nötigung natürlich in keiner weise, das ist unsinn.
Warum?
lies doch zur abwechslung einfach mal das gesetz:
Boah ey, warum bringst du völlig unnötig hier so eine feindliche Stimmung rein?
„zur Abwechslung mal das Gesetz lesen“ - das muss doch nicht sein.
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
und dann prüf den vorgang mal daraufhin. absatz 2 wäre
vielleicht interessant.
…starkes (unnötiges) Bremsen…
wo genau ist das bremsen hier denn unnötig? oder gar
verwerflich? frage doch nochmal lesen?
Ich hatte es so verstanden, dass man das Bremsen als Mittel einsetzen wolle, um den Drängler die Gefährlichkeit zu verdeutlichen bzw. um Rache auszuüben.
Vor laaanger Zeit hatte ich ma ein Urteil gelesen, wo entschieden wurde, dass ein kurzes Antippen der Bremse nicht strafbar sei, da dies eine tolerierbare Selbsthilfe sei, um den Drängler zum Abstand halten zu bringen.
Hier sei das Mittel zum Zweck nicht verwerflich.
Ein tatsächliches starkes Abbremsen (ohne anderen Grund als Rache/Oberlehrertum) ist nach meinem Rechtsverständnis durchaus „verwerflich“, da man eine gefährliche Situation dadurch noch gefährlicher macht und den geringen Abstand, gegen den man sich wehren möchte, dadurch noch geringer macht.
Durch diese Aktion ist der Nachfolgende gezwungen, stark abzubremsen.
So ein Verhalten würde ich als Nötigung bezeichnen. (Gewalt, verwerflich, anderen zwingen.)
Das ein verkehrsbedingtes Bremse niemals Nötigung ist, dürfte klar sein.
Vermutlich redeten wir über zwei verschiedene Arten von „Bremsen“.