Wegen was genau werden die Menschen denn von Deutschland angeklagt, wenn ich das richtig verstanden habe dann wurde die Pipeline welche einer schweizer Firma gehört durch die Gas nach Deutschland geliefert wird in internationalen Gewässern gesprengt, welche Straftat wurde denn da eigentlich begangen die man in Deutschland anklagen könnte, oder ist mir da was entgangen ?
Erstens ist es noch immer ein Verdächtiger (Unschuldsvermutung und so) und zweitens ist mir neu, dass hier jemand gestorben ist. Hast du dazu eine Quelle?
Die Ukraine liefert keine Staatsbürger aus.
In der Ostsee gibt es keine internationalen Gewässer. Die Lecks befinden sich in dänischem und schwedischem Hoheitsgebiet.
ahh ok ich hatte da was anderes im Hinterkopf
Also eine Pipeline durch die nach deutschland Gas geliefert wurde, welche einer von Russland kontrollierten Firma mit Sitz in der Schweiz gehört, wurde in dänisch/schwedischem Gewässer gesprengt.
Wo genau hat da eine Straftat stattgefunden die man in Deutschland verfolgen könnte ?
Laut Generalbundesanwalt geht es um den Verdacht der „vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ sowie der „verfassungsfeindlichen Sabotage“. Die Pipeline war eine für Deutschland wichtige Infrastruktur, ein Interesse ist da schon nachvollziehbar. Dänemark und Schweden haben ihre Ermittlungen übrigens eingestellt.
Danke, ich hab es mal rausgesucht ,
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen
Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen,
Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder
Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,
ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
War mir nicht bewusst das dieses Gesetzt existiert, also im Grunde genommen geht es um das was Russland seit Jahren macht.
Die Frage die ich mir stelle ist kann man das überhaupt anwenden, es steht ja explizit in Artikel 1 das nur Straftaten welche im räumlichen Geltungsbereich verübt werden verfolgt werden können…