Hi,
ja dein Problem ist laut der für dich noch geltenden hessischen Oberstufenvereinbarung (VOGO/BG) der Leistungskursbereich. Bei der Berechnung der Abitur Gesamtqualifikation heißt es dort (§ 26):
"(3) Im Leistungskursbereich werden in den beiden Leistungsfächern folgende Ergebnisse angerechnet:
- die Ergebnisse aus jeweils drei vor dem Prüfungshalbjahr abgeschlossenen Leistungskursen in zweifacher Wertung; in vier der sechs Leistungskurse müssen jeweils mindestens 10 Punkte der zweifachen Wertung erreicht sein,
- die Ergebnisse aus den beiden Leistungskursen des Prüfungshalbjahres in einfacher Wertung. Die-se Ergebnisse werden noch einmal im Abiturbereich angerechnet."
Das fettgedruckte ist wohl der Knackpunkt, da du wohl nur in drei der sechs LK-Halbjahre auf die 10 Punkte kommst (zweifache Wertung). Da ist es auch egal, wie gut die anderen sind…
Was mich aber extrem stutzig macht, du wurdest zur Abiturprüfung zugelassen?!? Wie geht das denn, weil in § 23 zur Zulassung für die Abiturprüfung heißt es eindeutig:
"(1) Zur Abiturprüfung kann sich melden und wird zugelassen
- wer die Bedingungen über die Verweildauer (§ 5) erfüllt,
- wer seine Verpflichtungen in einer zweiten Fremdsprache (§ 20) erfüllt hat oder erfüllt,
- wer in der Qualifikationsphase die nach Anlage 7 verbindlichen Kurse besucht hat oder im Prüfungshalbjahr besucht,
- wer die nach § 26 verbindlichen Grund- und Leistungskurse mit entsprechender Punktzahl nachweist oder am Ende des Prüfungshalbjahres nachweisen kann."
Fettgedruckten Teil hast du eigentlich nicht erfüllt, sodass keine Zulassung möglich war/ist. hmm Na ja, schaut also so aus, als wenn du die 13. nochmal wiederholen musst. Sprech mit deiner Studienleiterin oder dem Studienleiter der gymnasialen Oberstufe. Oder Schulleiter, etc. was man machen kann.
btw: In die VOG/BG kannst du hier schauen: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/servlet/p…
Grüße,
Christian