Dreck auf der Straße

Hallo,
der fiktive Motorradfahrer, Manni Fest, befährt eine Landstraße und gerät aufgrund einer langgezogenen Schlammspur von der Fahrbahn ab: Maschine wird im Graben abgesetzt und Fahrer landet in selbigem.
Material- und Personenschäden halten sich in kleinen Grenzen, wie sich später herausstellt. 
Trotzdem wird die Polizei zur Beweissicherung hinzugezogen, wie es oft geraten wird. Vielleicht will man noch den verantwortlichen Bauern zur Schadensbeteiligung heranziehen.

Weiterhin steht ein PKW-Fahrer zur Verfügung, der bezeugen kann, dass der Motorradfahrer nicht zu schnell gefahren ist. Dieser wird allerdings im Polizeibericht nicht erwähnt.

Von der Polizei- und Verkehrsbehörde kommt nun ein Anhörungsbogen, der Manni einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt ( §49 StVO ).

Alleine das Nichtausfüllen des Anhörungsbogens wäre schon wieder eine neue Ordnungswidrigkeit ( wenigstens die pers. Daten muss man ausfüllen, die höchstwahrscheinlich der Behörde bisher nicht bekannt sein werden ).

Selbstverständlich wird Manni das also befolgen und auch Zeugen zu seiner Entlastung benennen. Da er bereits seit Jahrzehnten unfallfrei Motorrad und PKW fährt, dürfte sich das Bußgeldverfahren wohl erledigt haben, oder?

Fragen:

  • Was droht als Bussgeld, wenn es dann doch verhängt werden sollte, Punkte?
  • Wäre der Bauer oder die Verkehrsbehörde der richtige Adressat für Inanspruchnahme für Schäden an Mannis Maschine und Gesundheit?
  • Wofür gibt es Schilder mit dem Hinweis „verschmutzte Fahrbahn“?

Vielen Dank für Euer Interesse und freundliche Grüße

Thomas

Hi,

Hallo,
der fiktive Motorradfahrer, Manni Fest, befährt eine
Landstraße und gerät aufgrund einer langgezogenen Schlammspur
von der Fahrbahn ab: Maschine wird im Graben abgesetzt und
Fahrer landet in selbigem.

Verstoß gegen § 3 StVO, wonach man nur so schnell fahren darf, dass man sein Kfz beherrscht. Verstoß gegen das Sichtfahrgebot (hätte der Fahrer sich dran gehalten, wäre ihm die Verschmutzung aufgefallen und er hätte langsamer werden können)
Hinzu kommt, dass man je nach Jahreszeit und örtlichen Gegebenheiten mit verschmutzter Fahrbahn rechnen muss.

Trotzdem wird die Polizei zur Beweissicherung hinzugezogen,
wie es oft geraten wird. Vielleicht will man noch den
verantwortlichen Bauern zur Schadensbeteiligung heranziehen.

Wer hat die Pol. hinzugezogen?

Weiterhin steht ein PKW-Fahrer zur Verfügung,
der bezeugen kann, dass der Motorradfahrer nicht zu schnell
gefahren ist. Dieser wird allerdings im Polizeibericht nicht
erwähnt.

Hat der Motorradfahrer die Daten des Autofahrers?
wg. des Zu-Schnell-Fahrens: s.o.

Von der Polizei- und Verkehrsbehörde kommt nun ein
Anhörungsbogen, der Manni einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt
( §49 StVO ).

§ 49 ist die grds. Regel, dass Verstöße eine OWi sind - da muss noch ein anderer § aufgeführt sein (meistens der § 1 und in diesem Fall § 3)

Alleine das Nichtausfüllen des Anhörungsbogens wäre schon
wieder eine neue Ordnungswidrigkeit ( wenigstens die pers.
Daten muss man ausfüllen, die höchstwahrscheinlich der Behörde
bisher nicht bekannt sein werden ).

da hab ich noch keine Behörde erlebt, die da was macht, wenn man den Bogen nicht ausfüllt oder zurückschickt.

Selbstverständlich wird Manni das also befolgen und auch
Zeugen zu seiner Entlastung benennen.

Zeugen benennen: ja
Angaben zur Sache: nein

Da er bereits seit
Jahrzehnten unfallfrei Motorrad und PKW fährt, dürfte sich das
Bußgeldverfahren wohl erledigt haben, oder?

Das jahrzehntelang unfallfrei fahren ist der Normalfall und von daher nichts besonderes.
Wenn/Falls kein anderer Sachschaden entstand, außer an dem Motorrad (auch nicht Zaun oder Leitpfosten oder so), dann kann die Behörde aufgrund des Eigenschadens beim Fahrer das Verfahren nach § 47 I OWiG einstellen, da keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind, den Fahrer an seine Pflicht, angepasst zu fahren, zu erinnern.

Fragen:

  • Was droht als Bussgeld, wenn es dann doch verhängt werden
    sollte, Punkte?

ja - 1 Pt.

  • Wäre der Bauer oder die Verkehrsbehörde der richtige
    Adressat für Inanspruchnahme für Schäden an Mannis Maschine
    und Gesundheit?

Verkehrsbehörde? warum
Bauer: ja - im zivilrechtlichen Verfahren

  • Wofür gibt es Schilder mit dem Hinweis „verschmutzte
    Fahrbahn“?

um sie aufzustellen - aber die Behörde muss nicht immer und überall da sein, um bei jeder Verschmutzung ein Schild aufzustellen.
Grds. ist die Eigenverantwortung des Fahrers gefordert.

Vielen Dank für Euer Interesse und freundliche Grüße

Gerne doch
Gruß zurück

HaWeThie

Hallo falken.

Weiterhin steht ein PKW-Fahrer zur Verfügung, der bezeugen kann, dass der
Motorradfahrer nicht zu schnell gefahren ist. Dieser wird allerdings im
Polizeibericht nicht erwähnt.

Der Unfall „stinkt“ aber schon nach unangepasster Geschwindigkeit; nicht schneller fahren als man „weit gucken“ kann und so…

Gruß _unplugged

Hallo hawethie,

vielen Dank für Deine Antworten. Das hilft schon weiter.
Zu Deinen Rückfragen:

Verstoß gegen § 3 StVO, wonach man nur so schnell fahren darf,
dass man sein Kfz beherrscht. Verstoß gegen das Sichtfahrgebot
(hätte der Fahrer sich dran gehalten, wäre ihm die
Verschmutzung aufgefallen und er hätte langsamer werden
können)

Er hat die Verschm. gesehen, allerdings nicht in voller Länge und Ausmaß.
Außerdem hat er wohl offensichtlich den noch vorhandenen Grip nicht richtig eingeschätzt.
Völlig klar, dass man mit dieser Argumentation von jedem derartig Verunfallten ein Bußgeld kassieren kann.

Hinzu kommt, dass man je nach Jahreszeit und örtlichen
Gegebenheiten mit verschmutzter Fahrbahn rechnen muss.

Trotzdem wird die Polizei zur Beweissicherung hinzugezogen,
wie es oft geraten wird. Vielleicht will man noch den
verantwortlichen Bauern zur Schadensbeteiligung heranziehen.

Wer hat die Pol. hinzugezogen?

Der Kradfahrer war in einer Zweiergruppe unterwegs und der andere Motorradfahrer hat nach Absprache die P. angerufen.

Weiterhin steht ein PKW-Fahrer zur Verfügung,
der bezeugen kann, dass der Motorradfahrer nicht zu schnell
gefahren ist. Dieser wird allerdings im Polizeibericht nicht
erwähnt.

Hat der Motorradfahrer die Daten des Autofahrers?

Sicher.

Von der Polizei- und Verkehrsbehörde kommt nun ein
Anhörungsbogen, der Manni einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt
( §49 StVO ).

§ 49 ist die grds. Regel, dass Verstöße eine OWi sind - da
muss noch ein anderer § aufgeführt sein (meistens der § 1 und
in diesem Fall § 3)

Wäre es ein Formfehler, wenn da nur der besagte § aufgeführt wäre?

Selbstverständlich wird Manni das also befolgen und auch
Zeugen zu seiner Entlastung benennen.

Zeugen benennen: ja
Angaben zur Sache: nein

Den Vorwurf der unangepasste Geschwindigkeit unkommentiert stehen lassen?

Das jahrzehntelang unfallfrei fahren ist der Normalfall und
von daher nichts besonderes.

O.K.

  • Wäre der Bauer oder die Verkehrsbehörde der richtige
    Adressat für Inanspruchnahme für Schäden an Mannis Maschine
    und Gesundheit?

Verkehrsbehörde? warum

Ich sehe die Behörde als übergeordnete Verantwortliche für die Verkehrssicherheit in ihrem Bereich. Schließlich hat sie z. B. die Möglichkeit, den Bauern nachdrücklich an seine Reinigungspflicht zu erinnern oder Schilder aufzustellen.

die Behörde muss nicht immer und

überall da sein, um bei jeder Verschmutzung ein Schild
aufzustellen.

Angenommen, an der besagten Stelle hat es schon mehrere derartige Unfälle mit Motorrädern und auch mit PKW gegeben: Wäre da nicht eine besondere Aufmerksamkeit seitens der Behörde zu erwarten?

Grds. ist die Eigenverantwortung des Fahrers gefordert.

Selbstverständlich.

Freundliche Grüße

Thomas

Hallo unplugged,

klar, wer im Graben liegt, hat nicht Alles richtig gemacht.

Aber die wenigsten Kurven bieten einen kompletten Überblick über den Fahrbahnzustand.
Und der tatsächlich vorhandene Rest-Grip offenbart sich frühestens beim Kontakt mit den Reifen.

Das Kurvenfahren mit einem Zweirad erfordert, das der Fahrer ständig mehrere Differentialgleichungen im Kopf abgleicht und in eine entsprechende Bewegung umsetzt.
Wenn er da offensichtlich einen Fehler gemacht hat, halte ich es für fragwürdig, diesen auf eine einzige Ursache zurückzuführen.

Kann denn der hinterherfahrende PKW-Fahrer überhaupt eine entlastende Aussage machen? Wie könnte diese formuliert sein?

Freundliche Grüße

Thomas

Hallo falken,

Kann denn der hinterherfahrende PKW-Fahrer überhaupt eine entlastende Aussage
machen? Wie könnte diese formuliert sein?

Bin wirklich kein Verkehrsrechtsexperte, das vorab. Diesen Quatsch, den da jemand vorhat, würde ich mal lassen; ist eher kontraproduktiv, weil teuer und vorallem nicht nötig.

Möglicherweise trifft den Motorradfahrer wirklich keine Schuld, der Sorte „Schuld, die man hätte abwenden können“. Da es aber nun so ist, dass er ja offensichtlich für die gegebenen Straßenverhältnissen zu schnell fuhr und infolge dessen gestürzt war, ist er (selber) schuld daran.

Ein Pkw-Fahrer kann nicht beurteilen, ob ein vorausfahrender Motorradfahrer mit angepasster/angemessener Geschwindigkeit unterwegs ist, da er a.) einen Pkw und eben kein Motorrad bewegt und weil er sich b.) physisch auf bzw. „in“ einem ganz anderen Fahrzeug befindet.

Der Bauer oder Waldarbeiter stellt gewiss keine Schilder auf, wenn bei einmaliger Auffahrt auf eine Landstraße etwas(*) Schlamm von den (Monstertruck-) Reifen abfällt. Das geht meiner Meinung nach auf einer Landstraße auch okay; man sollte dort damit rechnen (>> allgemeines Lebensrisiko).

(*) Da ein Motorrad naturgemäß ein eher instabiles Fahrzeug ist, braucht es wahrscheinlich auch nicht viel Schlamm, um ein solches kurvenwärts zum Sturze zu bringen (>> erweitertes Lebensrisiko eines Motorradfahrers).

Soetwas hat nach dem altem Punktesystem, mit Eis statt Schlamm und anschließend kaputtem Baum, mit dem Auto vor 2 Jahren mal 168,50€ und 3 Punkte gekostet. Kaum Wert, ein Fass dafür aufzumachen, wie ich finde.

Im Übrigen würde ich als Rechtschutzversicherung keinen Cent für eventuell folgende Verfahrenskosten eines solchen Einspruchs ausgeben…

Gruß _unplugged

Hallo hawethie,

vielen Dank für Deine Antworten.

freut mich :smile:

Das hilft schon weiter.
Zu Deinen Rückfragen:

Er hat die Verschm. gesehen, allerdings nicht in voller Länge
und Ausmaß.

dann hätte er erst recht langsamer fahren müssen.

Außerdem hat er wohl offensichtlich den noch vorhandenen Grip
nicht richtig eingeschätzt.

Dann hat er sich verschätzt - kommt vor - und dafür ist nur er verantwortlich.

Völlig klar, dass man mit dieser Argumentation von jedem
derartig Verunfallten ein Bußgeld kassieren kann.

Kann ja - wird aber nicht.
aber noch sind wir ja im Ermittlungsverfahren - und bis hier läuft alles seinen normalen Gang.

Hat der Motorradfahrer die Daten des Autofahrers?

Sicher.

Dann kann man diesen ja in der Anhörung benennen (und bei einem evtl. zivilrechtlichen Verfahren).

Wäre es ein Formfehler, wenn da nur der besagte § aufgeführt
wäre?

Formfehler ja, aber ein unerheblicher.
selbst wenn er in einenm BG-Bescheid nicht stehen sollte.

Angaben zur Sache: nein

Den Vorwurf der unangepasste Geschwindigkeit unkommentiert
stehen lassen?

Was will er denn schreiben? „Ich war zu schnell und habe nicht genug auf die Fahrbahn geachtet…“?
Ich würde nichts schreiben, außer, dass außer dem eigenen Schaden am Mopped kein Sachschaden entstanden ist (dann aber wirklich keiner - auch kein Baum oder Zaun oder so).
Es besteht dann eine Chance (so haben wir das gemacht), dass das Verfahren eingestellt wird, da der eigene Schaden ausreicht, den Fahrer an seine Pflichten zu erinnern.

Ich sehe die Behörde als übergeordnete Verantwortliche für die
Verkehrssicherheit in ihrem Bereich. Schließlich hat sie z. B.
die Möglichkeit, den Bauern nachdrücklich an seine
Reinigungspflicht zu erinnern oder Schilder aufzustellen.

glaubst du wirklich, da fährt mehrmals täglich ein MA einer Behörde lang, um zu gucken, ob da Schilder aufgestellt werden müssen?

Angenommen, an der besagten Stelle hat es schon mehrere
derartige Unfälle mit Motorrädern und auch mit PKW gegeben:
Wäre da nicht eine besondere Aufmerksamkeit seitens der
Behörde zu erwarten?

ja - und zwar in Form einer von allen so geliebten Geschwindigkeitsbegrenzung - am besten auf 50.

Mal im Ernst:Grds. ist die Eigenverantwortung des Fahrers gefordert.
Schilder haben wir in D schon genug.
Und wenn ich zur Ernte- und/oder Ausbringzeit durch Felder fahre - dann muss ich schon mal mit Verschmutzung rechnen.

Freundliche Grüße

Gruß Zurück
HaWeThie

Danke
Hallo,

nochmals besten Dank für die Antworten.
Der Motorradfahrer wird wohl den Bauern nicht behelligen, auch wenn Letzterer ganz bestimmt auch die Pflicht hat, seine Hinterlassenschaften auf der Fahrbahn zu beseitigen.
Ob die Krankenkasse derartige Schritte unternimmt, bleibt abzuwarten.

Meines Wissens sind tatsächlich Fahrzeuge der Behörde täglich unterwegs, um den Straßenzustand zu überwachen, wenn auch nicht ausschließlich zu diesem Zweck. ( Z. B. Polizeifahrzeuge )
Je nach Ausgang des Bußgeldverfahrens wird sich der Motorradfahrer künftig das Hinzuziehen der Polizei zu einem Unfall ggf. sehr gut überlegen.

Freundliche Grüße

Thomas

eCall wird Dir gefallen!
Hallo falken.

Je nach Ausgang des Bußgeldverfahrens wird sich der Motorradfahrer künftig das
Hinzuziehen der Polizei zu einem Unfall ggf. sehr gut überlegen.

Da wird Dir die EU aber einen gewaltigen Strich durch die Rechnung machen; die haben sich nämlich auch etwas überlegt, um solche Querulanten wie Dich mal richtig zu piesacken:

http://www.zeit.de/2014/29/datenschutz-unfallmelder-…

Big Brother _unplugged is watching you!

schockierend o. w. T.
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