Hallo,
ein priv. Käufer hat bei einem Händler eines Online-Auktionshauses Ware bestellt, diese im Vorfeld bezahlt, dann aber eine Mitteilung vom Auktionshaus bekommen, dass dieser Kauf vom Auktionshaus rückgängig gemacht wurde. Es wurde dabei kein Grund angegeben. Dem Käufer wurde nur mittgeteilt, wie er nun verfahren muss, um sein Geld, das er über ein Bezahlsystem gezahlt hat, zurück bekommt. Der Käufer folgt den Anweisungen u. erhält auch das Geld zurück. Aber er wendet sich auch gleichzeitig an den Händler mit der Frage, warum der Kauf annuliert wurde. Dieser antwortet, dass es sich um ein Missverständnis handelt, dass jetzt mit dem Auktionshaus geklärt ist. Somit bestellt der Käufer aufgrund des interessanten Angebots des Händlers erneut den Artikel u. bezahlt ihn erneut über das Bezahlsystem. Die Ware wird auch prompt geliefert. Allerdings bekommt der Käufer einige Tage später denselben Artikel ein zweites Mal geliefert. Er informiert den Händler per Mail u. bietet die Rücksendung an, wenn dieser ihm im Vorfeld die Portokosten entweder überweist o. ihm postalisch einen Paketschein zukommen läßt. Der Händler antwortet aber nicht.
Wie lange muss der Käufer die Ware nun zur Abholung bereit stellen? Und wann geht der Artikel in den Eigentum des Käufers über, sollte der Händler sich weiterhin nicht melden?
Über eine für den Laien verständliche Antwort würde ich mich sehr freuen.