Hat ein Vermieter die Pflicht Fenster in seinem vermieteten
Objekt von Einfach- auf Doppelverglasung um zurüsten, wenn es
der Umwelt und den Heizkosten zu gute kommt? Muß der Vermieter
umrüsten wenn es an den Fenstern und der Haustür hereinzieht?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
Hallo Andreas,
zugige Fenster und Türen stellen grundsätzlich einen Mangel an der Mietsache dar. Ob und wieweit dieser Mangel behoben werden kann, wird man überprüfen müssen. Möglicherweise reicht eine Neuisolierung. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht zum Austausch der Fenster verpflichtet. Im Einzelfall kann dies jedoch notwendig werden, wenn der Vermieter keine Mietminderung will.
Der Mieter muss die Mängel dem Vermieter anzeigen. Er muss neben der Art des Mangels ( defektes Fenster) auch hinweisen, wo er sich beschwert fühlt ( zugig, undicht, es regnet herein usw.) In eine Mängelanzeige gehört ein Termin zur Beseitigung der Mängel und de Ankündigung, wenn die Mängel nicht bis zu diesem Termin beseitigt sind, dass eine Mietminderung erklärt wird. Die Höhe ist nicht pauschal möglich. Sie ist auf den Einzelfall der Wohnung abzustellen. Zusätzlich ist der Hinweis erforderlich, dass die Miete ab sofort nur unter Vorbehalt gezahlt wird.
Gruss Günter