Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Ein Kunde möchte bei seiner Bank ein Darlehen für eine Immobilie aufnehmen.
Die Bank wünscht eine Absicherung der vollen Kreditsumme durch Eintragung einer Grundschuld.
Parallel wird ein Bausparvertrag „empfohlen“, um später eine gewisse Summe angespart zu haben und so eine größere Summe auf einmal tilgen zu können.
Nun stellt sich heraus, dass die Bank zusätzlich zur Grundschuld die Abtretung des Bausparvertrages fordert und die Kreditsumme rechnerisch nun mit fast der doppelten Höhe an Sicherheiten abgesichert wäre.
Bei vorzeitiger Kündigung des Bausparvertrages würde laut Darlehensvertrag - zusätzlich zur bereits eingetragenenen Grundschuld in voller Höhe des Darlehens - eine weitere Grundschuldeintragung in voller Höhe der eigentlichen Bausparvertragssumme fällig.
Dann wäre das Darlehen de facto in fast doppelter Höhe durch Grundschuldeintragungen abgesichert.
Ist das rechtens und der Kunde nur selber schuld, wenn er das Darlehen zu diesen Bedingungen aufnimmt?
Wenn dieses Vorgehen nicht rechtens ist, hätte der Kunde eine Chance, aus diesem Darlehensvertrag wieder herauszukommen, wenn er ihn schon vor längererer Zeit unter diesen Bedingungen abgeschlossen hat?
Danke für Eure Antworten!
Frau Schmitz