Hallo!
Wieso hätte der Erste Glück gehabt ?
Er hat Schaden verursacht und ob man den überhaupt reparieren lässt ist doch egal.
Der Schaden kann ja auch fiktiv abgerechnet werden.
„Was würde es kosten,wenn eine Werkstatt es repariert ?“
Das wäre der Schaden, meinetwegen gekürzt um die MWSt.
Da ändert doch der 2. Schaden nichts daran. Schließlich geben „ehrliche“ Geschädigte es gegenüber der VS an, es gab an der Schadenstelle einen unreparierten Vorschaden.
Und den berücksichtigt doch die zweite VS bei ihrer Regulierung.
Das, was die 2. VS nicht zahlen wird, mag der Schaden sein, den der 1. Verursacher schuldet. So berechnet, wenn der Gesamtschaden erst später repariert werden soll.
Hätte man den 1. Schaden bereits ermittelt, dann schuldet der 1. auch diese Summe.
Und dann könnte es sogar sein, es gäbe trotz Abzug der VS beim 2. Schaden ein kleines Plus für den Halter.
MfG
duck313