Hallo,
eine Beamtin und ein Freiberufler sind verheiratet. Der Freiberufler versichert sich aus Solidarität (oder einem anderen Motiv, auf jeden Fall nicht aus wirtschaftlichen Gründen) freiwillig bei einer GKV.
Die GKV fragt die Einkommen ab. Das Einkommen der Beamtin wird zum Einkommen des Freiberuflers addiert und ergibt in der Tabelle den nicht verwunderlichen Höchstsatz. Ohne wäre es je nach Jahreserfolg durchaus auch deutlich weniger.
Wie soll das rechtmäßig sein, dass das bereits versteuerte und mit einer eigenen Krankenversicherungsverpflichtung (ja, Beamte haben die zweite Hälfte ihrer Krankenversicherung selber zu tragen und dürfen nicht halb in die GKV, selbst wenn sie wollten) belegte Einkommen hier sozusagen ein zweites Mal dazugerechnet wird, obwohl die Partnerin weder in die Familienversicherung einbezogen ist (eig. EK), noch anderweitig anders zu behandeln sein sollte, als eine zweite gesetzlich selber versicherte, deren EK ja ihren eigenen KV Beitrag bestimmen würde.
Wenn beide so darunter fallen, wie die GKV es berechnet, ist das eine der Doppelbesteuerung vergleichbare Doppelbelastung.
Sind zwei unabhängig freiwillig bei der GKV Versicherte, aber verheiratete jeweils mit dem gemeinsamen EK eingestuft - während Angestellte automatisch nur mit ihrem jeweils eigenen EK berücksichtigt sind? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Wie seht ihr das, was ist da rechtens?
Grübelnde Grüße
ynot