Doppelnamen, Unterschrift etc

Liebe Rechtsexperten,

Wenn jetzt jemand heiratet und die Möglichkeit des Doppelnamens wählt, wie sieht es dann bei Unterschriften aus???
Beispiel: Herr Schmitt heiratet Frau Meier. Heisst er danach Schmitt-Meier und sie Meier-Schmitt, oder heisst sie auch Schmitt-Meier oder er auch Meier-Schmitt???
Wenn jetzt etwas unterschrieben werden muss, wie unterschreiben die dann? Er weiterhin mit Schmitt, oder doch schon mit Schmitt-Meier? (Vorausgesetzt, es handelt sich bei der Unterschrift um einen leserlichen „Namenszug“ und kein unleserliches gekrakel.)
Es geht jetzt nicht unbedingt um offizielle Unterschriften, wie Arbeitsvertrag etc, sondern z.B. um einen Kaufvertrag beim Autohändler oder die Unterschrift beim Paketboten.

Muss man bei „Doppelnamenwahl“ auch einen neuen Personalausweis, Führerschein, etc beantragen, oder bleiben die alten Dokumente gültig?

Oder würdet Ihr aus „Kostengründen“ dazu raten, daß jeder seinen Nachnamen behält. Wenn dies der Fall ist, welchen Familiennamen erhalten dann die Kinder? Den des Vaters, oder doch den der Mutter, oder kann man das für jedes Kind einzeln bei der „Anmeldung“ festlegen?

Gruß
Sticky

Doppelnamen sind festgelegt wenn du dich einmal „behördlich entschieden“ hast, da kannst die Reihenfolge nicht nach Belieben umstellen. Und in den Perso wird der Doppelname auch eingetragen. Was die Kinder angeht wäre ich mir über das Prozedre unsicher, meine aber, dass man das jeweils pro Kind entscheiden kann.

mfg
Simon

Namensrecht Kinder

Was die Kinder angeht wäre ich mir über das
Prozedre unsicher, meine aber, dass man das jeweils pro Kind
entscheiden kann.

Wirklich? So daß Geschwister unterschiedliche Nachnamen haben könnten?

*kopfschüttel*

Gruß Gudrun

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Liebe Rechtsexperten,

Wenn jetzt jemand heiratet und die Möglichkeit des
Doppelnamens wählt, wie sieht es dann bei Unterschriften
aus???
Beispiel: Herr Schmitt heiratet Frau Meier. Heisst er danach
Schmitt-Meier und sie Meier-Schmitt, oder heisst sie auch
Schmitt-Meier oder er auch Meier-Schmitt???

Weder noch. Bei der Heirat haben die beiden Ehepartner folgende Möglichkeiten im Rahmen des Namensrechts:

  1. (klassischer Fall) Der Name eine Ehepartners wird zum Familiennamen bestimmt, der andere Ehepartner nimmt diesen Namen an.
    d.h. Familienname wird Schmidt, die Frau heißt dann Schmidt, die Kinder heißen Schmidt

  2. (Doppelname) Der Name eines Ehepartners wird zum Familiennamen bestimmt, der andere Ehepartner kann seinen Namen dem Familiennamen voranstellen oder hintenanfügen.

Mann: Schmidt
Frau: Meier-Schmidt oder Schmidt-Meier
Kinder: Schmidt (!)

d.h. der Doppelname tritt nur bei einem Partner auf, dort aber in den zwei gezeigten Versionen, die Kinder haben keinen Doppelnamen! Sie tragen den Familiennamen, hier im Beispiel den des Mannes

  1. Beide Ehepartner behalten ihren Namen

Es ist auch möglich, daß beide Partner ihren ursprünglichen Namen behalten. Es muß aber trotzdem einer der beiden Namen als Familiennamen bestimmt werden. Die Kinder haben dann (alle) diesen bestimmten Namen als Familiennamen

also:
Mann: Schmidt
Frau: Meier
Kinder: Schmidt oder Meier

Dabei gilt, daß der Familiennamen spätestens beim ersten Kind festgelegt werden muß (man kann also bei der Heirat den Familiennamen unbestimmt lassen, muß diese Entscheidung aber beim ersten Kind nachholen). Nach der Festlegung des Familiennamens ist eine Änderung nicht mehr möglich.

Mit dieser späteren Festlegung des Familiennamens hat man aber wieder alle Möglichkeiten offen, d.h. ein gemeinsamer Name, einer der beiden einen Doppelnamen, beide Partner behalten ihren Namen und einer wird zum Familiennamen bestimmt.

Wenn jetzt etwas unterschrieben werden muss, wie
unterschreiben die dann? Er weiterhin mit Schmitt, oder doch
schon mit Schmitt-Meier? (Vorausgesetzt, es handelt sich bei
der Unterschrift um einen leserlichen „Namenszug“ und kein
unleserliches gekrakel.)

Jeder muß mit seinem Namen unterschreiben.

Es geht jetzt nicht unbedingt um offizielle Unterschriften,
wie Arbeitsvertrag etc, sondern z.B. um einen Kaufvertrag beim
Autohändler oder die Unterschrift beim Paketboten.

Im Prinzip ist es egal, um welches Dokument es sich handelt.

Muss man bei „Doppelnamenwahl“ auch einen neuen
Personalausweis, Führerschein, etc beantragen, oder bleiben
die alten Dokumente gültig?

Ja, man braucht auch neue Ausweise. Beim Führerschein bin ich mir nicht sicher. Ich habe noch einen Papierführerschein, bei dem es eigentlich immer hieß, selbst wenn er verlorengeht bekommt man keinen neuen, sondern nur ein Ersatzdokument. Das ist aber Hörensagen, und ich weiß auch nicht, wie es mit den neuen „Plastik-Führerscheinen“ ist.

Oder würdet Ihr aus „Kostengründen“ dazu raten, daß jeder
seinen Nachnamen behält.

Die im Moment wahrscheinlich abschreckenden Kosten sollten nicht Grundlage einer lebenslangen Entscheidung sein.

Wenn dies der Fall ist, welchen
Familiennamen erhalten dann die Kinder? Den des Vaters, oder
doch den der Mutter,

wie oben dargelegt.

oder kann man das für jedes Kind einzeln
bei der „Anmeldung“ festlegen?

Nein, alle Kinder haben denselben Familiennamen.

Noch etwas am Rande: Falls sich die Eheleute beim ersten Kind nicht auf einen Namen einigen können, bestimmt das Familiengericht einen Familiennamen.

Und wie oben gesagt, die Wahl des Familiennamens ist entgültig und kann meines Wissens nur mit erheblichem Aufwand rückgängig oder gewandelt werden. Falls also der Termin der Heirat näher rückt und die Frage nach dem Familiennamen noch ungeklärt ist, kann man die Entscheidung nach hinten verschieben und sich dabei alle Möglichkeiten offen lassen.

Gerhard

Hallo Gerhard,

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich werde die Infos an unseren Junior weiterleiten, dann muß er sich überlegen, wie er es macht. (Die Hochzeit soll im Oktober stattfinden).

Was den Führerschein angeht, kann ich dir aus Erfahrung sagen, daß man bei Verlust einen Neuen erhält. Dauert 4 - 6 Wochen und kostet mit provisorischem Ersatz ca 50€.

Gruß
Sticky

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Danke
Hallo Gudrun, Hallo Simon,

Danke auch an euch beide.

Gruß Sticky

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Nachtrag…
Hallo nochmal,

was ich beim ersten Mal vergessen habe:

  1. Meine Ausführungen galten zum Deutschen Namensrecht unter der Voraussetzung, daß es sich um eine normale,offizielle Heirat zwischen zwei Partnern unterschiedlichen Geschlechts aber beide im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit handelt, die vor einem ordentlichen deutschen Standesamt geschlossen werden soll. In allen anderen Fällen kann ich leider keinen Beitrag leisten.

  2. einfach mal mit „namensrecht heirat“ googeln, es gibt sehr ergiebige Seiten im Netz (teilweise Vorsicht vor „Dialer-Seiten“)

  3. einfach mal im Standesamt vorbeischauen, ob es eine Informationsbroschüre zum Thema Heirat gibt

  4. zumindest meine Standesbeamten haben auch am Telefon gerne Rede und Antwort gestanden

Gerhard

Führerschein nach Heirat
Huhu!

Ich habe nach meiner Hochzeit 2002 den Führerschein nicht ändern lassen müssen, da steht weiterhin mein Mädchenname drauf. Ist die Plastikkartenversion :wink:

Ich meine, es hiess, dass der Führerschein nicht geändert werden muss, weil er kein Ausweisdokument ist, aber da bin ich mir nicht mehr ganz sicher.

Liebe Grüsse
Bine

Wirklich? So daß Geschwister unterschiedliche Nachnamen haben
könnten?

*kopfschüttel*

Ich sage ja ich bin mir was das angeht nicht sicher.

mfg
Simon

Hallo Gudrun,

Kinder, die die gleichen Eltern haben, müssen alle den gleichen Familiennamen tragen. Dabei ist es sogar unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, aber das ist ja schon wieder ein anderes Kapitel.

Viele Grüße, Heike

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