Angenommen, man wohnt in A, und arbeitet schon mehrere Jahre in B. Nun will man mit seiner Partnerin eine Wohnung an seinen Lebensmittelpunkt C beziehen - und eine Zweitwohnung in B.
Was muss man dann beachten, um die doppelte Haushaltsführung beantragen zu können?
Ist die Reihenfolge wichtig, in der man die Wohnungen am neuen Wohnort C bzw. am Arbeitsort B begründet? Und falls ja, sind dabei die Mietbeginne, die Schlüsselübergaben oder die tatsächliche Einzugstermine entscheidend?
Und ab wann genau kann man die Verpflegungspauschale beanspruchen - ab dem Einzugstermin am Zweitwohnsitz?
Vielen Dank für Antworten!