Hallo,
folgender Fall:
SV-pflichtiger Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Stadt A ist mit seinem Hauptarbeitsverhältnis in Elternzeit.
Während dieser Elternzeit nimmt er am 10.10.2016 eine freiberufliche Tätigkeit als Dozent auf und unterrichtet an 3 verschiedenen Standorten in Stadt B, welche 550 km von Stadt A entfernt ist.
Am 15.12.2016 mietet er sich einen Zweitwohnsitz in der Nähe der Stadt B, Hauptwohnsitz und Familie bleibt aber in Stadt A. Fahrten zur Wohnung in Stadt A erfolgen 1x wöchentlich.
Die freiberufliche Tätigkeit dauert letztendlich bis 05/2017 an. Anschließend endet die Elternzeit und es wird die sv-pflichtige Tätigkeit fortgeführt.
Fragen:
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Erfüllt der o.g. Arbeitnehmer / Freiberufler generell die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung?
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Ist die Zeit vom 10.10.2016 bis zur Anmietung der Zweitwohnung am 15.12.2016 als „Auswärtstätigkeit“ absetzbar? Oder geht das nur, wenn der Arbeitnehmer im Auftrag seines Hauptarbeitgebers außerhalb tätig wäre?
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Wenn 1. und 2. zutreffen, können dann noch Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden? (Zumindest vom 15.12.2016 - 14.03.2017)?
Sollte ich relevante Angaben vergessen haben liefere ich diese gerne nach.
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit besten Grüßen.