Frau L. Ist seit 3 Jahren im Doppelzimmer im Pflegeheim, Ihr Ehemann war bis jetzt bei ihr im Zimmer und ist verstorben. Für Einzelzimmer gibt es eine Warteliste auf der sie ist. Jetzt hat das Pflegeheim ihr einen fremden Mann ins Zimmer gesetzt. Sie möchte nicht mit einem fremden Mann Zimmer und Bad teilen. Ist es erlaubt, dass das Heim ihr einen Mann mit ins Zimmer setzt?
Meinst du die Frage rechtlich? Dann gehört sie eher ins Rechtsbrett, aber es fehlen noch entscheidende Informationen, wie z. B. das Bundesland.
Meinst du die Frage moralisch? Ich kann Frau L. sehr gut verstehen, aber das reicht kaum aus.
Was meint denn das Pflegeheim dazu?
Was steht im Pflegevertrag über die Unterbringung?
Dann habe ich wohl in die falsche Sparte geschrieben. Ich meine es rechtlich. Im Vertrag steht zu dem Thema leider nichts. Ich bin aus meinem Empfinden davon ausgegangen, dass dies rechtlich nicht möglich sei. Das Bundesland ist Bayern.
Das ist ärgerlich, aber sicher nur sehr kurzzeitig vorgesehen.
Servus,
kann das nicht sein, weil das Freiwerden von Betten im Pflegeheim grundsätzlich nicht vorgesehen werden kann. Das kommt daher, dass der Chef, wenn er die Leute abberuft, das niemals vorher ankündigt - wenn der Tod eintritt, ist er eben da.
Schöne Grüße
MM
Ich finde das unzumutbar. Aber das hilft dir wenig weiter. Vielleicht weiß jemand, ob es übergeordnete Vorschriften gibt oder wie man weiter verfahren kann.
Wende Dich mal dahin:
ramses90
Das bayerische PfleWoqG und dessen AV regeln die Frage einer gemischt geschlechtlichen Belegung von Doppelzimmern nicht. D.h. was nicht verboten ist, ist zunächst einmal erlaubt. Man könnte hier mit einem Verstoß gegen die Menschenwürde argumentieren. Da sehe ich aber ehrlich gesagt wenig Erfolgsaussichten, da es hier aller Voraussicht nach um eine aus einer konkreten Notlage heraus sich ergebende temporäre Geschichte handeln dürfte.
Man sollte bedenken, dass die Geschichte hier drei Beteiligte hat, die allesamt mit einer solchen Lösung nicht besonders glücklich sein dürften. Auch der Zimmergenosse hat sicher nicht aus großer Begeisterung den kurzfristigen Umzug in ein Pfegeheim betrieben. Ebenso dürfte die Heimleitung kein besonderes Interesse an einer Konstellation gehabt haben, die vorgesehbar zu Beschwerden führt. Also vielleicht lieber mal freundlich nachfragen, wie lange dieser Zustand wohl andauern mag, als da gleich die Keule zu schwingen.
Hast du noch nie was von „Kurzzeitpflege“ gehört?
LG
Da werden gedankliche Zusammenhänge hergestellt, auf die man auch erstmal kommen muss.
Kurzzeitpflege wäre die eine Erklärung, notgedrungene Übergangslösung eine andere.
Dass das gerne und ohne Not so gemacht wurde, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Der Rat,
lieber mal freundlich nachfragen,
dürfte ein konstruktiver sein und der beste erste Schritt.
Oh ja, das hatte ich doch glatt ganz vergessen!
12.000 Fälle von Kurzzeitpflege mit 180.000 Leistungstagen sind bei 700.000 vollstationär Gepflegten natürlich eine ganz entscheidende Größe. Wer behauptet, es sei nicht planbar, wann ein Platz in der stationären Pflege frei wird, und glaubt, das sei in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle davon abhängig, wann ein stationär Gepflegter stirbt, muss von allen guten Geistern verlassen sein.
Schlaf schneller, Genosse! Andere brauchen Dein Bett!
Quellenangabe wäre schön
Lt. deinen angegebenen Zahlen sind das ca. 2 % der zu Pflegenden,
natürlich spielt das eine Rolle für zeitnah freiwerdende Betten.
Es muss dir nicht peinlich sein, dass du es vergessen hattest
Es muss dir nicht peinlich sein,
Mir stellt sich gerade die Frage, was diese „Diskussion“ mit der Ausgangsfrage zu tun hat. Für den neuen Mitbewohner wird ein Platz in einem anderen Zimmer zur Verfügung stehen, wenn ein anderer Platz zur Verfügung steht und es ist völlig ohne Belang, ob dieser frei wird, weil ein anderer Gast verstorben ist oder weil eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ein glückliches Ende fand.
Schon Dein erster „Beitrag“
Das ist ärgerlich, aber sicher nur sehr kurzzeitig vorgesehen.
war völlig überflüssig und ohne jede Art von Mehrwert für den Fragesteller, geschweige denn für die Betroffene und an der Situation für letztere ändert sich - wie gesagt - auch nichts, wenn wir noch tagelang darüber diskutieren, wie viele Fälle von Kurzzeit- und Verhinderungspflege es pro Jahr gibt, ob die Kurzzeit- und Verhinderungspflege in separaten Trakten oder Einrichtungen stattfindet oder wie schnell der Anteil der Kurzzeit- und Verhinderungspflegefälle an der Gesamtzahl der Pflegetage ansteigt.
Die richtige Antwort wurde schon gegeben: freundlich fragen und abwarten. Einen Anspruch auf ein Mitbewohner gleichen Geschlechts gibt es nicht. Die Herr Lehrer, ich weiß was und alle, die darauf nicht eingehen, sind doof-Nummer hilft niemandem weiter.