problem
    sein

Völkerrechtlich darf er in Russland beide verwenden, unter welchen Voraussetzungen die Einreise genau zulässig ist, richtet sich aber ausschließlich nach russischem Recht. Vermutlich können Armenier nach Russland sowieso ohne Visum einreisen. Ich kenne die russischen Bestimmungen zwar nicht, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein deutscher Aufenthaltstitel in einem armenischen Pass für die russischen Einreisebestimmungen irgendeine Relevanz besitzt.

  1. Wenn er wieder AUSREIST, dann dürfte er das NUR mit dem
    arm. Pass nicht können, oder ( da der Aufenthaltstitel im arm
    Pass nun ungültig und auch kein Visa für Deutschland vorhanden
    ist)?

Warum sollte jemand aus Russland ohne deutschen Aufenthaltstitel nicht ausreisen dürfen??

  1. Kann er dann mit dem deutschen Pass ( ohne Visum drinne für
    Russland da er mit dem arm. Pass eingereist ist und kein Visum
    benötigte ) aus Russland wieder ohne Probleme nach Deutschland
    fliegen ?

Nein, denn als Deutscher ist er visapflichtig.

Gruß
Tom