Hi, hätte da ma ne Frage und zwar mache ich zur Zeit eine Ausbildung Arbeite ausschließlich in der Frühschicht 7,5 Stunden und wollte mal im vorfeld erfragen, ob irgendwas dagegen sprechen würde, eine 2. Schicht zu Arbeiten?
Also Direkt im anschluss Spätschicht aber halt am Band oder so um bissl was nebenbei zu verdienen kennt sich da einer aus? Wollt bevor ich im Betrieb frage erstmal hier nachhaken Danke im vorraus.
Hallo,
Egal, was du für eine Schicht hast. Du darfst ausschließlich nur in deiner Ausbildung arbeiten! Denn, es ist verboten sich neben der Ausbildung etwas dazu zu verdienen. Wenn du nach der Arbeit, noch soviel Kraft hast (was ich nicht verstehe) kannst du dich gerne nach einem Nebenjob umsehen. Aber wenn dein Arbeitgeber das herausbekommt hast du noch am selben Tag die Kündigung in der Tasche!
Grund: dein Arbeitgeber, verlässt sich ja auf dich und deine Arbeitskraft und diese sollst du ausschließlich in deine Ausbildung stecken! Außerdem verdienst du doch innerhalb der Ausbildung?! Reicht das nicht aus?
Es gibt noch weitere Gründe, vor allem was das dazuverdienen betrifft!
Gruß!
Hallo,
Egal, was du für eine Schicht hast. Du darfst ausschließlich
nur in deiner Ausbildung arbeiten! Denn, es ist verboten sich
neben der Ausbildung etwas dazu zu verdienen.
Wer verbietet das denn? Wäre sicherlich nicht der erste Azubi mit Nebenjob! Hier spielen aber Alter, Zahl der tägl. gearbeiteten Stunden etc. auch ne Rolle.
Arbeit, noch soviel Kraft hast (was ich nicht verstehe) kannst
du dich gerne nach einem Nebenjob umsehen. Aber wenn dein
Arbeitgeber das herausbekommt hast du noch am selben Tag die
Kündigung in der Tasche!
Es sei denn er hat dir auf vorherige Nachfrage sein Einverständnis gegeben…
Grund: dein Arbeitgeber, verlässt sich ja auf dich und deine
Arbeitskraft und diese sollst du ausschließlich in deine
Ausbildung stecken! Außerdem verdienst du doch innerhalb der
Ausbildung?! Reicht das nicht aus?
Reich wird man als Azubi sicher nicht und wenns dem ein oder anderen nicht reicht…
Es gibt noch weitere Gründe, vor allem was das dazuverdienen
betrifft!
Welche denn?
Gruß!
Auch Gruß
Hallo, danke erstmal für die Antworten.
Also ich fall mit 20 nicht mehr unters JArbSchG falls das gemeint war 2 Schichten wären insgesamt 15 Arbeitsstunden im Prinzip würde es ja dem Betrieb zugute kommen, wenn die Ausbildung nicht drunter leidet und nein es reicht nicht mit dem Geld, aus spaß wär ich sicherlich nicht auf die idee gekommen nur ist es schwer hier in der Gegend wo anders einen Nebenjob zu finden.
Also nur um misverständnissen vorzubeugen die 2. Schicht wäre im selben Betrieb sofern das machbar ist.
Also mich interessiert eigentlich nur das rein Rechtliche ob da Gesetzlich irgendwas dagegen sprechen würde.
Gruß Verano
Guten Tag,
Hallo, danke erstmal für die Antworten.
Also ich fall mit 20 nicht mehr unters JArbSchG falls das
gemeint war 2 Schichten wären insgesamt 15 Arbeitsstunden im
Prinzip würde es ja dem Betrieb zugute kommen, wenn die
Ausbildung nicht drunter leidet und nein es reicht nicht mit
dem Geld, aus spaß wär ich sicherlich nicht auf die idee
gekommennur ist es schwer hier in der Gegend wo anders
einen Nebenjob zu finden.
Kurz recherchiert: § 5 Abs. 1 ArbZG schreibt vor, dass den Arbeitnehmern nach Beendigung der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren ist.
Das ist ja somit in deinem Fall nicht erfüllt. 15 Stunden sind also definitiv zu viel.
Ehrlich gesagt würd das glaub ich auch keiner schaffen da noch zu lernen und ein bisschen schlafen muss man ja auch
Also nur um misverständnissen vorzubeugen die 2. Schicht wäre
im selben Betrieb sofern das machbar ist.
Machbar ist das sicherlich nur halt nicht mit der Stundenzahl.
Also mich interessiert eigentlich nur das rein Rechtliche ob
da Gesetzlich irgendwas dagegen sprechen würde.
Denk aber auch mal dran dass du wenn du mehr verdienst auch mehr Steuern zahlst, evtl. lohnt sich das dann schon garnicht mehr. Solche Fälle gibts auch!
Das würd ich mir halt vorher ausrechnen.
Gruß
Denk aber auch mal dran dass du wenn du mehr verdienst auch
mehr Steuern zahlst, evtl. lohnt sich das dann schon garnicht
mehr. Solche Fälle gibts auch!
Das würd ich mir halt vorher ausrechnen.
Wie sollte solch ein Fall aussehen?
Wir haben doch keine Abgaben über 100%!
Ich denke auch, dass das mit zwei Schichten auf keinen Fall klappen wird. Meistens darf ein Azubi auch nicht woanders arbeiten, schau mal im Arbeitsvertrag nach.
Schon Wohngeld etc. probiert?
Gruß
Granini
Hi, also Wohngeld wäre nochmal ne idee wobei das glaubig auch geringe Beträge sind oder?
Naja woanders Arbeiten wäre ja nicht der fall meine ja den gleichen Betrieb, also es ist bei uns nich üblich ich sags mal so die Azubis Schichten bei uns auch nich aber ich denke das da auch noch nie einer nachgefragt hat.
Aber mit den 11 Stunden Ruhezeit würde es ja dann schon nich mehr hinkommen muss ich mir wohl was anderes überlegen bzw. evtl. nachfragen ob weniger Stunden möglich wären.
Denk aber auch mal dran dass du wenn du mehr verdienst auch
mehr Steuern zahlst, evtl. lohnt sich das dann schon garnicht
mehr. Solche Fälle gibts auch!
Das würd ich mir halt vorher ausrechnen.Wie sollte solch ein Fall aussehen?
Wir haben doch keine Abgaben über 100%!
Nee, natürlich nicht. Sicherlich wird am Schluss immer mehr rauskommen als bisher. Aber eventuell muss durch die beiden Einkommen dann soviel Lohnsteuer gezahlt dass man sich echt überlegt ob man für das was man effektiv ausgezahlt bekommt wirklich den ganzen Monat Doppelschichten schiebt…
Ich denke auch, dass das mit zwei Schichten auf keinen Fall
klappen wird. Meistens darf ein Azubi auch nicht woanders
arbeiten, schau mal im Arbeitsvertrag nach.
Das ist wie bereits gesagt von der Genehmigung des AG abhängig.
Schon Wohngeld etc. probiert?
Gruß
Granini
Hallo,
beim Wohngeld wird es wahrscheinlich schwierig:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/a…
Ggf. besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/karriere/berufsausb…
Falls beides nicht klappt, vielleicht das Gespräch mit dem Ausbilder suchen: vielleicht gibt es die Möglichkeit regelmäßig oder unregelmäßig 1 Tag Wochenendarbeit zu machen? Manchmal ist auch die Jugend- und Auszubildenvertretung oder der Betriebsrat ein guter Ansprechpartner. Wichtig ist, dass die Ausbildung nicht leidet!
Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden (ohne Pausen) nicht überschreiten.
Oder man geht das Ganze anders an: Gibt es evtl. die Möglichkeit, Ausgaben zu reduzieren: Hier sind ggf. Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung gute Ansprechpartner.
http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/service/a…
Gruß
RHW
Ausbilder
Hallo Danke nochmal für die vielen hilfreichen Antworten, sowohl Wohngeld und BAB kommen für mich nicht in Frage allerdings werde ich das mit der Wochenendarbeit mal Ansprechen danke für den Tipp.
Wären es nicht 13 Arbeitsstunden wenn das mit den 11 Studen Ruhezeit stimmt was hier erwähnt wurde?
MfG
Hallo,
das sind zwei verschiedene Regelungen:
Die Arbeitszeit darf maximal 10 Stunden pro Tag betragen.
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__3.html
Die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Schichten muss mindestens 11 Stunden betragen. Das bedeutet, diese Regelung ist insbesondere bei wechselnden Arbeitszeiten wichtig.
z.B. Donnerstag Arbeitsende 22 Uhr und Freitag Arbeitsbeginn 6 Uhr ist nicht erlaubt, da nur 8 Stunden Ruhezeit:
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__5.html
Gruß
RHW