Dreiecksgeschäft mit Ursprungszeugnis EUR.1

Hallo Zusammen,

kann mir jemand bei diesem Problem helfen:

EU-Händler kauft Ware bei einem EU-Produzenten.
DIese Ware möchte er nun an einen Außerhalb-EU-Abnehmer weiterverkaufen.

Der Abnehmer braucht ein EUR.1 Dokument für die Zollabfertigung.

Wie wird dies nun gemacht? Der Eu-Produzent stellt das EUR.1 auf den Namen des Händlers aus und der Händler wiederrum geht damit zu seiner Zollbehörde und stellt es auf seinen Abnehmer im EU-Ausland aus?

Hier sitzt der Produzent in Österreich, der Händler in Deutschland und der Abnehmer in Norwegen.

Grüße!!

CH

Hallo
der EU-Produzent stellt eine Lieferantenerklärung aus - die Berechtigung dazu erhält der Lieferant, wenn ein vorgeschriebener Anteil der verbauten Komponenten EU-Ursprung hat.

Bei einem geringen Warenwert braucht man keine Lieferantenerklärung - da genügt eine entsprechende Bestätigung auf der Rechnung.

In beiden Fällen kannst du dann zusammen mit der MRN/AE das EUR1 erstellen

Gruß

Hummel

Hallo,

der Warenwert ist ziemlich hoch. Es handelt sich um einen vollen LKW.
Könntest Du mir vielleicht noch genau erklären, wie der Ablauf ist?
Gibt es für die Lieferantenerklärung einen englischen Namen?
Geht der Händler mit dieser Erklärung zum hiesigen Zollamt und läst das EUR.1 ausstellen?