Doppeltes desktop.ini, darf eines gelöscht werden?

Hallo,

ich habe nach dem Upgrade von Win 7 auf Win 10, was im Übrigigen problemlos funktionierte, am Desktop ein desktop.ini von gestern (05.04.2020) und eines von 19.03.2019. Lösche ich die ältere Version, kommt die Warnung mit „Programm würden nicht mehr richtig funktionieren…“ usw. Ich denke, daß ich die Datei löschen kann, möchte mich aber vorher noch bei den Experten erkundigen.
Gruß
Pauli

Die Meldung kommt immer, wenn man Systemdateien zu löschen versucht und die Desktop.ini ist eine solche. Allerdings macht die nichts anderes, als die Darstellungseinstellungen für den Ordner zu verwahren, in dem sie sich befindet (bspw. ob Bilddateien mit kleiner oder großer Vorschau gezeigt werden sollen). Kann man also löschen, wenn man das dringende Bedürfnis hat. Allerdings erreicht man dadurch nicht viel. Die Datei ist nur ein paar Byte groß (1/2 KByte oder so).

Gruß
C.

2 Like

danke C. dann habe ich keine Bedenken.
Gruß
Pauli

Vielleicht noch eine kleine Zusatzinfo warum es denn 2 sind (habe mich darüber auch mal gewundert). Wenn man die Dateieigenschaften öffnet, sieht man dass eine aus dem eigenen Profil stammt, und eine aus dem „Public“ (oder „Shared“) Profil.
Damit kann man z.B. an einem PC mit mehreren Benutzerprofilen erreichen dass eine Verknüpfung sofort bei allen Benutzern auf dem Desktop erscheint. Manche Programme machen das ja schon von sich aus, den Benutzern ist aber selten klar wo die Verknüpfung her kommt.

1 Like

Die Dinger kann man auch einfach in Ruhe lassen. Man sieht sie nicht mal, wenn man - wie aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen - die Systemdateien in der Ordneransicht ausblendet. Und Win10 legt eh’ immer wieder mal neue an, um sich verschiedene Dinge zu merken.

Btw., die Dateierweiterungen anzeigen lassen ist dagegen (auch aus Sicherheitsgründen) dringend angeraten. Obwohl MS das ganz anders sieht und defaultmäßig abschaltet, warum auch immer. Aber da du die Datei „.ini“ nennst, ist das bei dir wohl bereits der Fall.

1 Like

danke für die Info
Gruß
Pauli

es hängt sicher davon ab, wer was mit seinem Rechner macht. Für mich ist es das Werkzeug, um Ordnung in Unterlagen zu bekommen, seien es Fotos, Videos oder Musiksammlungen. Da möchte ich wissen, ob ich eine mpg oder eine mp4 Datei vor mir habe, was natürlich auch anders rauszukriegen ist. Das mit den Systemdateien ist eine andere Sache. Ich muß ja nicht daran rumfummel, aber interessant finde ich es durchaus, zu sehen, welch unglaublich viele Dateien die Festplatte vollmüllen.
Die Zeit der Autoexec.bat ist eben vorbei :grin:
Gruß
Pauli

Ich auch. Deshalb schrieb ich ja, dass man sich das unbedingt anzeigen lassen sollte.

Das hat aber absolut nichts mit der Anzeige von Systemdateien zu tun. Das führt nämlich ganz schnell dazu, dass man sie versehentlich mit löscht, wenn man eine Gruppe von Dateien markiert. Das passiert nicht, wenn sie gar nicht mit angezeigt werden.

Es gibt noch eine andere Lösung, die man generell in Erwägung ziehen sollte: Man arbeitet mit einem Benutzerprofil mit eingeschränkten Rechten. Dann kann man sich die Dateien schon anzeigen lassen, hat aber nur Leseberechtigung auf Systemdateien - löschen oder ändern geht dann erst gar nicht.

Das ist unter Win10 automatisch der Fall. Trotzdem kann man Systemdateien löschen wie zum Beispiel die Desktop.ini. Es gibt allerdings eine Rückfrage.

Bei allen Win10-Installationen die ich bisher gemacht habe ist der angelegte (Erst-)Benutzer in der Administratoren-Gruppe. Um das zu ändern muss man den Administrator-Account aktivieren und von dort aus dem anderen Benutzer diese Gruppenzuweisung nehmen.
Die erwähnte Rückfrage kommt auch beim Administrator selbst, das liegt am UAC und hat erstmal nichts mit den Benutzerberechtigungen zu tun. Diese Nachfrage lässt sich auch ganz einfach deaktivieren. (Systemsteuerung - Benutzerkonten - Einstellungen der Benutzerkonstensteuerung ändern)

Wenn dem Benutzer aber eine Berechtigung fehlt, kommt nicht eine Ja/Nein Frage, sondern die Aufforderung das Administrator-Passwort einzugeben - und das ist dann nicht mehr abschaltbar.

Ja. Das heißt aber eben trotzdem nicht, dass der Nutzer dann ungefragt irgendwas unternehmen kann. Er ist Mitglied der Gruppe, aber er hat nicht permanent die entsprechenden Rechte - er arbeitet dann als normaler Anwender. Genau wie jedes Programm, das er startet. Und erst die Rückfrage (und Zulassung) verschafft dem gestarteten Programm höhere Rechte.

Die Sache mit dem Passwort, dass man dann NICHT eingeben muss, ist keine Sicherheitslücke, sondern ein Sicherheitsfeature. Wenn das Passwort nicht eingegeben werden muss, fällt jede Schadsoftware auf, die danach fragt um sich selbst höhere Rechte verschaffen zu können.

Die Rückfrage auszuschalten ist möglich - aber so ziemlich das dümmste und fahrlässigste, was man machen kann.