Doppelte Haushaltsführung, zweite Tätigkeitsstätte

Hallo,

ich habe eine für mich einfache Frage, jedoch keine Lösung bisher gefunden für folgende Konstellation:

Ich habe eine definierte 1. Tätigkeitsstätte im Ort A. Meine Hauptwohnung ist im Ort B (500km entfernt). Ich führe somit einen doppelten Haushalt, indem ich regelmäßig zum Standort A pendele.
Nun arbeite ich aber auch zeitweise im Büro am Standort B. Wie und wo kann ich das in der Steuer absetzen?

Danke für Eure Gedanke und Antworten:)

Hallo!

Die Fahrten vom Haushalt B zur ersten Tätigkeitsstätte B trägst du ganz normal als Fahrten Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale ein.

Maximal eine Familienheimfahrt pro Woche kannst du bei der doppelten Haushaltsführung ansetzen, aber nur tatsächlich durchgeführte Fahrten (die allgemeinen Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung müssen natürlich vorliegen).

Die Fahrten zur zweiten Tätigkeitsstätte gibst du mit den tatsächlichen Kosten (z.B. bei Pkw-Nutzung Kilometer hin und zurück x 0,30 €) als Reisekosten in der Anlage N an.

Schöne Grüße!