DRG - Privatpatienten Abrechnung
Hi bin Krankenpfleger, habe aber auch mit Prozessteuerung und damit auch indirekt mit DRG´s zu tun.
Wir haben immer wieder Problematische Konstellationen bei Gesetzlich Versicherten Patienten und ich würde nun gerne wissen ob diese Problematik auch bei Privatversicherten Patienten ebenfalls zutrifft, diese werden prinzipiell ja nach DRG abgerechnet, dazu aber auch nach GÖA
Von meiner Frage Betroffene DRG´s
F98A Gewicht: 11.846 --> Tavi transapikal
F98B Gewicht: 10.553 --> Tavi transfemoral
F98C Gewicht: 10.149 --> MitraClip
1. Patienten die eine Tavi oder MitraClip Prozedur erhalten, haben eine Sonderform der DRG, zusätzliche Prozeduren und Eingriffe ändern nichts an der Höhe/Gewicht der DRG. Erhält der Patient also zuvor oder danach Stentimplantationen oder Proceduren wie einen Vorhofohrverschluss, werden diese Eingriffe quasi umsonst erbracht. Es erfolgt nicht nur keine Erhöhung der DRg sondern auch keine Prozedurkosten für diese Eingriffe werrden übernommen.
2. Werden Patienten von anderen Krankenhäusern zu uns verlegt oder nach Behandlung von uns dorthin verlegt wird von der DRG ein Abschlag abgezogen. Dieser richtet sich nach der Anzahl von Tagen die Patient unterhalb einer bestimmten Verweildauer (MVD) bei uns stationär sind.
3. Übernehmen wir innerhalb der eigenen Klinik einen Patienten aus einer anderen Abteilung gibt es ebenfalls Probleme. Falls hier eine Aufnahmediagnose Vorliegt die ausserhalb des Herzkreislaufssystem ist, können wir die Diagnose Tavi/MitraClip nicht als Hauptdiagnose abrechnen und haben eine Unterdeckung der Prozedur.
Wie gesagt, Interessant wie sich dies bei Privatpatienten verhält, da diese ja auch prinzipiell dem DRG-System unterliegen.
Gruss und vielen Dank