doppelstaatsbürgerschaft

Begrenzte Bandbreite von Stimmgewichten

Das wäre der erste Schritt in die Plutokratie. Da die Politik
primär die Interessen ihrer Wähler vertritt, werden die
Interessen jener, die soziale Absicherung brauchen und als
Stimmenlieferanten uninteressant sind, vollends durch den Rost
fallen. Für eine ausgeglichene Politik zum Vorteil aller
müssen auch alle mitwirken können. Wenn die Stimme von der
Steuerleistung abhängt, teilen sich die Reichen und Mächtigen
den Staat unter sich auf und der Konsument – der das alles
letztlich zahlt – schaut durch die Finger. Die soziale Schere
geht noch weiter auseinander. Außerdem lässt sich der „Wert“
eines Menschen für die Gemeinschaft nicht am Einkommen und
damit an der Steuerleistung festmachen. Leistet ein
raffinierter Miethai für die Gesellschaft mehr wie eine
schlechtbezahlte Krankenschwester? Deren Stimme wäre dann
jedenfalls weniger wert. Und Hausfrauen dürfen gar nicht
wählen oder sind soweit entmündigt, dass ihre politische
Meinung nur was zählt, wenn der Göttergatte genug Kohle
anschleppt. Auch Junge verdienen oft wenig bis gar nichts –
werden die auch ausgeklammert?

Man muß ja nicht gleich in eine solche Extremlösung verfallen. Ich stelle mir da eher eine Bandbreite von Stimmgewichten vor, die bei einem Zählwert von 1 für diejenigen beginnt, die die geringsten Lasten tragen, und bei einem Zählwert von vielleicht 10 oder 20 für diejenigen endet, die am stärksten belastet sind. Das Risiko, dass die Minderheit der gutverdienenden oder besser: „vielsteuerzahlenden“ den Rest dominiert, wäre hier doch eher gering.

Da jeder Mensch gleich viel
wert ist, soll meiner Ansicht nach auch jede Stimme gleich
viel zählen.

Dass der Staat seine Menschen in unterschiedlichem Maße zu Steuern und Abgaben heranzieht, ist unter dem Gesichtpunkt, dass alle Menschen gleich sind, auch nicht unproblematisch …

Hallo,
an absoluten Zahlen kann man die Steuerbelastung nicht festmachen. Da die Leistungsfähigkeit mit steigendem Einkommen überproportional steigt, wird im Sinne einer gleichen Nutzeneinbuße der ESt-Traif progressiv gestaltet. Der Kleinverdiener wird durch seine zahlenmäßig geringere Steuerlast grundsätzlich nicht weniger belastet wie ein Großverdiener.
Aber mir gehts primär um was anderes: der Wert der politischen Meinung eines Menschen kann nicht an seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemessen werden. Eine „Auswahl“ der Wähler oder auch nur eine Gewichtung deren Stimmen nach wirtschaftlichen Gesichtpunkten ist doch genauso willkürlich wie etwa nach Geschlecht, Religion oder Hautfarbe. Heute hat jemand einen guten Job, morgen geht sein Arbeitgeber in Konkurs und unser bisher umhegter Spitzenwähler steht als politisch wertloses Subjekt auf der Straße. Womit hat er das verdient? Das ist doch auch eine Frage des Respekts vor dem Menschen als Individuum und nicht nur als Wirtschaftsfaktor. Nochmals meine Frage: was ist mit Jungen, den Hausfrauen/männern und denen, die sonst wegen ihrer Kinder zuhause bleiben müssen? Was ist mit Menschen, die wegen einer Behinderung im Erwerb eingeschränkt sind? Was ist etwa mit Künstlern, die nicht mit der Masse schwimmen und kaum was verdienen? Was ist mit dem Heer der Arbeiter und kleinen Angestellten, ohne die in der Wirtschaft gar nichts läuft, die Tag für Tag ihren Job machen, ohne auf der Karriereleiter weit nach oben zu kommen - vielleicht auch nur mangels Ellbogentechnik? Es kann nicht nur Häuptlinge geben, die Gesellschaft braucht auch die Indianer. Und dass man die von vorneherein politisch zusammenstutzen soll, geht mir irgendwie nicht ein. Es hat schon seine guten Gründe, warum sich das Wahlrecht vom Zensus- und Kurienwahlrecht hin zum allgemeinen freien und gleichen Wahlrecht entwickelt hat. Ich möchte auch nicht, dass sich aufgrund des Wahlrechts eine bestimmte Klasse eine Vormacht gegenüber den anderen verschaffen kann.
Grüße, Peter

Hallochen,

leistest in beiden Staaten Wehrdienst

in deutschland kann doch jeder verweigern, ohne daß
konsequenzen drohen. was ist das für eine „pflicht“? diese
mottenkiste räumst du nur des arguments wegen aus.

Du irrst. Hier darf jeder entweder Wehr- oder Zivildienst leisten oder aber ins Gefängnis gehen. Da letzteres nur für die Zeugen Jehovas eine echte Alternative ist, besteht hier in Deutschland durchaus immer noch, ganz ohne Mottenkiste, der Zwang zum Gebärersatzdienst.

Gruß

Fritze

Hier darf jeder entweder Wehr- oder Zivildienst
leisten oder aber ins Gefängnis gehen.

ODER, genau, ODER. es gibt keine WEHR-PFLICHT. wer sich nicht mit der waffe wehren will, muß nicht. das habe ich doch gesagt!

gruß
dataf0x

Hier darf jeder entweder Wehr- oder Zivildienst
leisten oder aber ins Gefängnis gehen.

ODER, genau, ODER. es gibt keine WEHR-PFLICHT. wer sich nicht
mit der waffe wehren will, muß nicht. das habe ich doch
gesagt!

Ach Datafox. Schau, Du hast gesagt:

in deutschland kann doch jeder verweigern, ohne daß konsequenzen drohen. was ist das für eine „pflicht“? diese mottenkiste räumst du nur des arguments wegen aus.
Es besteht laut aktueller Rechtslage eine allgemeine Wehrpflicht für alle Männer in Deutschland. Siehe Wehrpflichtgesetz §1, Absatz 1:

_(1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und

  1. ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder

  2. ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder

a) ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder

b) einen Paß oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben._
Damit ist es zunächst einmal keine Mottenkiste, sondern aktuelle Rechtslage. Schauen wir uns mal die Deiner Meinung nach nicht vorahandenen Konsequenzen an. Die regelt das Wehrstrafgesetz (WStG). Dort kann man das Strafmaß in § 16, Absatz 1 nachlesen:

1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Aber nicht nur das! In Absatz 2 wird noch eins draufgelegt:

2) Der Versuch ist strafbar.
Zwar wurde die Höchststrafe bisher noch nicht verhängt, aber Freiheitsstrafen > 7 Monate sind die Regel. Mit allem > 3 Monate ist man übrigens Vorbestraft. Was das für den zukünftigen Werdegang eines Menschen bedeutet, z.B. bei der Arbeitssuche, sollte eigentlich auch Dir einleuchten.

Gruß

Fritze

Hallo!

Man muß ja nicht gleich in eine solche Extremlösung verfallen.
Ich stelle mir da eher eine Bandbreite von Stimmgewichten vor,
die bei einem Zählwert von 1 für diejenigen beginnt, die die
geringsten Lasten tragen, und bei einem Zählwert von
vielleicht 10 oder 20 für diejenigen endet, die am stärksten
belastet sind.

Das Risiko, dass die Minderheit der
gutverdienenden oder besser: „vielsteuerzahlenden“ den Rest
dominiert, wäre hier doch eher gering.

Das sehe ich genauso, denn ich glaube nicht, daß jemand seinem Steuerberater den Laufpass gibt: „Herr XXX , ich benötige ihre Dienste nicht mehr, da ich meine Wahlstimmen vermehren möchte, und es mir nicht mehr leisten kann, im bisherigen Ausmass Steuern zu sparen“
Irgendwie unrealistisch…

Viele Grüsse!
Denis