Hi Datafox,
Sorry habe nicht genau geschaut wer da jetzt wem antwortet!
Es macht ja gar nichts!!! :o)))
Es war mir so aufgefallen, duch Deine Antworten. Nix weiter.
Im österreichischen Recht ist das nicht dasselbe. Es wird ein
Unterschied gemacht zwischen dem Verleih per Einbürgerung und
dem Erwerb per Geburt. Dieser Unterschied betrifft auch fremde
Staatsangehörigkeiten: Wer eine weitere aufgrund Verleih
annimmt, verliert die österreichische. Wer eine weitere
aufgrund eines Gesetzes in diesem Land bekommt (durch
Abstammung, Geburtsort etc.), verliert sie nicht.
Das leuchtet irgendwie schon ein…
Es scheimt mir eher die Ausnahme zu sein, daß es nicht erlaubt
wird. Müßte man weltweit vergleichen.
Ja, du hast Recht. Es wäre interessant das weltweit zu vergleichen. Allerdings nun mit Rücksicht auf das was Du vorhin genannt hast (Einbürgerung per antrag oder per Abstammung)
Keine Erfahrung mit Österreich diesbezüglich…
Für den genannten Fall ist es aber relevant, denn derjenige
ist Deutscher per Geburt.
Nein, stimmt nicht. Wer in Deutschland auf die Welt kommt, ist NICHT automatisch Deutscher. In Spanien war es bis vor ca. 1 Jahr so, daß alle die auf spanischen Boden auf die Welt kommen, sind automatisch Spanier. Dieses Gesetz würde geändert, wg. den fürchterlichen Fällen der Schwangeren aus sog. „Schwarzafrika“, die alle nur denkbaren Risiken in Kauf genommen haben, um in Spanien (Kanarischen Inseln, meistens) zu entbinden. Ich vermute die spanischen Behörden wollten versuchen, diese Tatsache etwas zu mildern, hat es aber leider nicht geklappt (Es sterben immer viele Menschen dabei!)…
http://es.noticias.yahoo.com/afp/20070605/tes-inmigr…
Österreicher von Geburt ist,
„Von Geburt“ geht es hier nicht.
Doch. Das ist eine der Arten die ö. Stbgsch. zu erlangen.
Steht so im Gesetz drin.
War aber meinerseites dies nicht gemeint.
Wahrscheinlich betrifft das Grundgesetz nur Österreicher?
Also ich persönlich habe wenig Ahnung vom Recht. Aber das was Du sagst ist -mit Verlaub- der größten Irrtum, daß ich seit Monaten gelesen habe.
Männer können Kinder zeugen, die dann ohne irgendeinen Bezug
zu ihnen irgendwo aufwachsen.
Und trotzdem sind biologisch betrachtet nach wie vor die Väter…
Wenn ein Paar will, daß das Kind
Österreicher wird, dann können sie doch heiraten.
Das ist doch nicht Dein Ernst, oder???
Es geht wohl um die Nähe des Kindes zum Vater,
Also ich kann kaum glauben, daß Du das sagst, Data.
Wer entscheidet also, wo die Grenzen sind, wieviel Nähe notwendig ist, um eine Einbürgerung per Abstammung zuzulassen??? WAs wenn der Wille dazu vorhanden ist, nicht aber so die Umständen??
Das wäre imho eine Diskriminierung ohne gleichen!
welche anders
als bei der Mutter nicht automatisch gegeben ist.
Wieso? Eine Mutter kann das Kind ablehnen, es entbinden und selbst wieder verschwinden…
Es kann auch
sein, daß das Gesetz aus einer Zeit stammt, als
Vaterschaftstests nicht möglich waren.
Trotzdem. Ich glaube nicht, daß es noch ein Land gibt, wo das überhaupt denkbar wäre.
Ausserdem gibt es auch die ander Möglichkeit, wenn ich mich so ausdrücken darf:
Ein Öst. in zB London, zieht zu einer ledigen Mutter. Die 3 leben glücklich miteinander jahrelang. Nach Deinem Beispiel sollte also das Kind doch Öst. werden dürfen, denn schließlich hat sehr viel Nähe zu diesem Öst., oder??
Ich kenne kein anderes Land wo das annähernd nur so ist.
Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wäre eine spannende Frage.
Ja, da hast Du Recht.
Und warum soll der Fragesteller dann nicht ebenfalls das Recht
haben, die Staatsangehörigkeit seiner Eltern zu erlangen bzw.
beizubehalten?
Darum geht es ja: Lt. Dir, weil sie nicht genug Nähe zu einem Öst. hat!
Hier Entscheidungen treffen zu MÜSSEN, also sich entscheiden
zu müssen zwischen zwei Heimaten - das ist grausam und tut der
Integration von Fremden nichts Gutes, im Gegenteil, verhindert
sie.
Durchaus einverstanden. Es ist in der Tat grausam. Allerdings gibt es Nationalitäten, die nicht so „gewollt“ sind (konnte Dir ein paar beispiele nennen, tue ich aber hier nicht um niemand zu veletzen), vorallem dann wenn viele Auslandsreisen notwendig sind. Mit anderen Wörtern ich kenne mehrere YX, die alles daran gesetzt haben, die -in diesem Fall- sp. Nationalität zu erlangen, um ihren vom Geburt aus zugestanden Nationalität „loszuwerden“.
Die Vorstellung, daß ein Mensch mehr als eine Beziehung
zu einem Land haben kann, ist offenbar undenkbar. „Wir
akzeptieren dich nur, wenn du deinem Land abschwörst und alle
Verbindungen abbrichst und von nun an als Ausländer in deine
Heimat reist?“ Was sagt das über die Beziehung zum eigenen
Land aus?
Ich gebe Dir wieder Recht, aber hier in Deutschland sind es(oder gab es) viele Türken, zB, die Türkei nur von 2 oder 3 Urlaube kannten. Sie hatten wenig/kaum Bezug sonst zum Land und fühlten sich selbst nicht zur heimat ihre Eltern gezogen… (Das war aber NICHT vorhin gemeint, wo ich das mit dem „loswerden“ gemeint habe!!!)
Kurz: Ich kann mir durchaus vorstellen, daß es Menschen gibt, die seine vom Geburt aus erhaltene Nationalität, los werden wollen. Und ich finde grundverkehrt und ungerecht bis oben hin, daß nur eine Österreichin oder einen verheirateten Österreicher die Nationalität an ihre Sprößlinge weiter geben können. Das ist in meinen Augen, himmelsschreiend. Und offenbar stehe ich mit meiner Meinung gar nicht so alleine da…
Liebe Grüße nach Israel,
Helena