Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo,

ja eine witzige Kleinpartei, wenn nicht gar eine Mikropartei.

Hier mal ein Artikel des Spiegel.

Und ihre Forderungen sind auch nicht überraschend: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCndnis_f%C3%BCr_I…

„Die etablierten Parteien werden aufgrund ihrer undifferenzierten, diskriminierenden Haltung und Handlung den Anforderungen unserer sich wandelnden Gesellschaft nicht gerecht“ Quelle: http://bigpartei.org/uber-big/big-profil/

Da weiß man doch, wohin die Reise geht.

Gruß
vdmaster

Hallo,

eine doppelte Staatsbürgerschaft sollte nicht zulässig sein.

Dies gilt auch für alle Altfälle von Ausländern in D und Deutschen im Ausland, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen diesbezüglich zur Zeit zu eng sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3…

Bei einer Aberkennung muß es jedoch eine Wahl des Betroffenen sein, sich für die eine oder andere zu entscheiden. Und spätestens hier gibt es einen Knackpunkt, da einige Staaten ein Ausscheiden aus der Staatsbürgerschaft gar nicht zulassen.

Unbeschadet hiervon verfügen wir alle bereits über eine „Art zweiter Staatsangehörigkeit“. Mehr dazu hier: de.wikipedia.org/wiki/Unionsbürgerschaft

Gruß
vdmaster

Moin,

Tach

Es ist vollkommen unrealistisch, dass die Nationalität keine
Rolle spielt, da man zumeist jemanden heiratet, den man kennt

  • und Türken kennen nun mal oft Türken. Hamburger kennen auch
    mehr Hamburger als Münchner, daher wird der Anteil der
    innerhamburgischen Ehen auch weit über dem der
    Hamburg-Münchner-Ehen liegben, obwohl er nach deiner Logik nur
    knapp doppelt so hoch sein sollte.

Dein Beispiel hinkt leider gewaltig. Passender wäre der Vergleich, wenn man sich Hamburger ansieht, die in München leben. Wenn ich meine Freunde aus Studienzeiten so anschaue, gibt es da auch fast keine Paare die aus dem gleichen Bundesland (in Österreich) kommen.

Außerdem gibt es ja auch noch Statistiken:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftS…

Auf Seite 7 und 8 findest du Zahlen dazu, wie oft ausländische Frauen bzw Männer eine(n) Deutsche(n) heiraten. Dabei fällt auf, dass nur bei den Türken die Prozentsatz bei der 2. Generation sinkt und dass sie bei weitem die geringste Quote haben.

Hier das Fazit der Studie:
Eine Sonderstellung nehmen die türkischen Migranten ein: Sowohl die türkischen Männer als auch die türkischen Frauen weisen unter allen betrachteten Nationalitäten
jeweils den mit Abstand geringsten Anteil derer auf, die in die deutsche Bevölkerung einheiraten. Im Gegensatz zu den anderen Zuwanderer gruppen gibt es zwischen den Türken der ersten und der zweiten Generation praktisch keine Unterschiede in Bezug auf die binationale Partnerwahl. Die türkischen Männer der zweiten Generation sind tendenzi-
ell sogar seltener mit einer deutschen Frau verheiratet als die türkischen Männer der ersten Generation. Eine weitere Besonderheit des Heiratsverhaltens türkischer Zuwan-
derer besteht darin, dass sie auch in der zweiten Generation noch stark auf die Heiratsmärkte ihres Herkunftslandes zurückgreifen. Fast ein Viertel der uninationalen Ehen von türkischen Migranten der zweiten Generation besteht zwischen Partnern, von denen eine® erst nach der Heirat nach Deutschland zugezogen ist. Dennoch lässt sich auch für die Türken – mindestens seit dem Jahr 1997 – eine steigende Tendenz in Bezug auf binationale Ehen mit Deutschen feststellen.

Gruß

Anwar

Lg,
Penegrin

Moin,

und wenn man persönliche Bindungen an 4 Staaten hat?

Komm, streng dich doch mal ein bisschen an. Du schaffst es bestimmt, einen noch unwahrscheinlicheren Fall zu konstruieren.

Gruß

TET

Hallo,

meiner Meinung nach sollte es keine doppelte Staatsbürgerschaft geben. Die suchen sich dann immer aus wie sie am besten fahren.
Die Herrchaften sollten sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.

Wie blöd sind wie denn um überhaupt auf diese Idee zu kommen ?
Wir öffnen doch Missbrauch Tür und Tor.

LG Rosenfreak

Hallo vdmaster,

Hallo,

ja eine witzige Kleinpartei, wenn nicht gar eine Mikropartei.

ich denke, Du machst einen großen Fehler wenn Du die Islamisten und deren Partei unterschätzt.

Hier mal ein Artikel des Spiegel.

Und ihre Forderungen sind auch nicht überraschend:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCndnis_f%C3%BCr_I…

„Die etablierten Parteien werden aufgrund ihrer
undifferenzierten, diskriminierenden Haltung und Handlung den
Anforderungen unserer sich wandelnden Gesellschaft nicht
gerecht“ Quelle: http://bigpartei.org/uber-big/big-profil/

Da weiß man doch, wohin die Reise geht.

Gruß
vdmaster

MfG
Merlin2013

Und wenn ich eine persönliche Beziehung zu zwei Staaten habe?

Kannst du ja gern haben. Du kannst auch eine „persönliche Beziehung“ zu zwei Frauen haben. Heiraten kannst du trotzdem nicht beide.

Gruß

Anwar

Wie ist das mit dem Aussuchen …

meiner Meinung nach sollte es keine doppelte
Staatsbürgerschaft geben. Die suchen sich dann immer aus wie
sie am besten fahren. […]
Wir öffnen doch Missbrauch Tür und Tor.

Nach dem das jetzt (mindestens) das zweite Mal ist, dass das einer behauptet, bin ich jetzt aber doch mal neugierig: Was sind denn das für Dinge, die ich mir als betrügerischer Inhaber zweier Staatsangehörigkeiten so aussuchen könnte?

Moin,

Tach

und wenn man persönliche Bindungen an 4 Staaten hat?

Komm, streng dich doch mal ein bisschen an. Du schaffst es
bestimmt, einen noch unwahrscheinlicheren Fall zu
konstruieren.

David Alaba: Vater aus Nigeria, Mutter von den Philippinen, geboren in Wien, lebt und arbeitet in Deutschland

Das war gar nicht so schwer :smile:

Gruß

TET

Lg,
Penegrin

Hallo,

Moin,

aus welchem trfitigen Grund bist du denn dagegen?

du hast nun viele Gründe gelesen, die dagegen - bzw. nur für dich ganz allein - blöde Argumente, sind.
Und nun wird es langsam einmal Zeit darzulegen, warum du der Meinung bist, was eine doppelte Staatsbürgerschaft unbedingt nötig macht!

Gruß

TET

Gruß
rolli

Angst ist das falsche Wort. Es ist eher Resignation. Es kann noch so viel passieren, trotzdem wird ein Großteil der Leute sich lieber etwas vormachen und von der bunten Republik träumen, als sich der Wahrheit zu stellen.

Am Ende stehen wir alle alleine da und müssen selbst entscheiden, wie weit unser Widerstand geht.

Hallo,

dass kann sich schon bei Großeltern mit 4 Nationalitäten ergeben. Oder bei Eltern mit unterschiedlichen Doppelpässen. Und um eine fünfte draufzupacken (Du wolltest es so).

Das Kind der Eltern wird erwachsen, zieht in ein Land X und fordert nach Y Jahren auch dessen Staatsbürgerschaft.

Gruß
vdmaster

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3…

Abend,

Warum auch nicht?

Warum sollte man?

Und wenn ich eine persönliche Beziehung zu zwei Staaten habe?

Gruß

das sind natürlich vollkommen überzeugende Argumente von Dir.

Also nicht nur nichts schreiben sondern nun selber mal schreiben was dafür spricht.

Also wir alle warten…

Grüße RS99

Ich kenne deine persönlichen Verhältnisse nicht, eventuell
bist du das, was man eine Ausnahme nennt - und bestätigst
damit die Regel. Die Wahrscheinlichkeit jedenfalls, dass eine
Türkin in Deutschland einen Türken heiratet, müsste bei etwa 4
% liegen, würde die Nationalität bei der Partnerwahl keine
Rolle spielen. Tatsächlich liegt sie bei etwa 96 %.

s.

Ob das alleine was damit zu tun hat, dass
Türken bewusst nur Türken heireiten?
Ich weiß, wie schwierig es am Anfang für meinen Mann war, seiner Familie zu sagen, dass seine neue Freundin „Ayse“ heißt.

Du glaubst ja nicht, dass das Einheiraten in eine deutsche Familie so nach dem Motto, wir nehmen dich natürlich und gerne auf, so ganz ohne Vorurteile…

Das erleichtert den Türken wahrscheinlich auch nichts!

Egal. Du hast recht, ich bin die absolute Ausnahme und ich kenne keine Türkinnen, die Deutsche geheiratet haben…gibt es wahrscheinlich nicht, gehört sich auch nicht.
IRONIE AUS

Hallo,

Dein Beispiel hinkt leider gewaltig. Passender wäre der
Vergleich, wenn man sich Hamburger ansieht, die in München
leben. Wenn ich meine Freunde aus Studienzeiten so anschaue,
gibt es da auch fast keine Paare die aus dem gleichen
Bundesland (in Österreich) kommen.

Dieses hinkt auch a bissl.

So grundverschiedene Kulturen sind es wohl nicht, Hamburger und Münchener…
Da sind die Barrieren sicher nicht ganz so hoch :smile:

Obwohl…bei den Münchenern bin ich mir unsicher!

Grüße
Ayse

Erwartungsgemäß viel Blödsinn …

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3…

Danke. Hab’ mir schon gedacht, dass da jetzt viel Blödsinn kommt. Um ein paar Aspekte aus dem Wikipedia-Artikel mal herauszugreifen:

  1. Das Wahlrecht : Doppelte Staatsangehörigkeit bedeutet, Staatsbürger zweier Staaten zu sein. Staatsbürgerschaft wiederum bedeutet, der Staatsgewalt des betreffenden Staates unterworfen zu sein. Und in demokratischen Staaten, in denen alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, bedeutet Staatsbürgerschaft außerdem Teilhabe an der Ausübung der Staatsgewalt. Da sich die Teilhabe an der Ausübung der Staatsgewalt in erster Linie durch Wahlen vollzieht, heißt das: Wahlrecht. Das Recht zu wählen ist mit anderen Worten (im demokratischen Staat) die zwingende Kehrseite des Unterworfenseins unter die Staatsgewalt. Unterworfensein unter die Staatsgewalt zweier (demokratischer) Staaten bedeutet daher zwingend auch Wahlrecht in jedem dieser Staaten. Ich sehe nicht, wo da ein grundsätzliches Problem wäre.

  2. Das Prinzip der Gleichheit der Wahl : Die Wahlrechtsgleichheit wird durch doppelte Staatsangehörigkeit nicht berührt. Wahlrechtsgleichheit verbürgt - grob gesagt - dass bei Wahlen derselben Körperschaft die Mitglieder dieser Körperschaft grundsätzlich in gleicher Weise Zugang zur Wahl und ihre individuellen Wahlentscheidungen grundsätzlich dasselbe Gewicht haben müssen. Sie verbürgt aber sicher nicht, dass derjenige, der bereits in einer Körperschaft wahlberechtigt ist, in keiner weiteren mehr wahlberechtigt sein dürfte. Und dass der Doppelstaater bei ein- und derselben Wahl zweimal eine Wahlentscheidung treffen könnte, halte ich für ein rechtlich ausgeschlossenes und praktisch sehr theoretisches „Problem“. Das räumt ja (zum Glück) selbst der Wikipedia-Beitrag ein.

  3. Das Internationale Privatrecht : Dass das IPR an die Staatsangehörigkeit anknüpfen würde, um das anwendbare nationale Recht zu bestimmen, ist, jedenfalls soweit es die wichtigen Bereiche des Vertrags- oder des Deliktsrechts betrifft, falsch. Welches Recht auf ihren Vertrag anwendbar sein soll, können die Parteien grundsätzlich selbst bestimmen. Tun sie das nicht, wird das anwendbare Recht anhand verschiedener Anhaltspunkte bestimmt, vor allem danach, wo grob gesagt die Partei, die die vertragstypische Leistung erbringt, ihren (Wohn-)sitz hat, nicht aber nach der Staatsangehörigkeit. Und im Deliktsrecht ist im Grundsatz zunächst das Recht des Landes maßgeblich, in dem der Schaden eingetreten ist. Für den Rechtsverkehr in der EU so nachzulesen in VO (EU) 867/2007 („Rom I“) und VO (EU) 593/2008 („Rom II“).

  4. Die doppelte Wehrpflicht: Mit Blick auf meine Ausgangsfrage in diesem Thread, sehe ich nicht, wo denn bei dem Risiko, zweifach zur Wehrpflicht herangezogen zu werden, die Rosinen versteckt sind, die der bösartige Doppelstaater sich herauspicken könnte. Abgesehen davon ist die Wehrpflicht in Deutschland ohnehin ausgesetzt.

  5. Die gespaltene Loyalität: Rein rechtlich ist auch dies - das räumt abermals bereits der Wikipedia-Artikel ein - ein sehr theoretisches Problem. Praktisch halte ich diesen Aspekt sogar für Blödsinn. Ebenso wie man sich in mehr als nur einer Stadt zu Hause fühlen oder mehr als nur einem Menschen persönlich eng verbunden fühlen kann, kann man auch Verbundenheit mit mehr als nur einem Staat empfinden. Für die Menschen mit Migrationshintergrund, die ich bislang kennengelernt habe, trifft das jedenfalls zu.

Hallo,

Tach

Dein Beispiel hinkt leider gewaltig. Passender wäre der
Vergleich, wenn man sich Hamburger ansieht, die in München
leben. Wenn ich meine Freunde aus Studienzeiten so anschaue,
gibt es da auch fast keine Paare die aus dem gleichen
Bundesland (in Österreich) kommen.

Dieses hinkt auch a bissl.

Deswegen habe ich auch geschrieben ‚passender‘. Das Bild stammt ja nicht von mir und macht sowieso wenig Sinn :smile:

So grundverschiedene Kulturen sind es wohl nicht, Hamburger
und Münchener…
Da sind die Barrieren sicher nicht ganz so hoch :smile:

Das ist glaub ich auch der Punkt hier. Offensichtlich sind die kulturellen Hürden bei Türken der zweiten Generation noch ziemlich groß? Über das ‚warum‘ kann man jetzt natürlich lange streiten, dass es so ist steht aber glaub ich fest.

Mein Problem mit der doppelten Staatsbürgerschaft ist, dass es damit noch weniger Bezug zur neuen Heimat gibt. Wenn ich eine Staatsbürgerschaft annehme, dann doch bitte deshalb, weil ich micht mit dem Land identifiziere und hier auch mein Leben verbringe möchte.

Ich kenne einige Beispiele deutscher und Österreichischer Auswanderer in Kanada und Amerika, die in der zweiten Generation schon kein Deutsch sprechen. Andersrum kenne ich viele junge Menschen, deren Eltern aus dem ehemaligen Jugoslawien gekommen sind und die bestefalls rudimentär serbokroatisch sprechen. Das gehört für mich zur Integration dazu.

Grüße
Ayse

Penegrin
(der in Wien lebend auch nicht mehr Alemannisch spricht)

Doppelte Staatsbürgerschaft für Menschen mit Migrationshintergrund bedeutet, daß Deutsche hier Bürger 2. Klasse sind. Sie können sich nicht Rosinen rauspicken und sich das beste auswählen.

Dann sag doch mal, welche Rosinen dies wären?

LG
Mike