Hallo,
man stelle sich vor, eine international tätige Firma organisiert ein 3-tägiges Europa Meeting. Die Teilnehmerliste beläuft sich auf ca. 240 Personen.
In der Einladung wird darauf hingewiesen, dass der teilnehmende Arbeitnehmer sich mit einem anderen Kollegen ein Doppelzimmer teilen muss. Dieses trifft für alle Teilnehmer bis zu einem gewissen Rang zu.
Ist dem Arbeitnehmer (bei deutscher GmbH angestellt) grundsätzlich und gegen dessen Einverständnis zuzumuten, ohne vorherige Rückfrage die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit einem Kollegen zu erdulden?
Kann der Arbeitnehmer auf eine Unterbringung in einem Einzelzimmer bestehen - gegebenenfalls würde er den Differenzbetrag zum Einzelzimmer selber tragen?
Gibt es zu der angelegenheit Vorschriften / Gesetzte / Rechtsprechungen?
Bezüglich der Unternehmenskultur der betreffenden Firma bedarf es hier keiner weiteren Diskussion…
Vielen Dank für eure Tips !!!
Gruß
Achim