Doppelname für beide Partner/ Heirat

Guten Tag,
ich werde demnächst heiraten und nun stellt sich die Frage der
Namenswahl. Er „Schmidt“ Sie „Zettel“ wollen gemeinsam „Zettel-Schmidt“
heißen. In Deutschland und Österreich scheint dies nicht möglich zu
sein, da nur ein Partner einen Doppelnamen annehmen kann, der „Schmidt“
würd zum Beispiel keinen „Zettel“ kriegen, wenn Sie den Doppelnamen
annimmt.
Meine Frage nun, kennt jemand ein Land in dem diese Art von
Namensgebung möglich ist und dann auch in Deutschland anerkannt wird?

Die Variante des 1. Heiraten (einer nimmt den Doppelnamen an) 2.
Scheiden lassen (einer behält den Doppelnamen) 3. Wieder heiraten
(Einer nimmt den bestehenden Doppelnamen an) haben wir auch schon
durchgespielt, erscheint aber etwas aufwendig.

Vielen Dank im voraus für jede Form von Hilfe oder Denkanstoß.

Guten Tag,
ich werde demnächst heiraten und nun stellt sich die Frage der
Namenswahl. Er „Schmidt“ Sie „Zettel“ wollen gemeinsam
„Zettel-Schmidt“
heißen.

Ich kann Euch jetzt leider nichts zu einer rechtlichen Moeglichkeit sagen, aber wieso muss es so ein affiger Doppelname sein?

Uebrigens, „Zettel-Schmidt“ hoert sich ziemlich besch… an :wink:

Ach, danke für deine meinung!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

sind auch Kinder geplant?

fände es nämlich dann ganz lustig, wenn dann in der nächsten Generation Doppelnameninhaber Doppelnameninhaber heiraten und einen Doppelnamen wählen…

Carmen-Rebekka Müller-Meier heiratet Franz-Josef Mayer-Müller, und Carmen-Rebekka Müller-Meier unterschreibt dann mit Carmen-Rebekka Müller-Meier-Mayer-Müller oder wars Mayer-Müller-Müller-Meier oder wars Müller-Müller-Meier-Mayer oder doch irgendwie anders rum?

Bitte nicht böse sein, bin heute nur ein bisschen albern…

grüsse
dragonkidd

Hi!

Ach, danke für deine meinung!

Ich darf Dich zitieren:

Vielen Dank im voraus für jede Form von Hilfe oder Denkanstoß.

Es ist ein Denkanstoß. Für viele Menschen, mich inbegriffen, haben diese Doppelnamen immer etwas belustigendes oder sorgen für ein ordentliches Kopfschütteln.
Bei uns in der Buchhaltung arbeitet ein Herr Schmitt. Dieser sotiert den ganzen Tag (elektronische) Zettel. Benannt wird er somit immer nur „der Zettel-Schmitt“. Herrlich wenn nun der Name tatsächlich auftaucht. *g*

Gruß,
Leutheuser-Schnarrenberger
Stephan

1 Like

Hallo,

fände es nämlich dann ganz lustig, wenn dann in der nächsten
Generation Doppelnameninhaber Doppelnameninhaber heiraten und
einen Doppelnamen wählen…

rechtlich ist so etwas in Deutschland nicht möglich. So etwas wie

Carmen-Rebekka Müller-Meier heiratet Franz-Josef Mayer-Müller,
und Carmen-Rebekka Müller-Meier unterschreibt dann mit
Carmen-Rebekka Müller-Meier-Mayer-Müller oder wars
Mayer-Müller-Müller-Meier oder wars Müller-Müller-Meier-Mayer

wurde vom Gesetzgeber bei der Neuregelung des Namensrechts ein Riegel vorgeschoben, den das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat.

http://www.anwaltseiten24.de/familienrecht/nachricht…

Grüße

Hallo Schlammschlacht,

es ist so:
Das Namensrecht ist in Deutschland in § 12 BGB geregelt.

Ein neugeborenes Kind erhält als Nachnamen den gemeinsamen Ehenamen der Eltern oder einen der Nachnamen der Eltern, wenn diese verschieden sind. Auch ein uneheliches Kind kann den Namen der Mutter oder des Vaters erhalten. Der Vorname wird von den Eltern ausgewählt. Bei Eheschließung können die Ehepartner einen der beiden Nachnamen zum Ehenamen bestimmen, der andere Partner kann seinen Namen mit Bindestrich voranstellen oder anhängen. Beide können aber auch ihren alten Namen behalten. Bei Scheidung kann man einen angenommenen Namen behalten oder wieder den Geburtsnamen wählen.

aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht

Gandalf