Hallo allerseits,
ich habe hier eine Frage zu einer etwas komplizierten Situation. Es ist etwas lang, ich weiß… aber würde mich trotzdem sehr freuen wenn sich jemand der/die sich damit auskennt wirklich die Zeit nehmen würde. Zunächst zum besseren Verständnis den Hintergrund der Situation:
Person S hat in der Schweiz eine Firma. Nun hat er sich zwei Deutsche (D1 und D2) angelacht und die drei möchten nun gemeinsam eine Tochterfirma der bestehenden Schweizer Firma in Deutschland gründen. D1 und D2 haben jeweils eine Holding GmbH in Deutschland, mit der sie sich and der neu zu gründenden GmbH beteiligen.
Soweit der Hintergrund. Jetzt zur eigentlichen Frage.
D1 und D2 sollten eigentlich in Deutschland angestellt werden, entweder in einer leitenden Funktion in der neuen GmbH oder in ihren Holdings als Geschäftsführer mit entsprechenden Gehältern. Nur würden dann auch recht hohe Lohnsteuern anfallen. Um diesen etwas entgegen zu wirken, ist die Überlegung D1 und D2 bei der Muttergesellschaft in der Schweiz anzustellen. Dies kann auch dort in einer leitenden Funktion sein, da im Verhältnis Deutschland-Schweiz leitende Angestellte grundsätzlich nur im Sitzstaat der Gesellschaft besteuert. Gerade für leitende Anstellte mit deutschem Wohnsitz ist diese Ausnahmeregelung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Schweiz sehr attraktiv, da sich so trotz teilweiser Arbeitstätigkeit in Deutschland und anderen Staaten die hohen deutschen Steuern vermeiden lassen und der Arbeitnehmer von den tieferen Schweizer Steuern profitieren kann. Jetzt ist nur die Frage wie es mit der Kranken- und Rentenversicherung geregelt wird. In der Schweiz, anders als in Deutschland, wird die Krankenversicherung ja immer privat vom AN geregelt und hat mit dem AG nichts zu tun. Müssen D1 und D2 sich dann in Deutschland privat versichern bzw. freiwillig gesetzlich? Wie sieht es aus wenn D1 und D2 zusätzlich noch in Deutschland aus ihren Holdings oder einem anderen Angestelltenverhältnis Gehalt beziehen? Und wie sieht das Ganze mit der Rentenversicherung aus?
Bevor jetzt auch die Frage kommt warum ich das alles hier frage und nicht einen Steuerberater. Das habe ich schon! Nicht nur einen, sondern drei! Leider kannten sich alle drei nicht aus. Die beste Aussage von einer Steuerberaterin war „Holdings sind eine s eine sehr komplexe Sache und GmbH’s mag ich nicht so sehr, das mache ich eigentlich gar nicht“ Naja, was soll man dazu noch sagen! Die anderen beiden konnten zumindest mit Holdings was anfangen, aber Deutschland-Schweiz DBA wussten die gar nichts zu. Ich bin weiterhin auf der Suche nach einem guten Steuerberater/einer guten Steuerberaterin für solche und weitere komplexe Fragen. Wichtig ist, dass die Person oder die Kanzlei sich da wirklich auskennt. Also, falls hier jemand jemanden empfehlen kann, nur her damit, sehr gerne!
Vielen Dank fürs Lesen bis hierher. Freue mich auf Antworten.
VG