Hallo,
der fiktive Motorradfahrer, Manni Fest, befährt eine Landstraße und gerät aufgrund einer langgezogenen Schlammspur von der Fahrbahn ab: Maschine wird im Graben abgesetzt und Fahrer landet in selbigem.
Material- und Personenschäden halten sich in kleinen Grenzen, wie sich später herausstellt.
Trotzdem wird die Polizei zur Beweissicherung hinzugezogen, wie es oft geraten wird. Vielleicht will man noch den verantwortlichen Bauern zur Schadensbeteiligung heranziehen.
Weiterhin steht ein PKW-Fahrer zur Verfügung, der bezeugen kann, dass der Motorradfahrer nicht zu schnell gefahren ist. Dieser wird allerdings im Polizeibericht nicht erwähnt.
Von der Polizei- und Verkehrsbehörde kommt nun ein Anhörungsbogen, der Manni einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt ( §49 StVO ).
Alleine das Nichtausfüllen des Anhörungsbogens wäre schon wieder eine neue Ordnungswidrigkeit ( wenigstens die pers. Daten muss man ausfüllen, die höchstwahrscheinlich der Behörde bisher nicht bekannt sein werden ).
Selbstverständlich wird Manni das also befolgen und auch Zeugen zu seiner Entlastung benennen. Da er bereits seit Jahrzehnten unfallfrei Motorrad und PKW fährt, dürfte sich das Bußgeldverfahren wohl erledigt haben, oder?
Fragen:
- Was droht als Bussgeld, wenn es dann doch verhängt werden sollte, Punkte?
- Wäre der Bauer oder die Verkehrsbehörde der richtige Adressat für Inanspruchnahme für Schäden an Mannis Maschine und Gesundheit?
- Wofür gibt es Schilder mit dem Hinweis „verschmutzte Fahrbahn“?
Vielen Dank für Euer Interesse und freundliche Grüße
Thomas