Doppelte Haushaltsführung bei Untermiete

Guten Tag,

wenn man aufgrund Jobwechsel in eine andere Stadt ziehen muss hat man nicht immer gleich eine Wohnung. Möglichkeit: übergangsweise (z.B. 3 bis 4 Monate) zur Untermiete wohnen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass der Untermieter diese Wohnung zur Geltendmachung doppelter Haushaltsführung angibt, ohne dass sein Vermieter (also der eigentliche Hauptmieter der Wohnung) die Untermiete in seiner Steuererklärung angeben muss? Letztlich ist es für ihn ja ein Nullsummenspiel.

Worin unterscheiden sich steuerlich in dem Zusammenhang die Begriffe „Untermiete“, „Nutzungrecht“ und „Nebenkostenbeteiligung“?

Gruß
krittian

Hallo,

wenn man aufgrund Jobwechsel in eine andere Stadt ziehen muss
hat man nicht immer gleich eine Wohnung. Möglichkeit:
übergangsweise (z.B. 3 bis 4 Monate) zur Untermiete wohnen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass der Untermieter diese Wohnung
zur Geltendmachung doppelter Haushaltsführung angibt, ohne
dass sein Vermieter (also der eigentliche Hauptmieter der
Wohnung) die Untermiete in seiner Steuererklärung angeben
muss? Letztlich ist es für ihn ja ein Nullsummenspiel.

Also mal unter der Voraussetzung, dass das hier ein fiktiver Fall und keine Steuerberatung ist:
Ob der Vermieter, die Einnahmen in seiner Steuererklärung angibt, kann dem Untermieter ziemlich egal. Für den Vermieter handelt es sich ja tatsächlich mehr oder weniger nicht um eine (steuerpflichtige) Einnahme, sondern lediglich um eine Reduzierung seiner Mietkosten. Diese sind für die Steuer eigentlich belanglos, wenn es sich dabei nicht ebenfalls um Aufwendungen im Zuge der doppelten Haushaltsführung handelte.

Worin unterscheiden sich steuerlich in dem Zusammenhang die
Begriffe „Untermiete“, „Nutzungrecht“ und
„Nebenkostenbeteiligung“?

Im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung? Im Grobem ist alles, was im Zuge der doppelten Haushaltsführung für die Unterkunft (muss also keine Wohnung sein) am Beschäftigungsort aufgewandt wird, soweit es angemessen ist.

Grüße