! Dringend ! Privatverkauf ohne Kaufvertrag

Hallo, ich habe eine Frage zu einem Privatverkauf. Ich als Verkäufer habe einen Receiver für Kabelfernsehen verkauft. Gestern kam ein Käufer und hat den Receiver für 120 € gekauft. Es gibt keinen Kaufvertrag und er hatte es auch ziemlich eilig. Ich sollte ihm weder erklären, wie das Gerät funktioniert und er hat sich auch nicht darüber vergewissert, ob es sich dabei um das richtige Gerät handelt.
Heute hat er angerufen und gesagt, er möchte das Gerät zurückgeben. In der Angebots Beschreibung habe ich aus Versehen einen Zahlendreher drin. Statt 980 habe ich geschrieben 890. Das hat nur einen unwesentlichen unterschied zum anderen Gerät, nämlich einen digitalen Anschluss… In der detaillierten Beschreibung habe ich jedoch nicht erwähnt, dass das Gerät einen digitalen Anschluss hat. Diesen möchte er aber haben…
Jetzt ist meine Frage, ob ich das Gerät zurücknehmen muss? Da es sich aber um einen Privatverkauf handelt und es auch keinen Kaufvertrag gibt, bin ich nicht dazu verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen, liege ich da richtig?
Das habe ich ihm auch gesagt und nun droht er mit einem Anwalt.

Er hat keine Zeugen dabei gehabt. Somit gibt es auch keinen Beweis darüber, dass er das Gerät auch wirklich bei mir gekauft hat. Ich denke, das ist sein Pech, wenn er sich nicht darüber vergewissert, ob es sich um das richtige Gerät handelt. Ich möchte das Gerät nicht zurücknehmen.

Bitte um Rückmeldung, vielen Dank!

Hi…erstmal…das es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt…heisst aber nicht…das kein Vertragsabschluss stattgefunden hat. Sie haben Geld bekommen…der andere Ware…das ist immer ein Vertrag.

Bei Online-Privatkäufen gibt es noch kein gesetzliches Rückgaberecht…das heisst sie müssen es im Normalfall nicht zurücknehmen.

Solange das Gerät alle Eigenschaften…wie auch schriftlich angeboten aufweist…und es keinen verschwiegenen oder versteckten Mangel hat…müssen Sie es nicht zurücknehmen.

Dafür, das der Käufer sich in der Sache irrt…kann ja der Verkäufer nix.

Und drohen kann man immer…ob das dann was wird…?

LG

sunnyhexe

Hallo,
Danke für die schnelle Rückmeldung, echt Super!!

Das Gerät hat keinen sachmangel und ich habe auch keinen Mangel
Verschwiegen. Ich hatte im Header den Zahlendreher im Angebot drin,
Das war wie gesagt versehentlich. In der Angebotsverschiebung steht überhaupt
Nix von dem besagten digitalen Anschluss, da ich den Zahlendreher ja auch
Erst bemerkt hatte, als sich der Käufer ruckgemeldet hat.

Dass ein Vertrag zustande kam, ist mir klar. Nur eben kein
Schriftlicher. Das habe ich damit gemeint.

Sehe ich das also richtig, dass ich trotz meines versehentlichen Fehlers
Das Gerät NICHT zurücknehmen muss?! Wie gesagt er hätte sich vor
Ort vergewissern müssen, dass es sich um das richtige Gerät handelt,
Richtig?

Vielen dank im voraus, ich möchte nur absolut sicher gehen und Schätze
Ihre Kompetenz.

Liebe Grüße

Ja, ich denke, das Ihnen da keiner was anhaben kann…der Kunde hat bekommen was er bei Ihnen bestellt hatte…das es ihm nun zu Haus nicht mehr gefällt…ist sein Problem bei Privatverkauf…