Salut!
Hallo Lea,
Ich bräuchte dringend die Information, ob die Gemeinde für die
Bereitstellung eines „gebrauchsfähigen“ Wasserdrucks zuständig
ist.
Die Fakten:
- Haus ist an Gemeinde-Wasserversorgung angeschlossen.
- Haus liegt tief im Tal, Quelle und Dorf liegen höher.
Zuständig muss nicht immer die Gemeinde, es kann auch ein regionales Wasserwerk sein. Halt die Einrichtung an der Du das Wassergeld bezahlst.
Folge: Wasserdruck, der ankommt, beträgt über 16 bar!
Kann im Gebirge durchaus vorkommen.In den Bereitstellungsbedingungen der Wasserwerke steht dann immer der Satz: „Der Wasserdruck in den Leitungen wird nach den Regeln der Technik bereitgestellt.“
Leitungen und Armaturen sind laut Herstellern für max. 16 bar
ausgelegt, Haus stünde also im Falle eines Wasserrohrbruchs
binnen Minuten unter Wasser. Normaler Wasserdruck liegt bei
4-6 bar.
richtig, - aber für den Wasserdruck im Gebäude ist der Besitzer verantwortlich. Die Verantwortlichkeit des Versorgers geht nur bis einschlieslich Wasseruhr. Nach der Wasseruhr sollte der Besitzer unbedingt einen Druckminderer mit Feinfilter einbauen, um die Hausanlage zu schützen.
Streitfrage: Muss die Gemeinde einen Druckverminderer und
dessen Einsetzen vor (bzw.) neben dem Haus finanzieren, damit
der hohe Druck gar nicht erst ins Haus gelangt oder ist das
Hauseigentümer-Sache?
siehe oben. Aber noch einen Tip: Sollte eine Leitung im Haus defekt sein hat man meist mehrere Ventile zum zudrehen. Mindestens aber die vor und nach der Wasseruhr. Ist die Hausanschlussleitung (=Leitung zwischen Hauptleitung in der Strasse und Wasseruhr)defekt kann diese am Schieber unmittelbar am Abzweig der Hauptleitung zugedreht werden. Diesen Schieber müsstest Du suchen und dazu einen passenden Schlüssel besorgen.Damit bist Du für alle (Un)-fälle gerüstet.
Vielen Dank für jede Erfahrung, einen Link oder sonstige
Hilfestellung!
Grüße
Lea, auf 160 Meter Wassersäule sitzend
Gruß
B.