doppelstaatsbürgerschaft

hallo.

meine erste Frage, wenn ich doppelstaatsbürger bin, steht dann in meinem Personalausweiß

** Staatangehörigkeit DEUTSCH/UNGARISCH **

LG Lara

Hallo Lara!
Aus Erfahrung kann ich Dir sagen: Nein. In Deinen deutschen Ausweisdokumenten wird immer nur Deine deutsche Staatsangehörigkeit vermerkt sein. Das einzige offizielle Dokument, bei dem ich bisher meine beiden Staatsbürgerschaften entdeckt habe, ist mein polizeiliches Führungszeugnis.
Gruß,
Stefan

Andere Frage!
Hi,

hast Du dann alle Rechte und Pflichten, die eine Staatsbürgerschaft mit sich bringt oder pickst Du Dir nur die Rosinen raus?

Darfst Du dann z.B. in beiden Ländern wählen? Das wäre nämlich in meinen Augen ein Verstoß gegen die Demokratie, da Du damit das doppelte Stimmrecht hast - Deine Stimme zählt also in jedem Land einmal.

Und wie sieht es mit den Pflichten aus?

Steuer, Wehrdienst etc.? Weil Du ja ein Bürger beider Staaten bist, zahlst Du ja hoffentlich in beiden Staaten Einkommenssteuer, leistest in beiden Staaten Wehrdienst etc.

Es freut sich auf Deine Antwort:

timekiller

He sag mal,
wie bist du denn drauf?

Ist dir ein Elefant über die Leber getrampelt?

Die Ausgangsfrage war nur, wie eine doppelte Staatsbürgerschaft in Dokumenten erkennbar ist, nicht wie man möglichst schnell und günstig eine weitere Staatsbürgerschaft erhält, um sich „die Rosinen rauszupicken“.

–> negativer Stern

Gerhard

hi,

hast Du dann alle Rechte und Pflichten, die eine
Staatsbürgerschaft mit sich bringt oder pickst Du Dir nur die
Rosinen raus?

ja, mach ich!

und weil du das nicht kannst,
bist du ein verbitterter
neidhammel.

neid ist eine todsünde.

cu
alex

Patriotismus und fehlende Sachkenntnis

hast Du dann alle Rechte und Pflichten, die eine
Staatsbürgerschaft mit sich bringt oder pickst Du Dir nur die
Rosinen raus?

Darfst Du dann z.B. in beiden Ländern wählen? Das wäre nämlich
in meinen Augen ein Verstoß gegen die Demokratie, da Du damit
das doppelte Stimmrecht hast - Deine Stimme zählt also in
jedem Land einmal.

Und wie sieht es mit den Pflichten aus?

Steuer, Wehrdienst etc.? Weil Du ja ein Bürger beider Staaten
bist, zahlst Du ja hoffentlich in beiden Staaten
Einkommenssteuer, leistest in beiden Staaten Wehrdienst etc.

Hmm, das haben wir doch alles schon einmal gehört - und zwar als populistische Wurfgeschosse in der Debatte für und wider doppelte Staatsangehörigkeit.

Zugegebenermaßen liegen diese Erwägungen sehr nahe, zumindest für die einfacher strukturierten, materialistisch fokussierten Gemüter, die Staatsangehörigkeit auf ein Handelsgeschäft reduzieren, aus dem dem einzelnen (geldwerte) Rechte und Verpflichtungen entstehen. Und wie das bei Geschäften in Vermögensangelegenheiten - gerade in Deutschland - eben so ist: wer nur eines hat, beäugt argwöhnisch jeden, der zwei hat, in der Befürchtung, jener könnte daraus mehr Vorteile oder auch nur weniger Nachteile erzielen als er selbst. Wie kann sich mein Nachbar plötzlich einen Zweitwagen leisten?? Hat sich der Vorstand seine Extramillion Jahresprämie auch wirklich „verdient“? Mißbraucht der Doppelstaater seine Position, um seinen Pflichten zu entgehen oder doppelte Leistungen für sich zu fordern? Wieso hat der Junge da mehr Bauklötze als ich?

Staatsangehörigkeit ist viel mehr als das. Staatsangehörigkeit ist - diese Erfahrung habe ich im Umgang mit Menschen (vor allem solchen nicht-deutscher Herkunft) gemacht - Verkörperung und Inbegriff einer starken emotionalen, patriotischen Verbindung zum betroffenen Staat. Eine Staatsangehörigkeit ist insofern ein hohes emotionales Gut, ein Teil der eigenen Persönlichkeit. Und ebenso wie man zu mehr als nur einem Menschen Zuneigung empfinden und sich in mehr als nur einer Stadt zu Hause fühlen kann, kann auch diese Verbundenheit zu mehr als nur einem Staat bestehen. Unter diesem Gesichtspunkt ist doppelte Staatsangehörigkeit berechtigt und wichtig.

Ich räume allerdings ein, dass sich diese Dimension der Mehrheit derjenigen, die in Deutschland aufgewachsen sind, nicht erschließt. Denn der deutschen Gesellschaft liegt bedauerlicherweise nichts ferner, als ihren Mitgliedern eine positive bewußte Verbundenheit mit der eigenen nationalen Identität zu vermitteln, über die Einkommensteuerrückerstattung oder den Kindergeldbescheid hinausginge.

Im übrigen sollte jeder, der unter Vernachlässigung dieser Dimension von vermeintlicher rechtlicher Besserstellung der Doppelstaater schwafelt, dies mit der erforderlichen Sachkunde tun. So knüpft beispielsweise die Einkommenssteuerpflicht - um das für den Normalbürger augefälligste Beispiel einmal aufzugreifen - mitnichten an die Staatsangehörigkeit, sondern grundsätzlich daran an, dass der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz in Deutschland hat bzw. hier Einkünfte erzielt. § 1 des Einkommenssteuergesetzes sei insoweit wärmstens zur Lektüre empfohlen. Und wer vom hier ansässigen Doppelstaater zweifachen Wehrdienst verlangt, fordert mehr, als er selbst zu leisten verpflichtet ist. Denn der Deutsche entgeht dem Dienst beim „Bund“, wenn er seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt. Und dazu muß er sich noch nicht einmal eine neue Staatsangehörigkeit zulegen.

Völliger Unfug schließlich ist die Annahme, Wahlrecht sowohl im Heimat- als auch im Aufnahmestaat verstieße gegen das Demokratieprinzip. Das Gegenteil ist richtig: Dem Grunde nach gebietet das Demokratieprinzip zweifaches Wahlrecht, wenn zwei Staatsangehörigkeiten vorhanden sind. Denn Staatsangehörigkeit bedeutet nichts anderes, als Teil des Staatsvolkes des jeweiligen Staates zu sein (und damit auch seiner Staatsgewalt unterworfen zu sein). Doch im demokratischen Staat geht alle Staatsgewalt von eben diesem Staatsvolk aus. Daher ist das Wahlrecht demokratisch zwingende Folge der Zugehörigkeit zum Staatsvolk.

hallo stefan,
danke für die einzig normale antwort.
da du ja sagst es steht nicht im personal ausweiß, hat sich der rest meiner fragen im grunde auch schon erübrigt.

Lara

Hallo!

Weil Du ja ein Bürger beider :Staaten bist, zahlst Du ja :hoffentlich in beiden Staaten
Einkommenssteuer…

Mich interessiert, welchen Zusammenhang es zwischen Staatsangehörigkeit und Einkommenssteuerpflicht gibt.

Gruß
Wolfgang

hast Du dann alle Rechte und Pflichten, die eine
Staatsbürgerschaft mit sich bringt oder pickst Du Dir nur die
Rosinen raus?

was soll das denn?? jeder hat dieselben rechte und pflichten! eine eventuelle weitere staatsangehörigkeit wird deshalb in keinem dokument erwähnt, weil sie irrelevant ist.

Darfst Du dann z.B. in beiden Ländern wählen?

natürlich.

Das wäre nämlich
in meinen Augen ein Verstoß gegen die Demokratie, da Du damit
das doppelte Stimmrecht hast

bei was? der wahl zur weltregierung? :smiley:

Deine Stimme zählt also in
jedem Land einmal.

natürlich.

Weil Du ja ein Bürger beider Staaten
bist, zahlst Du ja hoffentlich in beiden Staaten
Einkommenssteuer,

niemand muß steuern für ein land zahlen, von dem er auch nichts zu erwarten hat - wie zb. rente und soziale absicherung. einkommenssteuer zahlt man an den staat, in dem man arbeitet!

leistest in beiden Staaten Wehrdienst

in deutschland kann doch jeder verweigern, ohne daß konsequenzen drohen. was ist das für eine „pflicht“? diese mottenkiste räumst du nur des arguments wegen aus.

und jetzt die wirklichen, unglaublichen vorteile der doppelstaatsbürgerschaft:

  1. man kann sich bei der einreise in ein urlaubsland immer in jene schlange einreihen, die kürzer ist - mal eu citizen, mal nicht.

  2. man kann schwindeln mit dem zoll und der mehrwertsteuer.

  3. man hat immer ein bankkonto im ausland.

  4. da man nicht nur zwei pässe sondern auch zwei führerscheine hat, kann man die polizei bei der verkehrskontrolle foppen und so tun als würde man nichts verstehen.

und das beste:

  1. man kann beim song contest für das eigene land stimmen!!

das ist alles so super, da kann ich deinen neid gut verstehen!

gruß
dataf0x

Darfst Du dann z.B. in beiden Ländern wählen?

natürlich.

Hi Fox.

… natürlich nicht - zumindest in D. Hier dürfen nur Menschen wählen, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben --> siehe Problematik vor der NRW-Wahl 2005.

Liebe Grüße

Kening

Hier dürfen nur Menschen
wählen, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben

steuern zahlen, aber nicht wählen dürfen!? sowas höre ich zum ersten mal. warum hat man die beiden staatsbürgerschaften überhaupt zugelassen, wenn das derartige probleme bereitet?

gruß
dataf0x

Hallo Kenning,

jetzt bin ich aber ganz perplex…

In Deutschland darf jeder wählen, der deutsch im Sinne des Grundgesetzes ist, also den deutschen Pass besitzt. Ein eventueller zweiter Pass spielt dabei keine Rolle.

Wer im Ausland lebt darf nach 10(?) Jahren nur noch bei den Bundestagswahlen mitmachen, sofern er nach 1949 3Mte in DE gewohnt hat und nicht länger als 25 Jahre in einem Nicht-Europarat-Land lebt.

Ob ein deutsch-irgendwasanderes Doppelbürger auch im anderen Land wählen darf, hat mit dem Wahlgesetz dieses anderen Landes zutun und ist den deutschen Behörden völlig piepe.

Die meisten Deutschen, die in eine binationale Ehe hineingeboren sind, haben in der Regel einen zweiten Pass in irgendeiner Schublade und können beide das Leben lang behalten, eventuell sogar vererben. Mitunter verpennen die Eltern allerdings irgendwelche Fristen.

Was war den in NRW das Problem? Was ist überhaupt das Problem?

Viele Grüsse, Nicola

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vorsicht !
Da ich selbst vor wenigen Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt habe, wurde mir gesondert ein Zettel zur Unterschrift ausgehändigt.
Mit den folgenden Paragraphen:

§ 17 [Verlust der Staatsangehörigkeit] Die Staatsangehörigkeit
geht verloren

  1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
  2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
    (§ 25),
  3. durch Verzicht (§ 26),
  4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
  5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren
    bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 28) oder
  6. durch Erklärung (§ 29

§ 25 [Erwerb ausländischer Staatsangehörigkeit] (1) Ein
Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer
ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf
seinen Antrag oder auf den Antrag . . . des gesetzlichen Vertreters
erfolgt, . . . der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen
vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt
werden könnte.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb
der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag
die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung
seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller
seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die
deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung
über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten
Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen
gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu
berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland
glaubhaft machen kann.

Ausgenommen, laut Aussage aus Einbürgerungsamt sind Staaten der EU.
Ich kann Euch nur sagen: Spielt nicht mit Euerer deutschen Staatsbürgerschaft. Im Zeitalter von digitalen Akten und vernetzten Behörden… ist das ganz schnell raus…

[Ich bin kein MA vom Verfassungsschutz, BND, Polizei oder sowas:wink:, wollte Euch nur hinweisen]

Grüße Abbuzze

steuern zahlen, aber nicht wählen dürfen!? sowas höre ich zum
ersten mal.
gruß
dataf0x

Hallo,
nachdem - grundsätzlich - das Wahlrecht an der Staatsbürgerschaft und die Einkommensteuerpflicht am Ort des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts anknüpft, kann das durchaus differieren. Mit der Zahlung von Steuern wird jedenfalls kein Wahlrecht erworben. Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei :wink:
Peter

nachdem - grundsätzlich - das Wahlrecht an der
Staatsbürgerschaft und die Einkommensteuerpflicht am Ort des
Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts anknüpft, kann
das durchaus differieren.

OK das stimmt natürlich.

aber die staatsbürgerschaft berechtigt doch zum wahlrecht. es ist normalerweise der hauptgrund für die annahme selbiger. sonst kann ich auch gleich drauf verzichten und mir andere unannehmlichkeiten (wie zb. wehrpflicht (bei männern)) ersparen. es ist unfair, menschen als bürger zweiter klasse zu behandeln, nur weil sie zwei staatsbürgerschaften haben. glücklicherweise macht österreich mit mir keine solchen spompanadeln spielereien.

gruß
dataf0x

§ 25 [Erwerb ausländischer Staatsangehörigkeit] (1) Ein
Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb
einer
ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf
seinen Antrag oder auf den Antrag . . . des gesetzlichen
Vertreters
erfolgt

jup wie in österreich.

wenn man aber keinen antrag stellt sondern einer verleihung per gesetz nicht widerspricht (also einfach nix tut und die widerspruchtsfrist verstreichen läßt), dann hat man zwei. und man darf auch hüben und drüben wählen! nix ausschluß! ich kriege IMMER meine wahlzetteln per post, AUCH für gemeinderatswahlen!

bei menschen mit doppelstaatlichen eltern ist das praktisch IMMER der fall, daß das kind mit einem recht auf beide SB einfach geboren wird. ich vererbe meine SB weiter, plus die wahlrecht, außer die kinder erheben einspruch.

ich wette was, daß das in deutschland auch so ist!

gruß
dataf0x

o.T.: Stimmgewicht nach Steuerklasse?

Mit der Zahlung von Steuern wird
jedenfalls kein Wahlrecht erworben. Diese Zeiten sind
glücklicherweise vorbei :wink:

Nicht, dass ich diese Idee ernsthaft befürworten würde, aber diese Bemerkung drängt doch folgende Frage auf: Wieso „glücklicherweise“? Warum soll nicht das Stimmgewicht vom Steueraufkommen abhängen? Warum soll mit anderen Worten nicht derjenige, der mehr Lasten trägt und mehr zum Gemeinwesen beisteuert, auch mehr Gewicht bei Entscheidungen haben, die das Gemeinwesen betreffen? Dieser Ansatz ist uns doch auch im übrigen nicht fremd: Wer viele Überstunden leistet, will sie auch bezahlt haben. Wer zehntausende von Euro für eine Reise ausgibt, erwartet dafür besonderen Luxus. Warum also soll nicht derjenige, der mehr Steuern zahlt, auch mehr Gewicht bei Wahlen und Abstimmungen haben?

Abgesehen davon, wäre das ein prima Anreiz, seine Steuern im Inland zu zahlen, und sein Kapital nicht im Ausland zu parken. Der Staatshaushalt würde es uns danken.

Hallo,

weil du dann Arbeitslosen die Gewichtung ihrer Stimme nimmst. Das würde bedeuten, dass du für 1 gutbezahlten Arbeitnehmer vielelicht 100 Arbeitslose brauchst, um die Stimmen aufzuwiegen.

Das nennt man Diskriminierung

Mit der Zahlung von Steuern wird
jedenfalls kein Wahlrecht erworben. Diese Zeiten sind
glücklicherweise vorbei :wink:

Nicht, dass ich diese Idee ernsthaft befürworten würde, aber
diese Bemerkung drängt doch folgende Frage auf: Wieso
„glücklicherweise“? Warum soll nicht das Stimmgewicht
vom Steueraufkommen abhängen? Warum soll mit anderen Worten
nicht derjenige, der mehr Lasten trägt und mehr zum
Gemeinwesen beisteuert, auch mehr Gewicht bei Entscheidungen
haben, die das Gemeinwesen betreffen?

Hallo!
Das wäre der erste Schritt in die Plutokratie. Da die Politik primär die Interessen ihrer Wähler vertritt, werden die Interessen jener, die soziale Absicherung brauchen und als Stimmenlieferanten uninteressant sind, vollends durch den Rost fallen. Für eine ausgeglichene Politik zum Vorteil aller müssen auch alle mitwirken können. Wenn die Stimme von der Steuerleistung abhängt, teilen sich die Reichen und Mächtigen den Staat unter sich auf und der Konsument – der das alles letztlich zahlt – schaut durch die Finger. Die soziale Schere geht noch weiter auseinander. Außerdem lässt sich der „Wert“ eines Menschen für die Gemeinschaft nicht am Einkommen und damit an der Steuerleistung festmachen. Leistet ein raffinierter Miethai für die Gesellschaft mehr wie eine schlechtbezahlte Krankenschwester? Deren Stimme wäre dann jedenfalls weniger wert. Und Hausfrauen dürfen gar nicht wählen oder sind soweit entmündigt, dass ihre politische Meinung nur was zählt, wenn der Göttergatte genug Kohle anschleppt. Auch Junge verdienen oft wenig bis gar nichts – werden die auch ausgeklammert? Da jeder Mensch gleich viel wert ist, soll meiner Ansicht nach auch jede Stimme gleich viel zählen. Zumindest so weit funktionieren unsere Demokratien ja noch.
Grüße, Peter

weil du dann Arbeitslosen die Gewichtung ihrer Stimme nimmst.
Das würde bedeuten, dass du für 1 gutbezahlten Arbeitnehmer
vielelicht 100 Arbeitslose brauchst, um die Stimmen
aufzuwiegen.

Das nennt man Diskriminierung

Wenn dem einen Menschen für das gleiche (oder sogar das geringere, wenn man die Sozialleistungen berücksichtigt) Maß an Teilhabe an den Entscheidungen und „Wohltaten“ des Gemeinwesens mehr persönliche Leistungen abverlangt werden, als einem anderen, dann ist auch das objektiv gesehen Diskriminierung …