Hallo,
Daß Rechnungsnummern eindeutig sein müssen, lässt sich nicht bestreiten, aber wie sieht das aus im neuen Geschäftsjahr?
Kann ich da wieder bei 1 anfangen?
Beispiel: Der Kunde erhält im Jahr 2011 eine Rechnungsnummer 4711.
Das EDV-System des Lieferanten fängt im neuen Jahr standardmässig wieder mit der Rechnungsnummer 1 an (kann beeinflusst werden, wurde aber nicht…). Zufällig erhällt derselbe Kunde nun im Jahr 2012 wieder die Rechnungsnummer 4711.
Ist das rechtlich in Ordnung? Oder kann der Kunde die „doppelte Rechnungsnummer“ bemängeln und deshalb die Rechnung ablehnen?
(Bei dem Kunden handelt es sich um eine nicht gerade kleine Handelskette)
Meine bisherigen Recherchen ergaben, dass nichts dagegen spricht, wenn man im neuen Geschäftsjahr wieder bei 1 anfängt. Aber ich würde gerne irgendetwas als rechtmäßige Quelle angegeben können, um meine bisherige Ergebnisse zu untermauern.
Vielen Dank & viele Grüße,
Stebo69