Hallo,
meine Frau (griechische Staatsbürgerschaft) ist in Deutschland freiwillig gesetzlich krankenversichert. In Griechenland hat sie ein angemeldetes Kleinunternehmen, welches sie von Deutschland aus leitet.
Nun wird ihr bzgl der Krankenversicherung keine Wahl gelassen, sie muss angeblich in Griechenland UND in Deutschland krankenversichert sein. Da würde auch die sog. A1-Bescheinigung nicht helfen. Kann das sein?
Danke schon mal und noch eine frohe Vorweihnachtszeit!
Claus