Doppelt gezahlte GEZ zurückfordern?

Hallo zusammen,

meinen Großeltern ist grade aufgefallen, dass sie doppelt GEZ zahlen, also sowohl mein Opa, als auch meine Oma. Seit etwa zwölf Jahren. Ja, so sind sie, die alten Leute :wink:
Jetzt wäre es natürlich nett, wenn man irgendwie dafür sorgen könnte, dass das zuviel bezahlte Geld (51,09*4*12= Oh mein Gott…) zurücküberwiesen wird. Geht das irgendwie? Hat da jemand Erfahrung mit? Wie stell ich das an, ohne einen Jahrelangen Briefwechsel mit der GEZ zu provozieren?

Gruß,
Stephan

Hallo

Ich geh mal davon aus, das hier keine von der GEZ ignorierte Abmeldung vorliegt, sondern einfach nur vergessen wurde sich abzumelden.

Dann hast du leider keine Chance, egal wann der Abmeldegrund eingetreten ist, ausschlaggebend ist allein der Zeitpunkt der Abmeldung.

Gruß, DW.

Probieren würde ich es – gerade bei der GEZ und Co.
Es kommt ja vor, dass man an der Haustür überfallen wird und wegen des Überfallkommandos unterschreibt.
Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt (Kabel) und es wurde etwa 1 Jahr doppelt bezahlt. Nach Bestätigung, dass wirklich 2 mal für den gleichen Anschluss bezahlt wurde, ist das Geld (nach 2 Schreiben) zurück erstattet worden.

Viele Grüße, Jose

Häh,

habe ich das Posting nicht verstanden oder du? Beim Ehepaar, das gemeinsam einen Fernseher nutzt, muss sich doch keiner Abmelden…? Da zahlt doch nur einer für den Flimmerkasten. Und sollten die Großeltern in wilder Ehe leben, muss meines Wissens nach nur ein evtl. vorhandenes Autoradio extra bezahlt werden.

Würde mich sehr interessieren, wie diese Doppelzahlung überhaupt zustande kam…

Verwirrte Grüße
Kata Rina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

habe ich das Posting nicht verstanden oder du? Beim Ehepaar,
das gemeinsam einen Fernseher nutzt, muss sich doch keiner
Abmelden…? Da zahlt doch nur einer für den Flimmerkasten

ich bin zwar nicht DW, aber ich denke er hat das Posting richtig verstanden und die korrekte Antwort gegeben.

Würde mich sehr interessieren, wie diese Doppelzahlung
überhaupt zustande kam…

Wäre sicherlich interessant, dennoch tut das nichts zur Sache, das Ding muss bezahlt werden und die beiden haben keinerlei Chancen das Geld zurück zu beommen, außer vielleicht wenn sie nachweisen können, dass die Anmeldung auf illegale Weise zustande gekommen ist.

Kleine Erfahrung meinerseits: Während meines Studiums wollte ich nen Radio anschaffen und mich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Gleich zum Solzialamt Antrag ausgefüllt, unterschrieben und abgeschickt. Dabei habe ich den Fehler gemacht den Antrag am Ende des Monats abzuschicken. Als die Befreiung bewilligt wurde war es dann schon mitten im nächsten Monat. Die Folge: Für einen Monat musste ich Radio UND Fernsehgebühr bezahlen, weil der Sachbearbeiter im Sozialamt meine Auswahl „nur Radio“ in „Radio und Fernsehgerät“ eigenmächtig geändert hat. Das war auch mehr als deutlich im Antrag zu erkennen. Die GEZ hat sich auch nach mehreren Anrufen und unterschiedlichen Bearbeitern geweigert die Gebühr zu erlassen.

Grüße
Wolfgang

Das Geld ist futsch. Keine Chance das Geld ist schlicht weg, denn die GEZ zahlt nie zurück.

Das Geld ist futsch. Keine Chance das Geld ist schlicht weg,
denn die GEZ zahlt nie zurück.

das stimmt nicht. ich habe im jahre 2004 eine rückerstattung von fast 3-stelligen gebühren bekommen. man muß die rückerstattung nur fordern (von allein kommt da nix), den anspruch begründen und auf verjährungsfristen achten.

gruß
ann

Hallo

Das Geld ist futsch. Keine Chance das Geld ist schlicht weg,
denn die GEZ zahlt nie zurück.

das stimmt nicht. ich habe im jahre 2004 eine rückerstattung
von fast 3-stelligen gebühren bekommen. man muß die
rückerstattung nur fordern (von allein kommt da nix),
den anspruch begründen und auf verjährungsfristen achten.

Ich hab das auch schon mal geschafft :smile:
ABER … meines wissens nach nur bei ‚Fehlern‘ seitens der GEZ. In diesem Fall scheinen sich ja zwei Personen ‚freiwillig‘ angemeldet zu haben, obwohl einer der beiden nicht musste, egal wie die Situation zustande gekommen ist. Genau wie z.B. bei einer Freistellung gilt nichts rückwirkend, egal wann die Situation eingetreten ist, erst ab Eingang der Information bei der GEZ kann sie wirken.

Aus Interesse… lag der ‚Fehler‘ in deinem Fall bei dir oder der GEZ?

Gruß, DW.

hallo,

Aus Interesse… lag der ‚Fehler‘ in deinem Fall bei dir oder
der GEZ?

wie mans nimmt: ich hatte mich abgemeldet - die hatten weiter abgebucht und mich mit briefe zugeschüttet, in denen ich ihnen erklären sollte, wer meine empanfsgeräte warum und wann zu welchem preis bekommen hat. also wie üblich.

auf alle fälle sollte man es versuchen.
wenn nämlich die gebühren zu unrecht eingezogen worden sind (und das ist so in dem o.g. fall), müssen sie zurückzahlen. die frage ist nur, ob die alten leutchen den nerv haben, das durchzuziehen.

schöne grüße
ann