DRG und Privatpatienten

DRG - Privatpatienten Abrechnung

Hi bin Krankenpfleger, habe aber auch mit Prozessteuerung und damit auch indirekt mit DRG´s zu tun.

Wir haben immer wieder Problematische Konstellationen bei Gesetzlich Versicherten Patienten  und ich würde nun gerne wissen ob diese Problematik auch bei Privatversicherten Patienten ebenfalls zutrifft, diese werden prinzipiell ja nach DRG abgerechnet, dazu aber auch nach GÖA

Von  meiner Frage Betroffene DRG´s
F98A Gewicht: 11.846 -->   Tavi transapikal
F98B Gewicht: 10.553  --> Tavi transfemoral
F98C Gewicht: 10.149  --> MitraClip

1.      Patienten die eine Tavi oder MitraClip Prozedur erhalten, haben eine Sonderform der DRG, zusätzliche Prozeduren  und Eingriffe ändern nichts an der Höhe/Gewicht der DRG. Erhält der Patient also zuvor oder danach Stentimplantationen oder Proceduren wie einen Vorhofohrverschluss, werden diese Eingriffe quasi umsonst erbracht. Es erfolgt nicht nur keine Erhöhung der DRg sondern auch keine Prozedurkosten für diese Eingriffe werrden übernommen.

2.      Werden Patienten von anderen Krankenhäusern zu uns verlegt oder nach Behandlung von uns dorthin verlegt wird von der DRG ein Abschlag abgezogen. Dieser richtet sich nach der Anzahl von Tagen die Patient unterhalb einer bestimmten Verweildauer (MVD) bei uns stationär sind.

3.      Übernehmen wir innerhalb der eigenen Klinik einen Patienten aus einer anderen Abteilung gibt es ebenfalls Probleme. Falls hier eine Aufnahmediagnose Vorliegt die ausserhalb des  Herzkreislaufssystem ist, können wir die Diagnose Tavi/MitraClip nicht als Hauptdiagnose abrechnen und haben eine Unterdeckung der Prozedur.

Wie gesagt, Interessant wie sich dies bei Privatpatienten verhält, da diese ja auch prinzipiell dem DRG-System unterliegen.

Gruss und vielen Dank

Die DRG gilt per Gesetz. Privat oder Kasse ist egal. Im Pauschalsystem wird pauschal vergolten. Ja es gibt Fälle mit Unterdeckung und Überdeckung. GOÄ bezahlt ärztliche Leistungen, aber auch nur, wenn diese anerkannte Leistungen erbringen und je nach dem wie der Patient entsprechend seines Vertrages versichert ist. Kostenvoranschläge bei den Privaten regeln im Vorfeld Unklarheiten.

guten Abend

m.E. rechnet das Krankenhaus auch mit Privatpatienten nach DRG ab, bin mir aber nicht sicher. Nach GoÄ rechnen die behandelnden, liquidationsberechtigten Chefärzte ab.

Die GoÄ - Gebühren findet man in http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htmMfG W. Renn

Wie die Kollegen schon darlegten, es gibt keinen Unterschied bei der DRG Abrechnung, da die FPV auf Bundesebene durch das KHEntgG und die Vereinbarungen inkl. der PKV auch für diese Patienten gilt.
Unabhängig davon sind Krankenhäuser nach § 8 Abs. 1 Satz KHEntgG verpflichtet,  die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen (z. B. DRGs) für alle Benutzer einheitlich abzurechnen.

VG Thomas

Hallo, wie bereits in den vorherigen Antworten erwähnt, ändert sich an der DRG Abrechnung nichts, egal ob gesetzlich oder privat.
Noch ein kleiner Hinweis: Wir haben z.B. für die gecoverten Stents ein NUB mit den Kassen vereibart.
Gruss