Doppelversicherung GKV / PKV möglich?

Ein in der PKV versicherter Angestellter wechselt in die Teilzeit und wird dadurch in der GKV versicherungspflichtig.

Sein Kind (ebenfalls PKV versichert) könnte nun in die GKV Familienversicherung wechseln.
Da es aber im Moment eine Zahnspange hat, überlegt der Vater, ob er die PKV Vollversicherung des Kindes so lange weiterlaufen lassen soll, bis die kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen ist.

Ist solch eine „Doppelversicherung“ (GKV Familienversicherung + PKV) möglich? Oder könnte es Probleme mit der PKV geben?

Hallo,
wenn Du künftig die „Nettiquette“ beachten würdest - wäre schön :wink:
Die Doppelversicherung ist anzeigepflichtig bei der PKV. Mehr nicht. Die PKV kann bei bestehender Doppelversicherung auf Vorlage von Originalrechnungen oder auch auf Leistungsvermerke der GKV bestehen.
Gruß J.K.

Au weia, das mit der Anzeigepflicht hätte ich glatt übersehen. Vielen Dank für die Info.
Der Angestellte sollte also zu Beginn der Teilzeit die PKV des Kindes informieren.
Ansonsten gäbe es wahrscheinlich irgendwann Probleme mit der PKV, denke ich.

Ein in der PKV versicherter Angestellter wechselt in die
Teilzeit und wird dadurch in der GKV versicherungspflichtig.

Sein Kind (ebenfalls PKV versichert) könnte nun in die GKV
Familienversicherung wechseln.
Da es aber im Moment eine Zahnspange hat, überlegt der Vater,
ob er die PKV Vollversicherung des Kindes so lange
weiterlaufen lassen soll, bis die kieferorthopädische
Behandlung abgeschlossen ist.

Warum so umständlich?

Sinnvoller wäre doch auf Grund der Bedarfsanpassung, den Vertrag des Kindes in eine Zahn-Zusatzversicherung umzustellen.

Gruß Merger

Hallo,

gäbe ggfs. noch die Option sich in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen um in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

_§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V:

Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird

(…)

weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; (…) Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist; Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit oder Familienpflegezeit und Nachpflegephase werden angerechnet,_

Antragsfrist ist allerdings nur drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht. Adhoc fällt mir auch gerade nicht ein, ob die Befreiung dann bis ans Ende aller Tage wirkt oder auf die befreite Beschäftigung begrenzt ist.

Ggfs. mal von der gesetzlichen Krankenkasse beraten lassen.

LG
S_E

Ich wusste gar nicht dass das geht, danke für die Info.

Aber hat die PKV des Kindes angesichts der laufenden kieferorthopädischen Behandlung überhaupt ein Interesse an einer solchen Umstellung?

Hat man eigentlich ein Recht auf eine solche Umstellung? Wahrscheinlich nicht, oder?

Ich wusste gar nicht dass das geht, danke für die Info.

Im Rahmen der Bedarfsanpassung, kann bei GKV-Pflicht der Vertrag umgestellt werden ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Dies bedeutet, es können alle möglichen Zusatzversicherung als Ergänzung zur GKV abgeschlossen werden, die dem derzeitigen Versicherungsschutz entsprechen.

Also auch bei laufenden Behandlungen!

Gruß Merger

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Interessant.
Und hat der Versicherte ein Recht auf eine solche Umstellung?
Oder ist er auf das Wohlwollen der PKV angewiesen?

1 Like

ja, Doppelversicherung ist nicht verboten. Es gibt ein Kündigungsrecht nach Versicherungspflicht, aber keine Kündigungspflicht.

Das gilt auch für einzelne Personen des Vertrags.

(Natürlich darf man keine Leistungen doppelt abrechnen, d.h. man muss sich im Leistungsfall vorher entscheiden.)

Gruss

Barmer