Doppelte Rechnungsnummer - aber anderes GJ

Hallo,

Daß Rechnungsnummern eindeutig sein müssen, lässt sich nicht bestreiten, aber wie sieht das aus im neuen Geschäftsjahr?
Kann ich da wieder bei 1 anfangen?

Beispiel: Der Kunde erhält im Jahr 2011 eine Rechnungsnummer 4711.
Das EDV-System des Lieferanten fängt im neuen Jahr standardmässig wieder mit der Rechnungsnummer 1 an (kann beeinflusst werden, wurde aber nicht…). Zufällig erhällt derselbe Kunde nun im Jahr 2012 wieder die Rechnungsnummer 4711.
Ist das rechtlich in Ordnung? Oder kann der Kunde die „doppelte Rechnungsnummer“ bemängeln und deshalb die Rechnung ablehnen?
(Bei dem Kunden handelt es sich um eine nicht gerade kleine Handelskette)

Meine bisherigen Recherchen ergaben, dass nichts dagegen spricht, wenn man im neuen Geschäftsjahr wieder bei 1 anfängt. Aber ich würde gerne irgendetwas als rechtmäßige Quelle angegeben können, um meine bisherige Ergebnisse zu untermauern.

Vielen Dank & viele Grüße,

Stebo69

Guten Tag,
eine zufällig gleiche rechnungsnummer kann durch die Jahresangabe von einer vorherigen abgetrennt werden. D.H. Geschäftsjahr des Unternehmers ist das Kalenderjahr (üblich) oder Wirtschaftsjahr. Vergibt der Unternehmer nunmehr eine gleiche ReNr. wie im vorangegangenen Geschäfts/Wirtschaftsjahr ist das korrekt, soweit sich dies aus dem Jahr ergibt und hierdurch eindeutig wird, das das geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr ein anderes ist.

Das ist so O.K.

selbst sollte der Unternehmer die RE Nr. doppelt vergeben, stellt dies lange noch kein Recht dar, die Rechnung nicht zu begleichen, der Unternehmer hat eine Leistung erbracht und somit Anspruch auf die Entlohnugn §433 BGB oder äquiv…
Ein Fehler wäre dies höchstens buchhalterisch, was sich in der Buchhaltung des Unternehmers bei der Buchung heruasstellen würde, oder aber n. § 14 Abs.4 Nr. 4 UStG ein Mangel. Der würde aber der Ausübung oben bezeichnetem Rechts (nichts zahlen) nicht Hilfe verschaffen, sondern lediglich bei einer Steuerprüfung ins Gewicht fallen.

MfG

michael-sack
für Michael Sack LLP

Oder kann der Kunde die „doppelte Rechnungsnummer“ bemängeln und deshalb die Rechnung ablehnen?
(Bei dem Kunden handelt es sich um eine nicht gerade kleine Handelskette)

Eine nicht ordnunggemäße Rechnung gem. dem Uumsatzsteuergesetz kann bemängelt und gegebenenfalls zivilrechtlich eine ordnungsgemäße Rechnung eingeklagt werden.

Das ändert m.E. aber nichts an der Zahlungspflicht.

Danke für die Antworten,

wobei eben die Frage ist, ob das oben beschr. Szenario eine ordnungsgemässe Rechnung darstellt oder nicht. (Wiederholung der Rechnugsnummer) Die Rechnungsnummer steht separat, das Rechnungsdatum auch, es wird also keine Kombination aus Rechnungsnummer & Rechnungsdatum angedruckt, trotzdem ist sie m.E. eindeutig zuordenbar.

Beispiel:
Rechnung1: ReNr. 04711 vom 24.05.2011
Rechnung2: ReNr. 04711 vom 18.05.2012
(Beide Rechnungen gingen an denselben Rech.-Empfänger)

Gruß
Stebo69

M.E. ist es nicht rechtens.

Andernfalls müßte das datum Bestandteil der Rechnungsnummer sein.