Hallo Leute,
folgende Frage:
Jemand ist Werkstudent bei Unternehmen A. Für die Diplomarbeit bekommt er eine Freistellung. Er wird seine DPA dann an der Universität anfertigen.
Wenn er weiter sein Werkstudentengehalt (ca.700€) bekommt und eine weitere Vergütung von der Uni (oder einem Unternehmen B als Kooperationspartner (ca. 400 oder mehr), wie läuft das dann?
Muss er irgendwas anmelden? Geht das überhaupt?
Bitte Fachkundige um Ihren Expertenrat. Danke.