Doppelter Vertragsschluss

Liebe/-r Experte/-in,

meine Eltern, beide Rentner mit einer schmalen Rente, bekommen als Unitymedia-Kunden (Digital-TV) ein Flatrate-Zusatzangebot für VoIP-Telefonie.

Aufgrund des echt preisgünstigen Angebots stimmt meine Mutter zu, ohne das weiter mit meinem Vater (Vertragsnehmer!) abzusprechen. Ihr wird tel. zugesagt, dass man sich um die Kündigung des Telekom-Anschlusses kümmern werde, sie selbst bräuchte nichts zu unternehmen.

Es kommt zur Hardware-Installation durch Unitymedia in der Wohnung meiner Eltern. Die Telekom bestätigt die von Unitymedia veranlasste Kündigung des Anschlusses „mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Anschaltung durch Unitymedia“ schriftlich.

Kurz vor Anschaltungstermin erfolgt ein weiteres Anschreiben der Telekom, dass die Kündigung erst im September 2012 erfolgen könne. Die Kündigungsfrist sei nicht eingehalten worden.

Meine Eltern remonstrieren und Unitymedia bittet um schnelle Zusendung eines Widerruffaxes. Trotz sofortiger Zusendung des Faxes weichen beide Unternehmen, Unitymedia und die Telekom AG, nicht mehr von ihren Verträgen ab. Die Widerrufsfristen seien überschritten.

Ein Kulanzantrag an Unitymedia wurde mit einem lapidaren Standardschreiben ohne erkennbare Wirkung beantwortet.

Jetzt hängen meine Eltern an 2 verbindlichen Verträgen, die sie fast noch 1 Jahr lang parallel bezahlen müssen.

Was kann ich ihnen empfehlen? Ich halte das für ein unseriöses Geschäftsgebahren beider Unternehmen. Meiner Meinung nach hätte Unitymedia den Vertrag nach Bekanntwerden der vermeintlichen Telekom-Kündigungsfrist gar nicht mehr oder nur nach Rücksprache mit meinen Eltern ausführen dürfen und die Telekom hat sich nicht an ihre Kündigungsbestätigung gehalten!

Mit Bitte um Rat und die besten Grüße,

dr.zimmerman.

P.S.: Meine Eltern sind nicht im Rechtsschutz und haben auch kein Geld für einen langwierigen Prozess.

Hallo,
erst einmal die Vertragsunterlagen von Unitymedia prüfen. Darin müsste stehen, dass sich diese Firma verpflichtet, rechtzeitig die Kündigung des bestehenden Anschlusses vorzunehmen. Wenn Unitymedia die Frist versäumt oder den Eltern über die Kündigungsfrist falsche Angaben gemacht und und somit zwei Anschlüsse bestehen und bezahlt werden sollen, dann hat Unitymedia einen Fehler gemacht. Die Eltern sind „unschuldig“. Dann sollten die Eltern „schriftlich!!!“ an Unitymedia anzeigen, den Vertrag erst dann zu erfüllen und die Beiträge zu entrichten, wenn der Vertrag mit der Telekom beendet ist. Die Eltern müssen nicht zwei Anbieter bezahlen. Einer muss einen Fehler gemacht haben, der hat dann auch „klein beizugeben“.
MfG
PB

Hallo Dr.zimmerman,

es gibr mehrer Möglchkeiten aber zunächst mal etwas allgemeines:

richtig ist , dass die kündigungsfrist natrülich einzuhalten ist. d.h. es kann nicht einfach ein vertrag abgeschlossen werden ohne den anderen zu kündigen.

wenn die telekom allerdings eine Kündigung schriftlich bestätigt hat dann gilt das natürlich auch.

wenn die kündigungsbestätigung zum anschalttermin vorliegt, so müssen ihre eltern ab diesem zeitpunkt auch nichts mehr zahlen. sollte die telekom doch forderungen stellen wenden sie sich an den telekom Vorstand email kontakt habe ich.

ich hatte ein ähnliches problem als ich mit meiner freundin zusammenzog wollte die telekom unsere beiden verträge getrennt von einander bis 2012 laufen lassen begründung. die kündigungsfrist wäre nicht eingehalten worden… wir haben das dann binnen 18 monaten geklärt die TK hat auf die forderung verzichtet…

Einen Widerruf können sie trotztdem versuchen, vorausgesetzt, der Erhlat der Widerrufsbelehrung ist noch keine 14 tage her… wenn sie allerding die mitarbeiter zur installtation ins haus alssen gilt die als zustimmung…

Gut! Sie haben sich auf die Aussgae der Frima verlassen. und nun das problem zwie veträge zahlen zu müssen … ich würde ihnen folgendes Vorgehen raten:

wenn ich davon ausgehen , dass sie bei der telekom wegwollen:

  1. einzugsermächtigung entziehen
  2. Jeder rechnung /mahnung die folgt schriftlich mit hinweis auf die bereits bestätigte Kündigung widersprechen.

Die TK kann bei bestätigter kündigung nicht auf das fortbestehen des vertragsverhältnisses berufen…

  1. einen rechtsanwalt aufsuchen

auch wenn keine rechtschutzversicherung bestehe können sie bei jedem amtsgericht einen Beratungsschein beantragen das formular kann ich ihnen gern per mail schicken.

damit gehen sie zu einem anwalt ihrer wahl und lassen sich beraten der RA wird dann eine gebühr von 11,90 euro verlangen.

schließen sie am besten eine Rechttschutzversicherung ab kostet p.P. meine freundin und ich sind beide rechtschutzversichert und zahlen zusammen 13 euro im monat und der erste Fall ist mit 0 euro selbstbeteiligung.

Am besten nochaml alle unterlagen anschauen und die telekom auf die bereits bestätigte kündigung hinweisen und auf keinen fall etwas zahlen… denn das geld is weg

sollte die telekom ein inkassobüro beauftragen (meist eine Kanzlei in Heildelberg - die als illegale Geldeintreiber bekannt sind) oder ein Mahnverfahren eröffnen müssen sie einen Anwalt hinzuziehen.

Bei mit hat es beim Vorstandbüro gut funktioniert und die Sache war schnell erledigt.

Noch Fragen? am Besten nochmal melden

Feedback erwünscht.

LG Mario

Hallo Mario,

vielen Dank für die Auskunft.
Könnten Sie mir die Kontaktadresse des TK-Vorstandes, sowie den Beratungsschein einmal zukommen lassen ([email protected])?

M.f.G., dr.zimmerman.