Drei Woche Bundeswehr Testen

Hallo
Ich möchte gerne etwas machen wo Menschen mal in einer drei wöchigen Grundausbildung der Bundeswehr Reinschnuppern können. Ich wollte mir vielleicht ein kleines Kasernengelände kaufen/mieten. Meine frage ist daher:
Wie würde das rechtlich aussehen?
Was darf ich den Menschen beibringen?
Wird das von der Bundeswehr gestattet?

Mit freundlichem Gruß
OGJegger

Hallo!
So etwas gibt es schon. Zum einen gibt es ein sog. Truppenpraktikum und zum anderen hat man als FWDL’er die möglichkeit direkt am Anfang seiner Dienstzeit wieder aufzuhören wenn es einem doch nicht gefällt. Falls das so eine Art survival Training werden soll, rat ich dir jeglichen Bezug zur Bw zu vermeiden. Ich sag nur: „VS-NFD“ (Vertraulichesache-nur für den Dienstgebrauch). Kann teuer werden…verstoß gegen mil. Sicherheit etc.

Für weiteres empfehle ich dir:
Presse- und Informationszentrum der Bw/des Heer. Telefonnummer kannst du von mir bekommen. Schick mir einfach eine pn oder email.

ohne Gewähr

MkG

Hi,

mal eine Anfrage, die deutlich aus der Reihe fällt.
Eine verbindliche Auskunft dazu traue ich mir nicht zu, dafür ist vor allem die rechtliche Seite zu komplex.
Meine Empfehlung: Kontaktaufnahme mit dem Verteidigungsministerium (Abteilung Recht).
Bezüglich einer ehemaligen Bundeswehrliegenschaft ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) der Ansprechpartner.
Link: http://www.bundesimmobilien.de/

Mit freundlichen Grüßen

Wise

mmmhhh. Da bin ich mir nicht sicher, ob diese Anfrage wirklich Ernst gemeint ist.
Zu Deinen Fragen:

  1. nicht gut
  2. was auch immer
  3. niemals

Gruss
rr

Meine frage ist daher:
Wie würde das rechtlich aussehen?
Was darf ich den Menschen beibringen?
Wird das von der Bundeswehr gestattet?

Mit freundlichem Gruß
OGJegger

Servus,
meines Wissens ist es so das du auf deinem Privatgrundstück alles machen, was die Öffentlichkeit nicht stört.
Schießen darfst natürlich da nicht.

Moin Moin,
dazu kann ich leider keine Auskunft geben.

Hallo,

das ist natürlich möglich. Im Fernsehen habe ich das auch schon einmal gesehen. Eine Art Survival - Camp.

Grad jetzt in der Umstrukturierung der Bundeswehr stehen viele Liegenschaften der Bundeswehr zum Verkauf oder Zur Vermietung. Da könnte man so etwas machen.

Rechtlich habe ich da mit meinem gefährlichen Halbwissen eigentlich kein Bedenken. Man kann ja im Prinzip auf seinem Privatgrundstück veranschtalten was man möchte. (abgesehen vom Schusswaffengebrauch)-> das könnte man mit eine Art Paintball verbinden.

MfG

Stefan

Hallo!
Mal ganz langsam …
DU möchtest ausbilden - oder die Bundeswehr?
Wenn Du ausbilden möchtest, mußt Du ein Gewerbe anmelden und entsprechende Versicherungen zum Schutz der Gäste und zu Deiner eigenen Absicherung abschließen.
Prinzipiell darfst Du den Leuten vieles beibringen, mußt natürlich Unfallverhütungsvorschriften und die ganzen anderen Verordnungen und Sicherheitsvorschriften des „Zivilen“ beachten.
Wo Du das machst, ist fast egal. Da ist vieles eine Sache der Absprache. Beachte bitte beim Kauf einer Bw-Liegenschaft, das Du die Gebäude nachträglich in einen Bebauungsplan der Stadt/des Landkreises aufnehmen läßt. Der Bund braucht keine Baugenehmigung - der Privatmann darf ohne höchstens die Gebäude abreißen!!!
Da das ganze mit der Bw nichts zu tun hat, bist Du Veranstalter und mußt mit der Bw Nutzungs- und Überlassungsverträge abschließen. Die Teilnehmer sind Deine KUNDEN bzw. Gäste und haben mit der Bundeswehr rein gar nichts zu tun!!!
Bei weiteren Fragen, meld Dich einfach!

Gruß

Ingo

Hallo,
erstmal muss ich sagen, dass ich persönlich solche „Bundeswehrspiele“ nicht gut finde.
Wir von der Bundeswehr sind mehr als nur drausen bei minus Graden schlafen, im Dreck rumgrichen und Schießen.
Aber das ist meine persönliche Meinung.
Zu der Frage, bei einem Solchen vorhaben muss man sich direckt an das Bundesamt der Verteidigung wenden.
Hier erhält man Informationen und gegebenenfalls auch die Zustimmung.

Kann ich leider keine Aussage zu tätigen.
Gruß
Günter

Hallo OGJegger

das ist eine so spezielle Frage, das ich dir leider da nicht weiter helfen kann.
Ich habe nur eine Vermutung, das das Vorhaben bei einem aktiven Soldaten zu dienstrechlichen Konsequenzen führt, da es sich um eine „paramilitärische Ausbildung an Dritten“ handelt.

Du solltest das mit einem Anwalt oder einem Recht-Kundigeren Soldaten als mir besprechen.

SORRY

Muppetsmember