Ich möchte mich umorientieren im 2. Semester, von reinem BWL auf wirtschaftspädagogik.
Jetzt die Qual der Wahl:
Studierenrichtung Wipäd I oder II
I zielt auf die berufliche Tätigkeit ab, man hat also vertiefte BWL Module im Zusatz.
Hier kann man kein Master of Education machen, müsste also im Falle der Lehrerlaufbahn noch die Nebenfachmodule ranhängen.
II zielt auf die Lehrertätigkeit ab, man hat also im Zusatz ein Nebenfach. Hier meine Idee: Englisch --> sowohl in der Wirtschaft als auch in der Schule nötig (im Gegensatz zu Religion zB.). Hier kann man sowohl in der Schule als auch in der Wirtschaft eine Stelle finden. Kann mir aber vorstellen, dass insbesondere in der Wirtschaft man eher ungerne genommen wird, aufgrund der geringeren BWL Module und dem ggf. Master of Education und nicht Science.
Ich möchte mir definitiv die Lehramtstätigkeit offen halten und nicht ewigkeiten studieren.
Was könnt ihr mit empfehlen? Ich muss zeitnah eine Entscheidung treffen, um mir die Module anerkennen zu lassen!
Aha.
Ich hätte gerne nachgelesen, woher Du diese Info hast:
Für die Lehramtstätigkeit braucht es immer noch das Referendariat im Anschluß an das Studium, egal bei welchem Master.
Soweit ich weiß, ist ein Nebenfach Pflicht (keine Möglichkeit).
Die „direkte Vorbereitung auf die Lehrertätigkeit“ ist immer noch das Referendariat im Anschluß an das Studium.
Und welches „Zweitfach“ soll denn noch studiert werden, wenn es doch schon ein Nebenfach als Pflichtfach gibt?
Ansonsten: Denkst Du wirklich, irgendwelche Menschen im Internet, die Dich überhaupt nicht kennen, können Dir einen brauchbaren Rat zur Entscheidungsfindung geben?
Fordert man ChatGPT auf, die Ausgangsfrage zu beantworten, erhält man zum Beispiel diese Antwort:
Es tut mir leid zu hören, dass du in dieser Situation steckst. Hier sind einige Schritte, die du in Erwägung ziehen könntest:
Dokumente überprüfen: Überprüfe zunächst sorgfältig die Unterlagen, die du bezüglich des Gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans und des Mahnbescheids erhalten hast. Stelle sicher, dass du alle Daten, Fristen und Konditionen korrekt verstanden hast.
Kontakt mit Gläubiger aufnehmen: Es könnte hilfreich sein, direkt mit dem Gläubiger, der den Mahnbescheid geschickt hat, in Kontakt zu treten. Erkläre die Situation und frage nach, warum der Mahnbescheid ausgestellt wurde, obwohl der Gerichtliche Schuldenbereinigungsplan bereits läuft. Möglicherweise handelt es sich um ein Missverständnis oder eine Verzögerung im System.
Rechtsberatung einholen: Wenn du unsicher bist, wie du weiter vorgehen sollst, könnte es sinnvoll sein, rechtliche Beratung von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Schuldnerberatung einzuholen. Ein Experte kann dir konkrete Ratschläge geben und dir bei der Kommunikation mit dem Gläubiger und den Behörden helfen.
Widerspruch prüfen: Wenn der Mahnbescheid tatsächlich fehlerhaft ist und du sicher bist, dass du im Einklang mit dem Schuldenbereinigungsplan handelst, könntest du in Erwägung ziehen, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Dies sollte jedoch gut überlegt sein und im Idealfall nach Rücksprache mit einem Rechtsexperten erfolgen.
Rechtliche Schritte beachten: Falls du dich dazu entscheidest, rechtliche Schritte einzuleiten, solltest du sicherstellen, dass du alle Fristen und Anforderungen des Mahnverfahrens einhältst. Ein Fachanwalt kann dir hierbei helfen.
Die Inkonsistenz der Daten im Mahnbescheid könnte auf ein Versehen oder eine administrative Unstimmigkeit hinweisen. Dennoch ist es wichtig, die Angelegenheit ernst zu nehmen und umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden. Es ist ratsam, so schnell wie möglich fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du die bestmöglichen Schritte unter den gegebenen Umständen unternimmst.