Angenommen, man möchte von seinem bisherigen Wohnsitz umziehen und dabei einen eigenen Hausstand gründen. Der Arbeitsort soll dagegen auch weiterhin ein dritter Ort bleiben.
Also wie folgt:
A: der bisherige Erstwohnsitz, allerdings ohne eigenen Hausstand
B: Beschäftigungsort
C: künftiger Erstwohnsitz, eigener Hausstand
Muss man, wenn man doppelte Haushaltsführung geltend machen möchte, zuerst den Erstwohnsitz in C beziehen, oder wäre es auch möglich, zuerst einen Erst- oder Zweitwohnsitz in B zu beziehen, und anschließend den Erstwohnsitz in C zu beziehen?