Hallo,
Wenn eine Zahnärztin sich:
Dr.-medic stom.®Lieschen Müller
nennt, was hat diese Berufsbezeichnung zu bedeuten.
Was hat das ® zu bedeuten? Rumänien? (sie kommt aus dem Osten).
Was hat sie da studiert?
Ist die Ausbildung qualitativ mit der hiesigen gleichzusetzen?
Gruß
KH
Hi KH,
Wenn eine Zahnärztin sich: Dr.-medic stom.®Lieschen Müller
nennt, was hat diese Berufsbezeichnung zu bedeuten.
Die Inhaberin dieses Titels hat eine Doktorarbeit in Stomatologie (Lehre von den Krankheiten der Mundhöhle) geschrieben. Also ist sie hier Zahnärztin.
Was hat das ® zu bedeuten? Rumänien? (sie kommt aus dem Osten).
Ja, das ist Rumänien. In diesem Staat wurde der Titel verliehen. Das muss sie angeben.
Was hat sie da studiert?
Medizin.
Ist die Ausbildung qualitativ mit der hiesigen gleichzusetzen?
Da sie den Titel führen darf, besteht offenbar ein so genanntes Äquivalenzabkommen zwischen der BRD und Rumänien. Mit dem Landeszusatz darf der Titel auch in Deutschland geführt werden, weil anerkannt wird, dass eine rumänische Promotion vergleichbar ist mit einer deutschen. Dennoch fühlen sich viele ausländische Doktoren durch diesen erzwungenen Landeszusatz diskriminiert, verzichten also komplett auf die Titelangabe oder versuchen, in Deutschland noch einen zu erwerben. Um ihre Qualifikation würde ich mir keine Gedanken machen, denn die Dame scheint die Approbation erhalten zu haben, die es ihr erlaubt, eine Praxis zu öffnen.
Gruß
Christopher
Hallo Christopher,
Mit dem Landeszusatz darf der Titel auch in Deutschland
geführt werden, weil anerkannt wird, dass eine rumänische
Promotion vergleichbar ist mit einer deutschen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann darf sie sich nicht
Dr. Lieschen Müller
Zahnärztin
nennen. Oder irre ich mich da.
Gruß
KH
Hallo KH,
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann darf sie sich
nicht
Dr. Lieschen Müller
Zahnärztin
nennen. Oder irre ich mich da.
Das ist richtig. Ich habe dazu noch folgende Informationen gefunden, die sich mit dem decken, was ich bisher schrieb:
_Die bisherige Darstellung soll jedoch nicht den Eindruck erwecken, dass Titel aus dem Ausland generell minderer Güte wären oder in Deutschland nicht getragen werden dürfen. Zahnärzte, die im Ausland studiert und promoviert haben (das gilt für Ausländer wie auch für Deutsche), können ihren legal erworbenen Doktortitel in Deutschland tragen. Soweit hier ein Genehmigungsverfahren durch das Kultusministerium erforderlich ist, wird dabei geprüft, ob die in Deutschland geforderten Voraussetzungen erfüllt waren. Zu diesen Kriterien der Vergleichbarkeit zählen etwa Staatsexamen nach mindestens 5jährigem Studium an einer anerkannten Hochschule, Vorlage einer Dissertation und Ablegung einer mündlichen Prüfung.
In der Regel muss der Titel dann jedoch mit einer Herkunftsbezeichnung geführt werden, wie zum Beispiel Dr. Univ. (H) bei einem Titel ungarischer Universitäten. Teilweise wird von den die Festlegungen treffenden einzelnen Landesregierungen weitergehend verlangt, dass zusätzlich der Hochschulort genannt werden muss, etwa Dr. (IM Temeschburg) oder Dr. medic. stom. (IMF Bukarest) für einen Titel von den rumänischen Universitäten in Temeschburg bzw. Bukarest. Da der Titel nur in dieser Version geführt werden darf und das Weglassen der Herkunftsbezeichnung eine Straftat darstellt, empfinden viele betroffene Kollegen dies als eine Benachteiligung in ihrer Reputation und verzichten entweder ganz auf die Titelführung oder streben noch einen Doktortitel einer deutschen Universität an._
(Quelle: http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/20_00/pages2/aka…)
Gruß
Christopher
Danke für deine Mühe o.w.T.
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