Liebe Rechtsexperten,
Wenn jetzt jemand heiratet und die Möglichkeit des
Doppelnamens wählt, wie sieht es dann bei Unterschriften
aus???
Beispiel: Herr Schmitt heiratet Frau Meier. Heisst er danach
Schmitt-Meier und sie Meier-Schmitt, oder heisst sie auch
Schmitt-Meier oder er auch Meier-Schmitt???
Weder noch. Bei der Heirat haben die beiden Ehepartner folgende Möglichkeiten im Rahmen des Namensrechts:
-
(klassischer Fall) Der Name eine Ehepartners wird zum Familiennamen bestimmt, der andere Ehepartner nimmt diesen Namen an.
d.h. Familienname wird Schmidt, die Frau heißt dann Schmidt, die Kinder heißen Schmidt
-
(Doppelname) Der Name eines Ehepartners wird zum Familiennamen bestimmt, der andere Ehepartner kann seinen Namen dem Familiennamen voranstellen oder hintenanfügen.
Mann: Schmidt
Frau: Meier-Schmidt oder Schmidt-Meier
Kinder: Schmidt (!)
d.h. der Doppelname tritt nur bei einem Partner auf, dort aber in den zwei gezeigten Versionen, die Kinder haben keinen Doppelnamen! Sie tragen den Familiennamen, hier im Beispiel den des Mannes
- Beide Ehepartner behalten ihren Namen
Es ist auch möglich, daß beide Partner ihren ursprünglichen Namen behalten. Es muß aber trotzdem einer der beiden Namen als Familiennamen bestimmt werden. Die Kinder haben dann (alle) diesen bestimmten Namen als Familiennamen
also:
Mann: Schmidt
Frau: Meier
Kinder: Schmidt oder Meier
Dabei gilt, daß der Familiennamen spätestens beim ersten Kind festgelegt werden muß (man kann also bei der Heirat den Familiennamen unbestimmt lassen, muß diese Entscheidung aber beim ersten Kind nachholen). Nach der Festlegung des Familiennamens ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Mit dieser späteren Festlegung des Familiennamens hat man aber wieder alle Möglichkeiten offen, d.h. ein gemeinsamer Name, einer der beiden einen Doppelnamen, beide Partner behalten ihren Namen und einer wird zum Familiennamen bestimmt.
Wenn jetzt etwas unterschrieben werden muss, wie
unterschreiben die dann? Er weiterhin mit Schmitt, oder doch
schon mit Schmitt-Meier? (Vorausgesetzt, es handelt sich bei
der Unterschrift um einen leserlichen „Namenszug“ und kein
unleserliches gekrakel.)
Jeder muß mit seinem Namen unterschreiben.
Es geht jetzt nicht unbedingt um offizielle Unterschriften,
wie Arbeitsvertrag etc, sondern z.B. um einen Kaufvertrag beim
Autohändler oder die Unterschrift beim Paketboten.
Im Prinzip ist es egal, um welches Dokument es sich handelt.
Muss man bei „Doppelnamenwahl“ auch einen neuen
Personalausweis, Führerschein, etc beantragen, oder bleiben
die alten Dokumente gültig?
Ja, man braucht auch neue Ausweise. Beim Führerschein bin ich mir nicht sicher. Ich habe noch einen Papierführerschein, bei dem es eigentlich immer hieß, selbst wenn er verlorengeht bekommt man keinen neuen, sondern nur ein Ersatzdokument. Das ist aber Hörensagen, und ich weiß auch nicht, wie es mit den neuen „Plastik-Führerscheinen“ ist.
Oder würdet Ihr aus „Kostengründen“ dazu raten, daß jeder
seinen Nachnamen behält.
Die im Moment wahrscheinlich abschreckenden Kosten sollten nicht Grundlage einer lebenslangen Entscheidung sein.
Wenn dies der Fall ist, welchen
Familiennamen erhalten dann die Kinder? Den des Vaters, oder
doch den der Mutter,
wie oben dargelegt.
oder kann man das für jedes Kind einzeln
bei der „Anmeldung“ festlegen?
Nein, alle Kinder haben denselben Familiennamen.
Noch etwas am Rande: Falls sich die Eheleute beim ersten Kind nicht auf einen Namen einigen können, bestimmt das Familiengericht einen Familiennamen.
Und wie oben gesagt, die Wahl des Familiennamens ist entgültig und kann meines Wissens nur mit erheblichem Aufwand rückgängig oder gewandelt werden. Falls also der Termin der Heirat näher rückt und die Frage nach dem Familiennamen noch ungeklärt ist, kann man die Entscheidung nach hinten verschieben und sich dabei alle Möglichkeiten offen lassen.
Gerhard