Doppeltes Einkommen

Hallo Leute,

folgende Frage:

Jemand ist Werkstudent bei Unternehmen A. Für die Diplomarbeit bekommt er eine Freistellung. Er wird seine DPA dann an der Universität anfertigen.

Wenn er weiter sein Werkstudentengehalt (ca.700€) bekommt und eine weitere Vergütung von der Uni (oder einem Unternehmen B als Kooperationspartner (ca. 400 oder mehr), wie läuft das dann?

Muss er irgendwas anmelden? Geht das überhaupt?

Bitte Fachkundige um Ihren Expertenrat. Danke.

Hallo,

Glückwunsch, den ersten Schritt hast Du schon getan, nämlich Deine Frage allgemein formuliert.

Nur glaube ich nicht, daß hier der optimale Ort ist, denn hier geht es um pädagogische und nicht um rechtzliche Fragen.

Deshalb wäre das Brett „allgemeine Rechtsfragen“ günstiger.

Viele Grüße

Iris