Ich wurde 1974 mit französischer Staatsangehörigkeit geboren (mein Vater ist Franzose) Ich wohne in Stuttgart. Mit 18 Jahren musste ich mich entscheiden, ob ich die deutsche oder französische Staatsangehörigkeit möchte. Ich hatte mich für die Deutsche entschieden. Seit einigen Jahren ist es ja möglich, beide zu bekommen. Ich werde wahrscheinlich später nach Frankreich zu meinem Vater ziehen, (er wohnt in Frankreich) Wie muss ich vorgehen und an wen muss ich mich wenden, wenn ich die französische, also doppelte, STA beantragen möchte. Danke
Anlaufstelle für derartige Vorgänge ist das französische Konsulat. Ein solches gibt es in Stuttgart: Link.
Weitere Informationen zu dem Thema findet man auf den gut gemachten Internet-Seiten der französischen Regierung, z.B.:
Peut-on avoir plusieurs nationalités en France ?
Les conditions et modalités de l’acquisition de la nationalité française
Danke erstmals für deine Antwort. Das franz. Konsulat hat es abgelehnt, da er keine französische Staatsangehörigkeit hat. Ansonsten werde ich deine Links anschauen.
???
Wie funktioniert das? Gibt es denn in der unteilbaren Republik auch eine bretonische, baskische, provenzalische, okzitanische etc. Staatsangehörigkeit?
Ivh nehme an, so wie bei meiner Frau, die bei ihrer Geburt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft hatte, weil der Vater die amerikanische Statsbürgerschaft hatte. Ihre Mutter hatte die deutsche Staatsbürgerschaft, also konnte sie bei ihrer Volljährigkeit wählen, ob sie stattdessen die deutsche Staatsbürgerschaft haben möchte - eine Möglichkeit, die es auch erst seit den 1970er-Jahren gab. Voraussetzung war aber, auf die amerikanische Staatsbürgerschaft eplizit zu verzichten, denn sonst hätte sie ja zwei Staatsbürgerschaften gehabt, was nach der damaligen Rechtslage nicht sein durfte.
Insofern dürfte die Ausage des Konsulats richtig: Er hat keine französische Staatsbürgersvhaft (mehr),
Die interessante Frage ist also, ob es im französischen Recht eine Möglichkeit gibt, eine Statsbüprgersvhaft, auf die man verzichtet hat, wiederzuerlangen. Und die noch interessantere Frage ist, ob er dann seine deutsche Staatsbürgersvhaft behalten darf - denn eine doppelte Staatsbürgerschaft ist im deutschen Recht nur möglich, wenn sie einem quasi in den Schoß fällt, nicht aber, wenn man sich aktiv darum bemüht, die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes zu erlangen.
Ob das schon mal bis zum höchsten Gericht ausgefochten hat, ob der Fall einer früheren Statsbürgerschaft auch darunter fällt, weiß ich nicht.
Beste Grüße,
Max
Was du über deine Frau schreibst, trifft auf Doris zu in Bezug auf ihre eigene Staatsbürgerschaft. Aber warum soll ihr (Doris’) Vater, Franzose, die französische Staatsbürgerschaft nicht mehr haben? Oder hat dein Schwiegervater auch keine amerikanische Staatsbürgerschaft mehr, nur weil seine Tochter sich für die deutsche entschieden hat?
Ehrlich gesagt hatte ich überlesen, dass sich die Antwort des Konsulats sich nicht auf die Person bezogen hat, die sich damals entscheiden musste. Das ergibt auch irgendwie keinen Sinn. Klingt so, als würden da einige wichtige Informationen fehlen.
Gruß,
Max
Es wäre denkbar, dass er sie nie hatte. Es genügt unter Umständen, dass er in Frankreich geboren ist, damit seine Kinder die französische Staazsbürgerschaft bekommen.
Ein in Frankreich geborenes Kind ausländischer Eltern, von dem mindestens ein Elternteil auch in Frankreich geboren wurde, erwirbt nach dem – insoweit doppelten – Geburtsortprinzip ein Recht auf die französische Staatsangehörigkeit (Art. 19-3 Code Civil).
Es wäre also denkbar, dass der Vater zwar „Franzose“ in dem Sinne war, dass er in Frankreich geboren wurde, aufgewachsen ist und nie woanders gelebt hat, aber nie die französische Staatsbürgerschaft hatte …
So wie meine Frau eine Münchnerin war, weil sie in München geboren ist und nie woanders gelebt hat, aber ohne die Änderungen des deutschen Rechts in den 1970ern heute noch eine „Amerikanerin“ wäre …
Aber das sind nur Spekulationen. Da fehlen einfach Informationen.-
Gruß,
Max
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob es wirklich um Doris Staatsbürgerschaft geht. Denn hier schreibt sie, dass sie mit einem Franzosen verheiratet ist und in Frankreich lebt:
Wenn die Ehe länger als vier jahre besteht, kann sie die Statsbürgerschaft erwerben.
Möglicherweise schreibt sie aber auch in der „Ich“-Form von verschiedenen Personen …
Gruß,
Max
Hallo,
zumindest das hier
ist seit 2007 kein Problem mehr bei EU-Staaten sowie der Schweiz
&tschüß
Wolfgang (der auch angesichts der Ausführungen der Threadstarterin immer mehr Probleme hat, den Sachverhalt zu verstehen)
Danke für die Info!
Beste Grüße,
Max